Einladung zu Fortbildungen des TBB

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen und Freund*innen,

der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg berät Sie in vielen sozialrechtlichen Fragen und Lebenslagen. Aufgrund der Pandemie versuchen wir wegen der präventiven Maßnahmen neue Methoden anzuwenden. Hierzu bieten wir im Rahmen unseres Projektes KoPa – Berliner Zentrum für Kooperation und Partizipation eine Reihe von Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen in Form von Online-Seminaren an.

  • Freitag, 13.11.2020, 10:00-14:00 Uhr: Türkisches Erb- und Scheidungsrecht
  • Freitag, 20.11.2020, 10:00-14:00 Uhr: Familiennachzug allgemein und für Geflüchtete
  • Freitag, 27.11.2020, 10:00-14:00 Uhr: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Türkisches Erb- und Scheidungsrecht

Referent: Jur. Taylan Yıldız

Die Türkei lebt mehr als allen anderen Ländern mitten unter uns. Dies wirkt sich insbesondere auf unseren Bezug zum türkischen Recht aus. In den Rechtsbereichen, in denen kraft deutschen internationalen Privatrechts infolge der Anknüpfung an das Heimatrecht vor deutschen Gerichten türkisches Recht zur Anwendung kommt, hat sich eine Praxis entwickelt, die so umfangreich wie für kein ausländisches Recht ist.

Ziel des Seminars ist es, einen systematischen Überblick über die komplexen gesetzlichen Regelungen zum türkischen Erb- und Scheidungsrecht zu geben. Der erste Teil des Seminars informiert umfassend in materiell-rechtlichen und prozessualen Fragen des türkischen Scheidungsrechts. Dazu gehören insbesondere Unterhalt, Güterrecht, Eheverträge, Sorge und Umgang, Scheidungsimmobilien und Anerkennung der deutschen Scheidungsurteile in der Türkei. Alle im türkischen Scheidungsrecht maßgeblichen Wissensgebiete werden abwechselnd dargestellt.

Im zweiten Teil des Seminars werden wesentliche Fragen der Rechtsnachfolge im Todesfall im türkischen Recht verdeutlicht. Hierbei werden Erbfälle mit Auslandsberührung und aktuelle Probleme aus der Praxis erörtert. Dazu gehören insbesondere Gesetzliche Erbfolge, Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche, Fristen und Beantragung eines Erbscheins.

Abschließend werden wir uns eingehender mit den Unterschieden und Ähnlichkeiten zwischen der deutschen und türkischen Rechtsordnung beschäftigen. Es wird ausreichend Raum für Ihre Fragen und Fallbeispiele geben.

Das Seminar findet am Freitag, den 13.11.2020 in der Zeit von 10:00-14:00 Uhr in Form von Online-Seminar statt.

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Familiennachzug allgemein und für Geflüchtete

Referentin: RA Juliane Linke

In dem Seminar erarbeiten wir die rechtlichen Grundlagen des Familiennachzugs. Zunächst wird ein Überblick über die inhaltlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen gegeben. Anschließend werden wir uns eingehender mit der Familienzusammenführung zu anerkannten Geflüchteten und subsidiär Schutzberechtigten beschäftigen. Dabei gehen wir insbesondere auf aktuelle Fragen des Geschwisternachzugs sowie zum Visumsverfahren in Zeiten von Corona ein. Es wird ausreichend Raum für Ihre Fragen und Fallbeispiele geben.

Das Seminar findet am Freitag, den 20.11.2020 in der Zeit von 10:00-14:00 Uhr in Form von Online-Seminar statt.

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Referent: Jur. Taylan Yıldız

Am 01.03.2020 ist in der Öffentlichkeit bereits viel diskutiertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, die Attraktivität des Standortes Deutschland für ausländische Fachkräfte zu erhöhen, die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und es Unternehmen zu ermöglichen, schneller und weniger bürokratisch qualifiziertes Personal aus dem Ausland einzustellen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden nicht nur die §§ 16 – 20 AufenthG neu gefasst, auch weiter reichende inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen. Dazu zählen insbesondere Änderungen für das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und Aufenthaltsverordnung. Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Mit dem Gesetz ist auch die sogenannte Vorrangprüfung weggefallen.

Ziel des Seminars ist es, einen systematischen Überblick über die komplexen gesetzlichen Regelungen zum geänderten Aufenthaltsgesetz zu geben. Durch systematische Vereinfachungen und Fallbeispiele aus der Praxis werden die Normen und Verfahrenswege übersichtlicher dargestellt.

Im ersten Teil des Seminars werden die Grundbegriffe des Aufenthaltsrechts, wie Visumverfahren, Aufenthaltserlaubnis, Zweckwechsel, der Begriff der Fachkraft und Erteilungsvoraussetzungen erläutert. Außerdem werden die Inhalte, wie Bildungsmigration, Bedingungen der Bildungsmigration, Aufenthalte zur Arbeitssuche und Berufstätigkeit bei Fachkräften im Detail erklärt.

Im zweiten Teil des Seminars werden wesentliche Fragen zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse sowie die Verfahrenswege verdeutlicht. Dieser Teil des Seminars behandelt alle relevanten Neuregelungen der Jahre 2019 und 2020 und vermittelt das grundlegende Wissen, das für die reibungslose Abwicklung eines Anerkennungsverfahrens und somit die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erforderlich ist. Es wird ausreichend Raum für Ihre Fragen und Fallbeispiele geben.

Das Seminar findet am Freitag, den 27.11.2020 in der Zeit von 10:00-14:00 Uhr in Form von Online-Seminar statt.

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 Das Seminar richtet sich an alle Interessierten und Betroffenen. Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Effizienz des Seminars können max. 15 Personen an dem Seminar teilnehmen. Für die Seminare bitten wir Sie unter Nennung des Themas um Anmeldung:  anmeldung@tbb-berlin.de

Nach der Anmeldung wird Ihnen/Euch der Link zum Digitalportal Zoom per Mail mitgeteilt.

Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TBB


Das Vorhaben wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.