20 Jahre AGG – aber noch immer kein umfassender Schutz vor Diskriminierung!

Vor genau 20 Jahren – am 18.08 2006 – ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das nimmt der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) zum Anlass und bekräftigt seine Forderung nach einer wirkungsvollen Reform des AGG:

Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor 20 Jahren war notwendig – aber es ist im europäischen Vergleich eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze. Es bestehen weiterhin erhebliche Schutzlücken.

Diese sind u.a.:

  • Kein ausreichender Rechtsschutz gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen wie Polizei oder Ordnungsämter
  • Soziale Herkunft bzw. sozialer Status sind nicht als eigenes Diskriminierungsmerkmal geschützt
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen werden nicht umfassend durch das AGG geschützt
  • Betroffene werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte noch immer nicht ausreichend unterstützt

Das „Reförmchen“, das die Bundesregierung anstrebt, ist nicht mal halbherzig, sondern dient nur der Vorbeugung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Deshalb keine Geburtstagsfeier, sondern: AGG-Reform JETZT! Aber eine echte, wirkungsvolle Reform!

Für einen wirksamen Diskriminierungsschutz – überall, für alle und mit starken Rechten für Betroffene.

#AGGReformJetzt #20JahreAGG #Antidiskriminierung #Menschenrechte