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Fall Sarrazin – Entscheidung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft

Heftige Kritik übte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, auch nach der UN-Rüge kein Verfahren gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung aufzunehmen.

Auf Antrag des TBB hatte der UN – Antirassismusausschuss CERD den Fall überprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass Sarrazins Äußerungen über Türken und Araber als „rassistisch“ zu bewerten sind. CERD hatte im April d.J. die Bundesrepublik gerügt und ein konsequenteres Vorgehen gegen Rassismus gefordert. Die Bundesregierung hatte der UN ein konsequenteres Vorgehen zugesagt und die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten, die Einstellung des Verfahrens gegen Sarrazin zu überdenken.

Auch der TBB forderte die Berliner Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren gegen Sarrazin neu aufzurollen, was diese jetzt abgelehnt hat.

Dieses Verhalten der Berliner Staatsanwaltschaft sei inakzeptabel, so der TBB. Erst solche ungeahndeten Äußerungen von Personen des öffentlichen Lebens führten zu Gewalt gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Offensichtlich habe Berliner Staatsanwaltschaft auch aus der NSU-Affäre nichts gelernt, heißt es weiter in der Erklärung des TBB.