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Fall Sarrazin – Entscheidung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft

Heftige Kritik übte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, auch nach der UN-Rüge kein Verfahren gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung aufzunehmen.

Auf Antrag des TBB hatte der UN – Antirassismusausschuss CERD den Fall überprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass Sarrazins Äußerungen über Türken und Araber als „rassistisch“ zu bewerten sind. CERD hatte im April d.J. die Bundesrepublik gerügt und ein konsequenteres Vorgehen gegen Rassismus gefordert. Die Bundesregierung hatte der UN ein konsequenteres Vorgehen zugesagt und die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten, die Einstellung des Verfahrens gegen Sarrazin zu überdenken.

Auch der TBB forderte die Berliner Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren gegen Sarrazin neu aufzurollen, was diese jetzt abgelehnt hat.

Dieses Verhalten der Berliner Staatsanwaltschaft sei inakzeptabel, so der TBB. Erst solche ungeahndeten Äußerungen von Personen des öffentlichen Lebens führten zu Gewalt gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Offensichtlich habe Berliner Staatsanwaltschaft auch aus der NSU-Affäre nichts gelernt, heißt es weiter in der Erklärung des TBB.

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ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG AN DEN CERD-AUSSCHUSS

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) und der Berliner Landesverband, der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) nahmen die Antwort der Bundesregierung an den CERD-Ausschuss zu Kenntnis und forderten die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten.

Die Sprecherin des TBB, Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin, so Demir.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat wandte sich an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss bestehend aus dem Ministerium, den Fachleuten und zivilgesellschaftlichen Organisationen einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.

Nach Meinung der Türkischen Gemeinde in Deutschland und des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg müssten die Strafparagrafen §130 (Volksverhetzung) und §185 (Beleidigung) deutlich konkretisiert und verschärft werden.

Des Weiteren forderten die TGD und der TBB das Thema Rassismus in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwält_innen, Richter_innen und Anwält_innen verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei auch notwendig, so Kolat und Demir.

Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus müsse in der Gesellschaft breiter debattiert werden, so Kolat und Demir abschließend.

Aufruf an alle Berliner Migrant*innenselbstorganisationen

 „Partizipations“-programm ohne Partizipation der Migrant*innenselbstorganisationen!?

 In Berlin existiert eine lebendige Vielfalt an
 Migrant*innenselbstorganisationen (MSO), die der Tatsache Rechnung
 tragen, dass die Menschen mit Migrationsgeschichte keine homogene Gruppe
 sind. Durch diese Vielfalt können konkrete Problemlagen und spezifische
 Zielgruppen angesprochen werden.
 Die hier unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen fürchten,
 dass durch das neue „Partizipations“-Programm der Berliner
 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen diese vielfältige
 Landschaft zerstört wird, weil das Programm

 1. Nicht an den Bedarfen der unterschiedlichen migrantischen
 Communities ausgerichtet ist,
 2. Das Expert*innenwissen der MSOs nicht einbezieht,
 3. Die Bedarfe verschiedener Einwanderungsgenerationen ausblendet,
 4. Mit dem angedachten Finanzvolumen in Höhe von 1,2 Millionen EURO von
 Beginn an zum Scheitern verurteilt ist.

 Wir erwarten daher,

 1. Eine Erhöhung des Finanzvolumens entsprechend der zuvor zu
 erhebenden Bedarfslagen.
 2. Dass über das Programm MSO strukturell gefördert werden.
 3. Dass die zeitlich befristete Projektarbeit verwaltungsübergreifend
 finanziert wird.
 4. Die Einrichtung eines transparenten Vergabeverfahrens unter
 Einschluss unabhängiger, fachpolitischer Expert_innen. Zuwendungs- und
 Ablehnungsbescheide müssen rechtsmittelfähig sein und sind zu begründen.

