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Pressemitteilung von Verbänden und Antidiskriminierungsakteur*innen zum 1. Jahrestag des Lan-desantidiskriminierungsgesetzes in Berlin

Am 21.06.2021 jährt sich das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), eine wichtige Errungenschaft für die Schließung von Rechtsschutzlücken im Bereich des staatlichen Handelns des Landes Berlin.

Die Zahlen aus den Beratungsstellen und der LADG-Ombudsstelle zeigen, dass das Gesetz in der Berliner Stadtgesellschaft stark angenommen wird. Über 20% der Diskriminierungsfälle, die unsere Beratungsstellen erreichen, sind auf das Handeln staatlicher Behörden zurückzuführen, darunter Bezirks- Bürger-, Standes- und Jugendämter, BVG, Polizei und öffentliche (Hoch)Schulen. Mit dem Inkrafttreten des LADG haben Betroffene und Beratungsstellen zum ersten Mal eine rechtliche Handhabe, um gegen Diskriminierungen in diesem Bereich effektiver vorgehen zu können. Neben dem erweiterten Merkmalkatalog und der längeren Frist für eine Geltendmachung, sind mit dem LADG die Prozessstandschaft und das Verbandsklagerecht eingeführt worden – wichtige Instrumente innerhalb des Antidiskriminierungsrechts.

Stimmen und Desinformationen, die eine vermeintliche „Beweislastumkehr“ und gar die Abschaffung der Unschuldsvermutung angemahnt sowie vor Klagewelle-Szenarien gewarnt haben, überschatteten die Verabschiedung des Gesetzes.

Nach einem Jahr lässt sich klar feststellen, dass eine Klagewelle komplett ausblieb. Die Hürden, eine Klage zu erheben, sind für Individuen aber auch für Verbände noch sehr hoch. Aus unserer Beratungspraxis beobachten wir weiterhin, dass trotz eingeführter Beweislasterleichterung Diskriminierungen häufig subtil und unterschwellig wirken und schwer beweisbar sind. Aufgrund mangelnder Zeug*innen und Beweismaterialien werden Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen abgestritten und die Anerkennung einer Diskriminierung bleibt, nicht zuletzt aufgrund eines fehlenden Diskriminierungsverständnisses, eine Herausforderung in den Beratungsprozessen.

In diesem Zusammenhang beweist sich die Einrichtung und Besetzung der LADG-Ombudsstelle – die als Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung durch Behörden fungiert, professionell und offen mit den Erfahrungen umgeht und sie berät – als sehr gelungen. Auch mit Antidiskriminierungsberatungsstellen steht die Ombudsstelle im konstruktiven und fruchtbaren fallbezogenen Austausch als auch über Verortung von Defizite und Handlungsbedarf auf struktureller Ebene. Angesichts der zahlreichen gemeldeten Diskriminierungsfälle, erachten wir den Ausbau und die Stärkung der Ombudsstelle als einen notwendigen Schritt in der Umsetzung des LADG. Darüber hinaus müssen Betroffene flächendeckend über das LADG als Handlungsoption bei Diskriminierung durch staatliche Organe informiert werden.

Damit Betroffene von Diskriminierung ihre Rechte nach dem LADG durchsetzen können und die im §10 LADG klageberechtigten Antidiskriminierungsverbände von der Prozessstandschaft und Verbandsklage in der Praxis Gebrauch machen können, ist die entsprechende Unterstützung durch die Gesetzgeber notwendig. “Wir fordern die Einrichtung eines Rechtshilfefonds sowohl für Verbandsklagen, als auch für Einzelklagen von Personen, für welche die Finanzierung einer Klage ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die Rechte von Betroffenen nach dem LADG in der Praxis geltend zu machen.” so Shemi Shabat, Projektleiter des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin.

Pressekontakt:

Shemi Shabat, ADNB des TBB Tel: 030-61305328 shemi.shabat@tbb-berlin.de

Jeff Kwasi Klein, Each One Teach One e.V. Tel: 030-51304163 jeffrey.klein@eoto-archiv.de

Beteiligte Verbände/Antidiskriminierungsakteur*innen:

Amaro Foro e.V.

Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS)

Antidiskriminierungsberatung Alter und Behinderung

Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB

Ariba e.V./Reach Out

BeNeDiSK – Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung in Schule und Kita

BDB e.V. – Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit

Each One Teach One e.V.

Fair mieten-Fair wohnen – Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V.

KiDS – Kinder vor Diskriminierung schützen

KOP – Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt

LesMigraS

LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V.

Network African Rural and Urban Development e.V. (NARUD)

Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit / Inssan e.V.

OFEK e.V.

Schwulenberatung Berlin

Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.

Yekmal e.V. – Verein der Eltern aus Kurdistan in Deutschland