Viel versprochen – wenig realisiert

TBB-Positionen zu Migration-Integration-Gleichstellung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Das Ergebnis ist enttäuschend, nicht einmal die von der SPD aufgestellten „rote Linie“ wurden eingehalten.

Grundsätzliches

Die üblichen diffamierenden Aussagen finden sich leider auch in diesem Vertag wieder: 

„Für alle gilt selbstverständlich die Werteordnung des Grundgesetzes.“ 

Dieser Satz suggeriert, dass Menschen mit Migrationshintergrund es nicht besser wüssten und sie deshalb darauf hingewiesen werden müssen, sich an Gesetze zu halten.

Integrationsstaatsministerin 

Es ist zu begrüßen, dass die bisherige Integrationsstaatsministerin Prof. Böhmer, die sich eher als Ersatzregierungssprecherin profiliert hat, endlich abgelöst wurde – und durch eine Ministerin mit Migrationshintergrund ersetzt wurde.

Allerdings bleiben die eigentlichen Kompetenzen in diesen Fragen weiterhin beim Bundesinnenministerium, so auch die Zuständigkeit für das BAMF (Bundesamt für Flüchtlinge und Migration). Somit werden die Fragen der Einwanderung und Gleichstellung/Integration weiterhin als „Sicherheitsproblem“ gehandelt. So wurde die Chance verpasst, ein für alle Fragen der Einwanderung und Gleichstellung/Integration zuständiges, kompetentes Ministerium einzurichten.

Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen 

Es wird eine Änderung des „Anerkennungsgesetzes“ zugesagt, aber diese Überlegungen gehen weiterhin (unausgesprochen) davon aus, dass die im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht gleichwertig sein können und hier ergänzt werden müssen. Das ist für die Neuankömmlinge demotivierend und zeitaufwendig.

Bildung

Auch hier hält sich der Koalitionsvertrag an überholten Positionen, nämlich das Erlernen der deutschen Sprache, dessen Notwendigkeit ohnehin niemand bestreitet.

Über die Anerkennung und Förderung der Herkunftssprache gibt es keine Aussagen. 

Obwohl in anderen Bereichen (Sicherheitsapparat, u.a.) öfters von „interkultureller Kompetenz“ die Rede ist, ist bei der angestrebten Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte im Bildungsbereich von interkultureller Kompetenz keine Rede. Dies kann nur so gedeutet werden, dass die Monokultur und der Assimilationsdruck im Bildungssektor fortgesetzt werden soll. Dies wird wie auch in der Vergangenheit eine Demotivation von Kindern Jugendlichen und Eltern zur Folge haben. Dies kann auch nicht mit den angestrebten „Elternprogrammen“ kompensiert werden.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes/Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) 

Auch die neue Bundesregierung weigert sich, die fehlenden Aspekte der EU-Gleichstellungsrichtlinien umzusetzen, beispielweise eine allgemeine Verbandsklage.

(Artikel 7 (2) der RICHTLINIE 2000/43/EG DES RATES vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft)

Rassismus/NSU

In diesen Bereichen finden sich begrüßenswerte Aussagen, beispielsweise die „Stärkung der interkulturellen Kompetenz m Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere in den Sicherheitsbehörden.“

Der Vertrag enthält eine allgemein gehaltene Aussage zu sogenannter Hasskriminalität: „.Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“ 

Wir erwarten diesbezüglich eine klare Änderung des Strafrechts. 

Obwohl UN-Antirassismus-Ausschusses (CERD) in seiner Entscheidung vom 4. April 2013 die Rechtslage und Praxis bei rassistischen Aussagen (Fall Sarrazin) kritisiert hat, gibt es keine diesbezügliche Aussage im Koalitionsvertrag.

