Pressemitteilung, 24.09.2024
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat in ihrer Webseite die Expertise in Vorbereitung eines Landesdemokratiefördergesetzes(LDFG) veröffentlicht.
Hierzu teilt der TBB mit:
Wir leben derzeit in Deutschland und auch in Berlin in einem außergewöhnlichen Ausnahmezustand. Die Demokratie ist ernsthaft in Gefahr. Rechtsexterme Kräfte sind in Aufmarsch und bedrohen nicht nur die Demokratie, sondern auch die physische Existenz der migrantischen Bevölkerung sowie den Teil der Mehrheitsdeutschen, der sich den Neonazis in den Weg stellt.
Alle Demokrat:innen müssen die Demokratie schützen, bevor es zu spät wird. Daher ist das Landesdemokratiefördergesetz unverzichtbar, gerade jetzt!
Der TBB hebt die folgenden Positionen aus derExpertise besonders hervor:
• Verfahren und Infrastruktur der Bürgerbeteiligung auf Landes- bzw. bezirklicher Ebene im LDFG verankern und in Förderung einbeziehen
• Den Zugang marginalisierter Gruppen zu Beteiligungsformaten fördern.
• Unterstützung und Beratung Betroffener von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft sowie aufgrund von rassistischen oder antisemitischen Zuschreibungen, aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität als Infrastruktur verankern.
• Register- und Meldestellen sowie Dokumentationsprojekte bezüglich Diskriminierungsvorfällen im LDFG verankern.
• Beratungsangebote im Feld Prävention und Zurückdrängen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im LDFG verankern.
• Die Interessenverbände von und für Migrant:innenund anderen marginalisierten Gruppen leisten seit Jahren ehrenamtlich eine breite und wirkungsvolle Demokratiearbeit und stoßen mittlerweile aufgrund der aktuellen Herausforderungen an ihre Grenzen. Daher sollten die Aufrechterhaltung und der Ausbau der Strukturen der relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure jenseits von Projektförderungen im LDFGverankert werden.
• Die Förderprogramme wie „Demokratie. Vielfalt.Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ sowie das Landesprogramm Radikalisierungsprävention im Phänomenbereich Islamismus sollten im LDFG verankert werden.
• Eine Fachstelle Demokratieförderung soll die Gesetzesdurchführung begleiten.
Die Zivilgesellschaft hat dieses Gesetz seit Jahren gefordert, um die Arbeit auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen. Während das Bundesdemokratiefördergesetz offensichtlich in den Schubladen verblast, muss und kann das Land Berlin neben dem bundesweit ersten Partizipationsgesetz sowie dem Landesantidiskriminierungsgesetz auch in diesem Handlungsfeld eine Vorreiterrolle spielen.
Der TBB erwartet nun vom Senat mit Nachdruck die Vorlage eines Gesetzentwurfes Demokratieförderung auf der Grundlage der veröffentlichten Expertise. Anschließend erwarten wir von allen demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus, das LDFG zügig zu entwickeln und zu verabschieden. Auch die Zivilgesellschaft und Vertreter:innen der marginalisierten Gruppen müssen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv beteiligt werden.
In Zeiten des gefährlich aufsteigenden Rechtsextremismus darf das LDGF nicht zum koalitionsinternen Spielball werden. Auch von der demokratischen Opposition im AGH erwarten wir eine konstruktive Begleitung des Gesetzesvorhabens. Der TBB bietet in diesem Zusammenhang seine jahrelange Expertise in der Partizipationspolitik und Antidiskriminierungsarbeit gern an.
Anschließend muss die Finanzierung der Demokratieförderung auf dieser gesetzlichen Grundlage dauerhaft, bedarfsgerecht und auskömmlich sichergestellt werden, damit die Zivilgesellschaft ihre Rolle im Kampf gegen die demokratiegefährdenden, rechtsextremen Kräfte effektiver spielen kann.