 Berlin, 13.06.2013

 Erstunterzeichner*innen:
 1. Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
 2. Club Dialog e.V.
 3. Kurdische Gemeinde zu Berlin – Brandenburg e.V.
 4. Verband für interkulturelle Arbeit Berlin/Brandenburg e.V.
 5. Türkischer Bund in Berlin – Brandenburg e.V.
 6. Verein Iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
 7. Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant*innen e.V.
 8. Polnischer Sozialrat e.V.

 Weitere Unterzeichner*innen:
 Vision e.V., Kulturelle Vereinigung Gabriela Mistral e.V., Reistrommel
 e.V., Rroma Informations Centrum e.V., EVIN e.V., Yekmal – Verein der
 Eltern aus Kurdistan e.V., Ini Rromnja, Kurdisches Zentrum e.V.

 (wird ständig aktualisiert)
 Bei Mitzeichnung bitte per Mail an kein-wir-ohne-uns@gmx.de mit
 Absender-Mailadresse  der jeweiligen Organisation
 Website: http://kein-wir-ohne-uns.webnode.com/

TBB Einweihungsfeier

Nach über zehn Jahren hat der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg neue Räumlichkeiten in der Oranienstr. in Berlin-Kreuzberg bezogen.

Zu diesem Anlass fand am 06. Juni 2013 eine Einweihungsfeier statt an der viele Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft, sowie  langjährige Wegbegleiter_innen und Mitglieder des TBB teilnahmen.

In ihrer Begrüßungsrede zeichnete Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB, die “Wanderung” des TBB der letzten 20 Jahre nach.

Sehr geehrtes Protokoll,
werte Gäste,
liebe Freundinnen und Freunde
 
ich heiße Sie / Euch im Namen des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg in unseren neuen Räumlichkeiten herzlich willkommen.
Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg – kurz TBB – ist ja bekanntlich ein Verband von Migranten. Und Migranten sind ja eigentlich Wanderer.
 
Nun wissen wir, dass der Homo Sapiens seit rund 120.000 Jahren wandert. Und irgendwann gab sich eine Gruppe von Homo Sapiens den Namen Türken oder wurde von den Fremden so genannt. Wann und wo die globale Migration des Homo Sapiens Turkus genau begonnen hat, ist archäologisch nicht bis ins letzte Detail recherchiert.
 
Trotzdem sind die Türkinnen und Türken sehr stolze Homo Sapiens und sind auf ihre Wanderungsgeschichte auch sehr stolz. Sie haben bei ihren Wanderungen ca. 20 Staaten gegründet. Antitürkische Homo Sapiens interpretieren dies als Beleg, dass die Türken ihre Staaten regelmäßig dem Untergang aussetzen. Diese Kontroverse würde jetzt den Rahmen meiner feierlichen Rede sprengen, ich will daher einen Migrantensprung von einigen Jahrhunderten vollziehen und 1961 mit der türkeistämmigen Migration nach Deutschland ansetzen.
 
Die Türkinnen und Türken – besser Türkeistämmigen, weil bekanntlich in der Türkei nicht nur Türken leben, sondern auch Kurden, Armenier und andere Volksgruppen – migrieren nun seit 50 Jahren nach Deutschland und wieder zurück. Irgendwann entschloss sich eine Untergruppe von Homo Sapiens Türkeistämmige in Deutschland einen überparteilichen Interessendachverband zu gründen. In den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde in Berlin der BTT – Türkischer Bund in Berlin gegründet. Wie die zuvor erwähnten Türkenstaaten, war die Macht der Gewohnheit übermächtig, und dieser Verband wurde nach kurzer Zeit von den stolzen Türkeistämmigen, weil sie noch nicht zu stolzen Migranten mutiert waren, in den Sand gesetzt und aufgelöst.
 
