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Zur Einigung über religiöse Symbole im Öffentlichen Dienst

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg äußerte grundsätzliche Zustimmung zu der von der SPD-PDS-Koalition herbeigeführte Einigung zum Tragen von religiösen Symbolen im Öffentlichen Dienst in Berlin. Besonders positiv sei, dass ein Gesamtpaket mit weiteren Maßnahmen beschlossen worden sei.

Allerdings gäbe es noch Ungereimtheiten. Nicht einzusehen sei insbesondere, dass es Ausnahmemöglichkeiten für Kitas und bei Schulen mit besonderer Prägung geben solle. Insbesondere in Kitas sei die Gefahr einer einseitigen Beeinflussung besonders hoch. Hier müsse nachgebessert werden.

Mit der geplanten Einrichtung einer staatlichen Antidiskriminierungsstelle beim Migrationsbeauftragten und den vorgesehenen Fortbildungen gegen Diskriminierungs-Tendenzen im öffentlichen Dienst habe Berlin sicherlich ein Signal gesetzt. Es sei jedoch überzogen zu behaupten, hiermit seien alle Anforderungen der EU-Antidiskriminierungs¬richtlinien erfüllt. Gemäß den Richtlinien müssten auch Nicht-Regierungs-Organisationen beteiligt werden. Das Land müsse Druck auf die Bundesregierung ausüben, damit das seit fast einem Jahr fällige Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet werde.

Die vorgesehene Bildung eines Arbeitskreises „Islam und Schule“ unter Federführung des Senats sei ein wichtiger Schritt um strittige Fragen zu klären und den Dialog zu fördern. Der TBB warnte aber davor, ungeprüft politische Organisationen, die behaupteten den Islam zu vertreten, aufzuwerten. Vielmehr sei angebracht, das Gremium mit ausgewiesenen Persönlichkeiten zu besetzen, nur so könne das Anliegen, „die liberalen Muslime zu stärken“ erreicht werden.

Der TBB forderte den Bildungssenator nochmals eindringlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Bildungsauftrag der Schulen uneingeschränkt durchgesetzt wird. Zur Zeit würde die Islamische Föderation Bescheinigungen ausstellen, um gewisse Befreiungen zu erreichen. Es dürften keine Unterrichtsbefreiungen auf vermeintlich religiösen Gründen –wie beispielsweise vom Schwimm-, Sport- und Sexualkunde¬unterricht- geben. Diese Position habe das Bundesverfassungsgericht bereits durch seinen Beschluss vom 21. Dezember 1977 bestätigt.