Aktionsfonds: Vier weitere Projekte werden gefördert

Die Fachjury des Kooperationsprojektes “Interkulturelles Kompetenzzentrum für Migrant*innenorganisationen Berlin” (IKMO) hat die Förderung von vier neuen Projekten ab April 2016 beschlossen.

Auf der zweiten Jurysitzung fiel die Wahl auf Ein Lichtrahl e.V., Gesellschaft für psychosoziale Gesundheitsförderung bei Migrant/innen e.V., Förderverein der Aziz Nesin Grundschule sowie Deutsche humanitäre Initiativen für Süd Asien – SATHI e.V.

Ein Lichtstrahl e.V., MaMis en Movimiento, Total Plural e.V. und SprachCafé Polnisch gründen in Kooperation das “Citizen Kids Zentrum”. Mit der Initiative wollen die vier Verine ihre Kompetenzen und Aktivitäten im Bereich der Demokratieerziehung für Kindern zusammenlegen und ausbauen.

Der Verein Gesellschaft für psychosoziale Gesundheitsförderung bei Migrant/innen wird eine Bedarfsanalyse zur Famililenförderung innerhalb der vietnamesischen Communities in Berlin durchführen. Diese zielt darauf ab, zu erfahren, welche Bedarfe und WÜnsche Eltern in Bezug auf die Erziehung von Kindern haben.

Der Förderverein der Aziz Nesin Grundschule weitet durch den Aktionsfonds gemeinsam mit dem Karagöz Förderverein der AWO Kita in der Blücherstraße das Angebot seines zweisprachigen (deutsch-türkisch) Kinderchors – TIN TIN TINI – aus.

Seid 2011 bietet SATHI e.V. vornehmlich für MEnschen aus Südasien (Nepal, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, Bhutan, Indien, Afghanistan und den Malediven) Sozial- und Rechtsberatungen bspw. zu den Themena Arbeit, Bildung, Erziehung und Aufenthalt, an.
Die zugesprochenen Mittel des Aktionsfonds werden für die mehrsprachige Aufbereitung von Informationsmaterialien zu den Beratungsthemen und dem relaunch der Webseite www.sathi-berlin.org verwendet.


ZUM AKTIONSFONDS

Der Aktionsfonds sieht die Förderung von Projekten vor.

Die Vorhaben sollen die Teilhabe von Migrant*innen am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben im Land Berlin befördern.

Migrant*innenorganisationen (e.V.) oder Initiativen von Migrant*innen in Gründung sind antragsberechtigt.

Weitere Informationen zum Aktionsfonds erhalten Sie hier.