Aber erfolgreiche Mutationen setzen sich ja bekanntlich in der Evolution durch. Eine kleine Gruppe von Migrantenmutanten, inzwischen zu einer verbandsfähigen Migrantenmutation gereift, gründete 1991 den BETB – Bund der Einwander/innen aus der Türkei, der dann 1995 zum Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg – TBB – unbenannt wurde. Dieser schwor den edlen Werten des Türkentums ab und verpflichtete sich zu universellen Minderheitenrechten.
 
Die Mutationen gingen weiter und machten Evolutionsgeschichte. Die Mutationsgeschichte von geduldeten Gastarbeitern zu anerkannten Ausländern, von Ausländern zu Integration verpflichteten ausländischen Mitbürgern, von ausländischen Mitbürgern zu de-facto Einwanderern und schließlich zu politischen anerkannten Zuwanderern ist von der Migrations- und Evolutionsliteratur ausreichend und differenziert untersucht. Die Mutation zu Menschen mit Migrationshintergrund ist ein schwebendes Verfahren und bereichert die Migrantenliteratur. Der TBB überreicht jedem Neumitglied als Willkommensgeschenk eine Literaturliste.
 
Also werte Gäste, liebe Freundinnen und Freunde…
Jetzt will ich Ihnen endlich das Geheimnis lüften und Ihnen verraten, warum wir hier sind: Jeder der vorhin genannten Evolutionsschritte war mit Räumlichkeiten verbunden. Als wir Gastarbeiter waren, wurden wir in der Langenscheidtstraße geduldet. Als wir zu Ausländern aufstiegen, wurden wir in der Weichselstraße anerkannt. Als wir am Tempelhofer Ufer waren, wurde mit ausländischen Mitbürgern und de-facto Einwanderern intensive Innenpolitik gemacht. In unseren neuen Räumlichkeiten hier mitten in Kreuzberg sind wir nun rebellische und stolze Zuwanderer, die die Mutation von einer diffamierenden Integrationsdebatte zu einer sozialgerechten Partizipationspolitik durchsetzen wollen.
Und hierbei hoffen wir, mit allen progressiven Mutanten zusammenzuarbeiten.
 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit….
 
 
Ayse Demir

Der Berliner Polizeipräsident besuchte den TBB

Am 05.06.2013 besuchte der Polizeipräsident von Berlin, Klaus Kandt den Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (TBB).

An dem Gespräch nahmen auf Seiten des TBB die Sprecherin Ayşe Demir, die Vorstandmitglieder İlker Duyan, Hümeyra Baykan und Ali Sönmez, sowie der Geschäftsführer Fuat Şengül teil.

Besuch des Polizeipräsidenten

Von links: Fuat Şengül, Ayşe Demir, Klaus Kandt, İlker Duyan, Uwe Löher, Hümeyra Baykan, Ali Sönmez

Themen des Gesprächs waren unter anderem rassistische Straftaten, das Racial Profiling, interkulturelle Schulungen, sowie der Migrantenanteil bei der Berliner Polizei.

Der Polizeipräsident, Herr Kandt, zeigte sich den von Seiten des TBB vorgebrachten Themen gegenüber sehr aufgeschlossen und kündigte an, diese nach Möglichkeit zu beachten und aufzunehmen.

Um die angesprochenen Themen ausführlicher zu besprechen, wurden regelmässige Treffen auf Arbeitsebene vereinbart.

Demokratie ins Rollen bringen – Wahlrecht für Alle

Berliner Bündnis fordert Wahlrecht für alle Menschen, die dauerhaft in Berlin leben –  Fahrraddemonstration am 08.06.2013 ist Startschuss für weitere Aktivitäten

Das von Mehr Demokratie unterstützte zivilgesellschaftliche Bündnis „Wahlrecht für alle“ ruft am 08. Juni 2013 zu einer Fahrraddemonstration im Herzen Berlins auf. Mit der Aktion soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass rund 440.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin von demokratischen Prozessen nahezu vollständig ausgeschlossen sind. Sie haben weder das Wahlrecht, noch können sie sich an direktdemokratischen Verfahren beteiligen, da sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Bündnis fordert deswegen, allen Berlinerinnen und Berlinern, die einen dauerhaften Wohnsitz in der Stadt haben, unabhängig von der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht auf kommunaler Ebene sowie auf Landesebene einzuräumen.