Aufenthaltsrecht

Auch hier wird an der bisherigen Politik festgehalten, das Aufenthaltsrecht als zusätzliches Strafrecht einzusetzen („Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten.“)

Diese Sichtweise geht weiter davon aus, dass diese Menschen nicht zur bundesdeutschen Gesellschaft gehören. Wir lehnen das ab. Wer hier lebt und straffällig wird, sitzt seine Strafe ab und soll hier weiter leben/resozialisiert werden. 

(Doppelte) Staatsangehörigkeit

Wie die SPD-Grüne-Regierung im Jahre 2000, die mit der „vollen Mehrstaatigkeit“ in den Wahlkampf gezogen und dann die Mehrstaatigkeit noch mehr eingeschränkt hatte, wurde die „Rote-SPD-Linie“ wieder einmal nicht eingehalten.

Die Aufhebung der Optionspflicht für in der Bundesrepublik geborene Jugendliche ist nicht nur die „halbe Miete“, sondern führt die Diskussion um die Ablehnung der Mehrstaatigkeit ad absurdum. 

Die Zahl der Mehrstaatler steigt stetig.

Kinder von bi-nationalen Ehen werden mit beiden Staatsangehörigkeiten geboren und behalten beide ein Leben lang.

Die Zahl der Einbürgerungen „unter Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft“ steigt stetig, im Jahre 2012 betrug sie 50% aller Einbürgerungen.

Mit der neuen Regelung wird die Zahl der Mehrstaatler massiv zunehmen.

EU-Bürger*innen werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert.

Die überwiegende Zahl der Jugendlichen, für die das Optionsmodell abgeschafft werden soll, sind Drittstaatler.

Welche Argumente bleiben noch übrig, um auch bei Einbürgerungen von Drittstaatlern die Mehrstaatigkeit zu verweigern?

Nichts, außer verlogener Ideologie, nur zwei Beispiele:

– Als 2000 auf Vorschlag der SPD-FDP-Regierung von Rheinland-Pfalz das Optionsmodell eingeführt wurde, war der Justizminister von Rheinland-Pfalz, der FDP-Politiker Herbert Mertin, ein Deutsch-Chilene.

– Der CDU-Politiker David McAllister war 8 Jahre CDEU-Fraktionsvorsitzender und 4 Jahre Ministerpräsident In Niedersachsen, er hat den deutschen und den britischen Pass.

Abschaffung der Optionspflicht

Laut Koalitionsvertrag soll die Optionspflicht in Zukunft für in Deutschland geborene Kinder abgeschafft werden. In diesem Zusammenhang hat der TBB in einem Brief an Herrn Senator Frank Henkel appelliert, dem Hamburger Beispiel zu folgen…. :

Appell: Aussetzen der Optionspflicht

Sehr geehrter Herr Senator Henkel,

die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, appellierte an die Innenminister von Bund und Ländern, die Optionspflicht mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Bislang folgte lediglich Hamburg diesem Aufruf. Dort teilte Innensenator Michael Neumann Anfang Dezember mit, dass die Optionspflicht unverzüglich ausgesetzt und niemandem mehr die Staatsbürgerschaft aberkannt wird

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg begrüßt die Entscheidung des Hamburger Innensenators, Neumann, und appelliert an Sie, dem Hamburger Beispiel zu folgen und diese Regelung, die nun laut Koalitionsvertrag abgeschafft wird, mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Solange keine Gesetzesänderung verabschiedet ist, gilt die Optionspflicht und viele Jugendliche, die das 23. Lebensjahr vollenden, werden möglicherweise die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Diese Regelung betrifft vor allem junge türkeistämmige Menschen, da die Doppelstaatsbürgerschaft bei EU-Bürger_innen erlaubt ist.

Es macht keinen Sinn, eine Gesetzesbestimmung weiterhin anzuwenden, die bald abgeschafft sein wird. Aus diesem Grund appellieren wir an Sie, die zuständigen Behörden anzuweisen, die Optionspflicht ab sofort nicht mehr zu vollziehen.

Ayşe Demir

Vorstandssprecherin