“Frauentag in allen Bundesländern zum gesetzlichen Feiertag erklären!”
Die Vereinten Nationen erklärten 1975 den 8. März als Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden. Der Internationale Frauentag entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit um den Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation von Arbeiterinnen zu verwirklichen.
„Obwohl sich das soziale und politische Klima geändert hat, sind Frauen nach wie vor in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Sie werden immer noch bei der Entlohnung für gleiche Arbeit benachteiligt und bei Beförderungen ungerecht behandelt. Darüber hinaus werden Frauen häufig gegen ihren Willen in prekären Arbeitsverhältnissen und in Teilzeit beschäftigt“, sagte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.
Angesichts der bestehenden Diskriminierung und der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen die häufigste Menschenrechtsverletzung in unserer Gesellschaft ist, sei es nicht hinnehmbar, dass Frauenrechte nur einmal im Jahr thematisiert werden oder dass Gewalt gegen Frauen oft erst dann in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerät, wenn es für die betroffenen Frauen tödlich endet oder lebensbedrohlich wird.
„Darüber hinaus zeigen Studien immer wieder, dass Frauen sowie nicht-binäre Menschen nur in geringem Maße über Kampagnen und Initiativen zur Bekämpfung von Gewalt informiert sind“, so Demir weiter.
Diese Situation verdeutliche, dass die bestehenden Maßnahmen, trotz positiver Entwicklungen, unzureichend sind und erweitert werden müssen. Es sei notwendig, dass konkretere Schritte unternommen werden, um Frauen und nicht-binäre Menschen zu stärken und sie vor Gewalt zu schützen. Handlungsbedarf zur Prävention und Intervention sei gegeben. Das beinhalte unter anderem, die finanzielle Absicherung der hiesigen Angebote und Bekanntmachung und Ausweitung dieser Angebote.
„In Deutschland ist der 8. März bisher nur in zwei Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag: in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern. In allen anderen Bundesländern ist der Internationale Frauentag leider ein normaler Arbeitstag. Es wäre ein wichtiger Schritt für die Frauenrechte und damit richtungsweisend, wenn der Internationale Frauentag in allen Bundesländern zum gesetzlichen Feiertag erklärt wird“, so Demir abschließend.