„Die Verknüpfung von Wahlrecht und Staatsangehörigkeit ist undemokratisch“, so Mehr Demokratie-Landesvorstandsprecher Oliver Wiedmann. „Die Berlinerinnen und Berliner ohne deutschen Pass sind genauso von Entscheidungen zu Bildungsfragen oder zur Stadtentwicklung betroffen wie die mit deutscher Staatsangehörigkeit. Deswegen sollten sie darüber genauso mitreden und mitentscheiden können.“ Auch die doppelte Staatsbürgerschaft löst dieses Problem nicht. Diese zu beantragen ist mit hohen Hürden wie einer langen Wartefrist, gewissen Bildungsanforderungen und dem Nachweis eines lückenlosen Einkommens verbunden. „Wahlen und Abstimmungen sind die zentralen Mittel der politischen Einflussnahme. Geringe Bildung oder prekäre Beschäftigung darf nicht zum Ausschluss von politischer Mitbestimmung führen“, erläutert Wiedmann.

Zeit und Ort der Demonstration
08.06.2013, 14.00 – 17.00 Uhr
14.00 – 14.30 Uhr: Auftaktkundgebung und -konzert vor dem Rathaus Neukölln
14.30 – 16.30 Uhr: Fahrt vom Rathaus Neukölln zum Potsdamer Platz
16.30 – 17.00 Uhr: Abschlusskundgebung

Hintergrund:
In Europa gewähren insgesamt 15 Staaten, darunter Länder wie Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Spanien, Drittstaatenangehörigen das Wahlrecht mindestens auf der lokalen Ebene. Im Bundesland Bremen wird zurzeit die Ausweitung des Landeswahlrechts für EU-Bürgerinnen und Bürger beraten. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines deutschlandweiten kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger angekündigt.

Weitere Informationen zum Bündnis „Wahlrecht für alle“:
http://wahlrechtfüralle.de/

Mitglieder des Bündnisses sind:
Aziz Bozkurt in Vertretung der AG Migration und Vielfalt in der SPD Berlin
Alevitische Gemeinde zu Berlin
Aydin Akin, Fahrradaktivist, TISPJG
Canan Bayram in Vertretung von Bündnis 90/Die Grünen Berlin
Citizens for Europe
DIDF – Föderation Demokratischer Arbeitervereine
Erim Solmaz, Partei der Stimmlosen
Fabio Reinhardt in Vertretung der Piratenpartei Berlin
Hakan Tas in Vertretung von DIE LINKE Berlin
IG Metall Berlin
Landesmigrationsausschuss
Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg
Nachbarschaftsheim Neukölln
Nachbarschaftshaus Teutoburger Platz
Nachbarschaftshaus Urbanstraße, GEKKO Stadtteilarbeit
Projekt Mitreden in Neukölln
Regina Reinke, Beauftragte Integration und Migration in Friedrichshain-Kreuzberg
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg
Verband für interkulturelle Arbeit
ver.di Berlin-Brandenburg

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UN – ANTIRASSISMUS AUSSCHUSS (CERD) RÜGT DIE BUNDESREPUBLIK IM „FALLE SARRAZIN“

„Rassismus ist keine Meinungsäußerung, Rassismus ist ein Verbrechen.“
Catherine Trautmann, ehemalige Bürgermeisterin von Strasbourg und Pressesprecherin und Kulturministerin der Regierung Mitterand


PRESSEMITTEILUNG

Die Beschwerde des TBB wurde positiv entschieden: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin verletzt UN-Antirassismus-Konvention

Der TBB-Sprecher Hilmi Kaya TURAN erklärte:

