Herzliche Einladung zum Pressegespräch am 25.10.24, 9 Uhr: Diskriminierung nicht erlaubt – AGG-Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Hintergründe zum Urteil


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen und Freund*innen,

Das Landgericht Berlin hat am 30.09.2024 in einer wegweisenden Entscheidung ein Berliner Wohnungsunternehmen zur Zahlung von 11.000 € verurteilt. In der Verweigerung der Zustimmung zum Einbau einer Rampe sah das Gericht eine Diskriminierung nach AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Landgericht Berlin II: Vermieterin diskriminiert Mieter und muss 11.000 € Entschädigung zahlen (PM 32/2024) – Berlin.de

Die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt hat den Kläger über drei Jahre beraten und begleitet und lädt Sie jetzt zu einem Pressegespräch über das Urteil ein.

Anwesend werden sein:
der Kläger,
der Rechtsanwalt, der den Kläger vertreten hat und
Remzi Uyguner, Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

Moderation: Charlotte Weber, Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Das Pressegespräch findet statt

am Freitag, den 25.10.2024
um 09.00-11.00 Uhr
in den Räumen des TBB e.V., Oranienstraße 53, 10969 Berlin

Nach dem Pressegespräch werden Sie auch Gelegenheit haben, mit dem Kläger zu sprechen bzw. Interviews zu führen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie an dem Pressegespräch teilnehmen. Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme unter fachstelle@fairmieten-fairwohnen.de oder telefonisch unter 030 – 62 73 16 68. Der Zugang und die Sanitäranlagen sind barrierefrei.

Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, Fair mieten – Fair wohnen