Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) begrüßt die Empfehlungen des CERD-Ausschusses an die Bundesregierung.
Der TBB gibt anlässlich der Antwort des UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) an die Bundesregierung folgende Erklärung ab:
Der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) hat auf seiner Sitzung vom 27. April – 15. Mai 2015 den 19.-22. Staatenbericht Deutschlands nach Artikel 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung behandelt. Dabei überprüfte der Ausschuss, wie Deutschland seine Verpflichtungen aus der UN-Antirassismus-Konvention (ICERD) umgesetzt hat. Der TBB hatte dazu einen Parallelbericht eingereicht. Jetzt hat der Ausschuss an die Bundesregierung Kritik und Empfehlungen für weitere Handlungsschritte ausgesprochen.
In seiner Antwort an die Bundesregierung begrüßt das CERD Komitee zunächst den angestoßenen Sinneswandel der Bundesregierung weg vom Begriff der Integration (mit der unterschwelligen Erwartung der Assimilation) hin zu einer Partizipations- und Anerkennungspolitik.
In der elfseitigen Antwort des Komitees umfassen die positiven Hervorhebungen jedoch lediglich eine halbe Din A4 Seite. Der übrige Teil besteht aus Kritik und Empfehlungen für weitere Handlungsschritte gegen Rassismus, Rechtspopulismus und Diskriminierungen in der Gesellschaft. Auffallend häufig beginnen die Bemerkungen des Komitees hierbei mit Formulierung wie “The Commitee reiterates…” oder “Recalling … previous observations…” CERD verweist also merhfach darauf, dass die gegebene Kritik nicht zum ersten Mal an die Bundesregierung herangetragen wird.
Die Hauptkritikpunkte des Anti-Rassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen beziehen sich hierbei auf
- unzureichende öffentliche Ächtung der Bundesregierung gegenüber rechtspopulistischer Stimmungsmache;
- unzulänglicher Aufarbeitung der NSU-Mord- und Terrorserie in den involvierten Bundes- und Landesbehörden;
- sowie eines fehlenden Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Verhältnis zwischen Staat und Bürger_innen;
- und das weiterhin praktizierte Racial Profiling auf Bundes- und Landesebene.
Der Ausschuss fordert mehr Anstrengungen der Bundesregierung im Hinblick auf öffentliche Denunziationen, mehr Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema Rassismus und Diskriminierung gegenüber Minderheiten sowie verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen für Polizist_innen, Staatsanwälte und Richter.
Im Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren steht für den Ausschuss durch die Bundesregierung u.a. die öffentliche Eingestehung, dass es auch institutionellen Rassismus im Rahmen der Ermittlungen gegeben hat, aus. Des Weiteren drängt das Komitee darauf zukünftig im Rahmen der Strafverfolgung bzw. Ermittlung von Tatmotiven die Untersuchung von möglichen rassistischen motivierten Straftaten zu dokumentieren.
Das AGG lässt derzeit keine Möglichkeit für Beschwerden einzelner Bürger_innen gegenüber Bundesbehörden zu. Hierin sieht der Ausschuss eine gravierende Lücke im Diskriminierungsschutzes und empfiehlt entsprechend das AGG in seiner Reichweit auszudehnen. Ebenfalls wird die Verabschiedung von Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzen auf Landesebene gefordert. Der CERD-Ausschuss fordert einen Widerruf des Absatzes 22 der Bundespolizeiverordnung und die unverzüglich Einstellung der Praxis.
Der TBB begrüßt die eindeutige Kritik und die ausgesprochenen Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen ausdrücklich und fordert die Bund und Länder auf, nun endlich die wiederholt vorgetragenen CERD-Empfehlungen vollständig umzusetzen.
Die vollständige Antwort des CERD Komitee, welche auch die Bereiche Bildung, Arbeits- und Wohnungsmarkt, Flüchtlingspolitik sowie Diskriminierungen gegenüber Sinti und Roma und Weiteres enthält, können Sie hier (nur in Englisch) einsehen.