„Dies ist eine historische Entscheidung.
Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass die Äußerungen Herrn Sarrazins auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung enthalten.
Der CERD-Ausschuss hat festgestellt, dass trotz vorhandener gesetzlicher Bestimmungen Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens in der Bundesrepublik in der Praxis unzureichend ist. Der Ausschuss hat die Bundesrepublik aufgefordert, entsprechend zu handeln. Außerdem hat der Ausschuss implizit eine entsprechende Schulung der Staatsanwält_innen und Richter_innen empfohlen.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dem Bundestag und den Landesregierungen, dass die CERD-Empfehlungen ohne Verzögerung umgesetzt werden.“

Vorgeschichte:
Nach dem Interview des Bundesbankers Thilo Sarrazin in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 hatte der TBB Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidung bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt. Das Verfahren wurde aber eingestellt, der Widerspruch blieb erfolglos.
Daraufhin wandte sich der TBB an CERD (UN-Antirassismus-Ausschuss).
Die Entscheidung des Ausschusses ist am 4.4.2013 erfolgt:
 „Der Ausschuss kommt daher zu dem Schluss, dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung …… durch den Vertragsstaat …. eine Verletzung der Konvention (über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung) darstellt.“


Zusammenfassung der Entscheidung des UN-Anti-Rassismus-Ausschusses (CERD) vom 4.4.2013 aufgrund des Internationalen Übereinkommens vom 21. Dezember 1965/7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1969 II 961

a. Feststellungen der CERD
– Der TBB ist antragsberechtigt
– Das Sarrazin-Interview verletzt CERD-Bestimmungen
– Der Ausschuss urteilt, dass Herrn Sarrazins Äußerungen eine Verbreitung von Auffassungen, die auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen, darstellen und Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung entsprechend der Konvention enthalten.

– Im Sinne der Konvention ist nicht ausreichend, Akte der Rassendiskriminierung lediglich auf dem Papier als strafbar zu erklären. Vielmehr müssen Strafgesetze und andere gesetzliche Bestimmungen, die Rassendiskriminierung verbieten, effektiv von zuständigen nationalen Gerichten und anderen Staatsinstitutionen umgesetzt werden.

– Der Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung der Äußerungen Herrn Sarrazins durch den Vertragsstaat (Bundesrepublik Deutschland) eine Verletzung der Konvention dargestellt hat.

– Die fehlende strafrechtliche Verfolgung von Herrn Sarrazin entspricht einer Verletzung der Konvention, da die nationale Rechtsprechung zu eng ausgelegt wurde.

– Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht alle CERD-Bestimmungen in innerstaatliches Recht umgesetzt (§§ 130 Volksverhetzung & 185 Beleidigung StGB werden nicht entsprechend der Konvention angewandt)
– Die staatlichen/judikativen Instanzen setzen die Gesetze nicht gemäß den CERD-Bestimmungen um

b. Empfehlungen der CERD
– Der Vertragsstaat ist angehalten, die Entscheidung des Ausschusses breit bekannt zu geben, auch unter Staatsanwälten und Justizorganen.

– Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat im Sinne seiner Verpflichtungen seine Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung in Fällen angeblicher Rassendiskriminierung überprüft, die in der Verbreitung von Auffassungen besteht, die auf einem Gefühl der rassischen Überlegenheit oder Rassenhass beruhen sowie in der darauf basierenden Aufstachelung zur Diskriminierung.
– Die Bundesrepublik soll ihre Richter_innen und Staatsanwält_innen im Sinne der CERD-Bestimmungen schulen

c. Der Ausschuss verlangt, innerhalb von 90 Tagen vom Vertragsstaat über die Maßnahmen informiert zu werden, die er unternimmt, um die Entscheidung des Ausschusses umzusetzen.


