Zum gestrigen Beschluss der Bunderegierung zur Novelle des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) erklärt der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB):
Der gestrige Beschluss der Bundesregierung zur Novelle des AGG bleibt erheblich unter den Erwartungen der Expert:innen und der Zivilgesellschaft und berücksichtigt keineswegs den tatsächlichen Bedarf.
Seit Langem war eine umfassende Reform des AGG sichtbar und unverzichtbar.
Schon im Jahr 2016 hat die erste wissenschaftliche Evaluation des AGG einen erheblichen Reformbedarf festgestellt. Infos unter diesem Link
Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung hat am 19.07.2023 den Reformbedarf mit konkreten Nachbesserungsvorschlägen bekräftigt. (Hier der Link zum Grundlagenpapier)
Das zivilgesellschaftliche „Bündnis AGG Reform jetzt“ hat am 18.09.2025 ebenfalls seine konkreten Forderungen veröffentlicht. (Hier zur Stellungnahme)
Trotzdem schafften die vorangegangenen Bundesregierungen immer wieder, die Stimmen der Expert:innen und der Zivilgesellschaft zu ignorieren, selbst dann, als die Reform in der Koalitionsvereinbarung stand.
Insofern hätte der gestrige Beschluss der Bundesregierung begrüßt werden können, wäre der Entwurf nicht so halbherzig, sondern grundlegend gewesen.
Die einzige positive Änderung im Entwurf ist der Schutz vor sexueller Belästigung auch im Zivilrechtsverkehr.
Alles andere bleibt hinter den subjektiven Erfordernissen. Nur einige Beispiele:
Die Verlängerung der zweimonatigen Frist für die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den Diskriminierungsverantwortlichen auf vier Monate ist keine echte Erleichterung der Rechtsdurchsetzung, sondern eine Augenwischerei. Angesichts des enormen strukturellen Ungleichgewichts zwischen den Betroffenen und den Verursachenden muss die Frist mindestens ein Jahr betragen.
Anstelle den Diskriminierungsschutz auf die Merkmale „Sozialer Status, Sprache, Staatsangehörigkeit, chronische Erkrankung, Körpergewicht und familiäre Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern, begnügt der Regierungsentwurf damit, das Merkmal „Alter“ mit „Lebensalter“ zu präzisieren. Das ist lächerlich.
Entgegen den positiven Beispielen in Berlin und neulich auch in Rheinland-Pfalz fehlt der Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen im Regierungsentwurf ganz, als ob in den Behörden keine Diskriminierung stattfände oder als ob die Polizei alle Demonstrant:innen gleichbehandle!
Eine effektivere Rechtsdurchsetzung im Sinne der Betroffenen durch Verbandsklagen fehlt im Regierungsentwurf vollständig. Offensichtlich möchte die Bundesregierung einzelne Betroffene vor Gericht gegenüber mächtigen Arbeitgebern oder Wohnungskonzernen weiterhin allein lassen.
Die §§ 19.3. und 19.5 AGG, die einer legalen Diskriminierung Tür und Tor öffnen, bleiben in dem Regierungsentwurf stehen. Diese Bestimmungen lassen im Klartext in migrantisch geprägten Quartieren eine Diskriminierung zu sowie erlauben den Vermietenden eine Diskriminierung, wenn sie weniger als 50 Wohnungen besitzen bzw. verwalten.
Der Regierungsentwurf entspricht den politischen Positionierungen der Bundesfamilienministerin Prien, die keinen Hehl aus ihrer Abneigung gegenüber einer progressiven Antidiskriminierungspolitik macht, indem sie z.B. das erfolgreiche Programm Respektland gänzlich beendet und das Programm „Demokratie leben“ nach ihren konservativen Vorstellungen umzukrempeln versucht. Schade, dass die Bundesjustizministerin Dr. Hubig nicht mit progressiven Ideen aufwarten konnte.
Der TBB mit seinen vier Antidiskriminierungsprojekten erwartet von den demokratischen Parteien im Bundestag die grundlegende Verbesserung des Gesetzentwurfs im Rahmen der Gesetzgebung. Hierzu verweisen wir auf unsere Stellungnahme auf den Referent:innenentwurf der beiden federführenden Bundesministerien für Familie und für Justiz, die wir aufgrund der extrem kurzen Terminvorgaben der Bundesregierung innerhalb von drei Tagen (!) verfassen durften.
Hier das PDF zur Stellungnahme des TBB zum Referent:innenentwurf