Vor genau 20 Jahren – am 18.08 2006 – ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das nimmt der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) zum Anlass und bekräftigt seine Forderung nach einer wirkungsvollen Reform des AGG:
Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor 20 Jahren war notwendig – aber es ist im europäischen Vergleich eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze. Es bestehen weiterhin erhebliche Schutzlücken.
Diese sind u.a.:
- Kein ausreichender Rechtsschutz gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen wie Polizei oder Ordnungsämter
- Soziale Herkunft bzw. sozialer Status sind nicht als eigenes Diskriminierungsmerkmal geschützt
- Menschen mit chronischen Erkrankungen werden nicht umfassend durch das AGG geschützt
- Betroffene werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte noch immer nicht ausreichend unterstützt
Das „Reförmchen“, das die Bundesregierung anstrebt, ist nicht mal halbherzig, sondern dient nur der Vorbeugung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens.
Deshalb keine Geburtstagsfeier, sondern: AGG-Reform JETZT! Aber eine echte, wirkungsvolle Reform!
Für einen wirksamen Diskriminierungsschutz – überall, für alle und mit starken Rechten für Betroffene.
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