 „Doch Intoleranz und Rassismus äußern sich keineswegs erst in Gewalt. Gefährlich sind nicht nur Extremisten. Gefährlich sind auch diejenigen, die Vorurteile schüren, die ein Klima der Verachtung erzeugen. Wie wichtig sind daher Sensibilität und ein waches Bewusstsein dafür, wann Ausgrenzung, wann Abwertung beginnt. Gleichgültigkeit und Unachtsamkeit stehen oft am Anfang eines Prozesses der schleichenden Verrohung des Geistes. Aus Worten können Taten werden.“
Aus der Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt, 23. Februar 2012 in Berlin

StGB

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


LINKS

– Entscheidung des CERD (UN-Antirassismus-Ausschuss) vom 4.4.2013 im englischen Original

– Durch den TBB vorgenommenen Übersetzung der Entscheidung (Nummern 11.1 bis 15./Ende)

– Internationales Übereinkommens vom 21. Dezember 1965/7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

– Erklärung des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Bundesweite Protestaktionen am Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März 2013

Am „internationalen Tag für die Beseitigung rassistischen Diskriminierungen“ der Vereinten Nationen werden auch in diesem Jahr in Berlin landesweit dezentrale Aktionen stattfinden.

facebookVerfolgen Sie die Aktion auf Facebook.

Der Kampf gegen alle Formen Rassismus ist aktueller denn je:

– am 17. April beginnt der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, in dem u. a. zehn Morde, neun an Menschen mit Migrationshintergrund – acht davon aus der Türkei, einer aus Griechenland – aufzuklären sind;

– schon vor der Aufdeckung der NSU hatten unabhängige Experten mehr als 150 Opfer rechter Gewalt in den letzten zwei Jahrzehnten gezählt, deren politischer Hintergrund in den offiziellen Statistiken hartnäckig verschwiegen worden war;

– Noch immer geschehen täglich zwei bis drei rechte Gewalttaten in Deutschland, allein für den Monat Dezember 2012 nannte die Bundesregierung auf Anfrage die Zahl von „vorläufig“ 755 politisch rechts motivierten Straftaten, „davon 43 Gewalttaten und 516 Propagandadelikte“.

– 2001 bis 2011 wurden mindestens 219 politisch motivierte Straftaten gegen Moscheen, alleine 2011 1.239 antisemitischen Straftaten gezählt;

– in Berlin wurden in den letzten beiden Jahren von der Berliner Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Reach Out durchschnittlich 150 rassistische Angriffe dokumentiert, bei den Angriffen wurden 234 Menschen “verletzt, gejagt und massiv bedroht, die Dunkelziffer dürfte weit größer sein – “Der größte Teil der Angriffe fand in aller Öffentlichkeit statt”, betont Reach Out, 69 Gewalttaten sind auf Straßen, Plätzen und an Haltestellen sowie 34 in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen verübt worden.

Rassistische Gewalt und rechter Terror durch Neonazis haben sich in den bundesdeutschen Alltag eingeschrieben und doch bleiben auch heute noch Opfer rechter und rassistischer Gewalt der fatalen Mischung aus Ignoranz, Inkompetenz, Verharmlosung und Vertuschung bei Strafverfolgern und Justiz ausgesetzt, die das Staatsversagen im NSU-Komplex im Zusammenspiel mit institutionellem Rassismus erst ermöglicht haben.

Am 21. März sollen dezentrale vielfältige Aktionen wie Gedenkminuten, Luftballon-Aktionen, „Kehr aus“ (Rassismus wird symbolisch aus Verwaltungen, Betrieben usw. gefegt) Wir wollen dazu beitragen, den Rassismus und Rechtspopulismus – auch in etablierten Parteien – zu bekämpfen, und über den Rassismus in allen gesellschaftlichen Bereichen auf zu klären. Dazu gehört die Klarheit, was heute unter Rassismus zu verstehen ist, wie er sich politisch und kulturell äußert und verbreitet.

Rassismus fängt im Kopf an!
(aus dem Flyer des interkulturellen Rates in Deutschland zu den Wochen gegen Rassismus)Rassismus baut auf der längst widerlegten Annahme auf, es gäbe unterschiedliche, in Hierarchien geordnete, menschliche »Rassen«. Mit solchen Theorien wurden die Sklaverei und eine aggressive Kolonialpolitik ebenso gerechtfertigt wie der Holocaust im nationalsozialistischen Deutschland. Rassismus
diente und dient somit immer dazu, eigene Herrschaftsansprüche zu legitimieren und Verletzungen der Menschenrechte zu rechtfertigen.
Rassismus richtet sich gegen Menschen! Ihnen wird aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener ethnischer, kultureller oder religiöser Merkmale die Gleichwertigkeit abgesprochen. Auch die sexuelle Orientierung, das Geschlecht , eine körperlichen Einschränkung, das Alter oder soziale Gründe können Anknüpfungspunkte für Rassismus sein.
Rassismus betrachtet den Menschen nicht als Individuum, sondern als Mitglied einer Gruppe (»die Schwarzen«,»die Juden«, »die Muslime«, »die Zigeuner« …), die als »anders«, »minderwertig« oder »gefährlich« markiert wird und deshalb auszugrenzen und zu bekämpfen ist.
Rassistische Einstellungen sind auch in der Mitte der Gesellschaft verbreitet. Rechtsextremistische Parteien nutzen diesen Zuspruch für ihre demokratiefeindlichen Zwecke..Gewaltbereite Rassisten sehen sich dazu legitimiert, ihre menschenverachtenden Positionen in die Tat umzusetzen.

SETZEN WIR AM DIESJÄHRIGEN INTERNATIONALEN TAG GEGEN RASSISTISCHE DISKRIMINIERUNG GEMEINSAM EIN STARKES ZEICHEN GEGEN RASSISMUS UND RECHTSPOPULISMUS!

MACHT MIT BEI DEN DEZENTRALEN AKTIONEN „5 vor 12!“

(eine Liste der Aktivitäten ist zu finden unter www.internationale-wochen-gegen-rassismus.de)

Das Türkische Sportbegegnungszentrum besuchte den TBB

Am 12.02.2013 besuchten Vertreter des Türkischen Sportbegegnungszentrums (TSM) den Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg.

Das Türkische Sportbegegnungszentrum besuchte den TBB

Burak Işıkdağlıoğlu, Vorsitzender des TSM, beglückwünschte den neuen Vorstand des TBB zur Wahl und wünschte ihm viel Erfolg für die anstehenden Aufgaben.

Beide Organisationen vereinbarten eine intensivere Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Austauch, insbesondere im Bereich Rassismus im Sport.

Delegiertenversammlung

Am 26.01.2013 fand die außerordentliche Delegiertenversammlung des TBB statt, auf der ein neuer Vorstand gewählt wurde. 

Delegiertenversammlung 2013

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten wurden mit folgenden Stimmen in den Vorstand gewählt:

Güray KİŞMİR: 79 (84,9%) / Hümeyra BAYKAN: 76 (81,7%) / Hilmi Kaya TURAN: 70 (75,3%) / Ayşe DEMİR: 65 (69,9%) / Mustafa DOĞANAY: 62 (66,7%) / Sevda POLAT: 59 (63,4%) / İlker DUYAN: 53 (57%)

Ersatzmitglied: Ali Sönmez: 48 (51,6%)

Zu Kassenprüfer/innen wurden folgende Kandidat/innen gewählt:

Mehmet KOÇ: 62 (68,1%) / Güngör DEMİRCİ: 57 (62,6%) / Yeşim ÖZDİNÇER 53 (58,2%)

In der darauffolgenden Vorstandssitzung wurden Ayşe Demir, Hilmi Kaya Turan und Mustafa Doğanay zu den Sprecher/-innen des TBB gewählt.

Güray Kişmir wurde als Kassenwart bestätigt.