Über den TBB

Wir über uns

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
ist ein überparteilicher Dachverband von Organisationen und Einzelpersonen.
Zurzeit hat der Türkische Bund 37 Mitgliedsorganisationen und 86 Einzelmitglieder.

Auszug aus der Satzung:

§ 1 EINLEITUNG

Wir, Türkeistämmige Menschen, sind uns bewusst, dass wir die Zukunft in Berlin und in der Bundesrepublik Deutschland als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft mitgestalten werden. Wir setzen uns in unserer vielfältigen Gesellschaft für die Akzeptanz und Wertschätzung unterschiedlicher Identitäts- und Lebensentwürfe ein. Allen Formen des Rassismus und jeglicher Diskriminierung auf Alltags-, institutioneller und struktureller Ebene treten wir entschieden entgegen. Mit dieser Vereinigung wollen wir auf rechtlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene unsere (Minderheiten-)rechte einklagen sowie Chancengleichheit und Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen einfordern.

Vorstand des TBB


Laut § 9.2 der Satzung des TBB können bis zu vier Personen in den Vorstand kooptiert werden. Die kooptierten Mitglieder des Vorstandes haben Rede- und Antragsrecht aber kein Stimmrecht.

Administrative Leitung des TBB

Kassenprüfer*innen des TBB

Leitbild

Identität und Auftrag

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) ist ein überparteilicher, überkonfessioneller, demokratischer Dachverband von Organisationen und Einzelpersonen aus Berlin und Brandenburg.
Als Migrantenorganisation vornehmlich türkeistämmiger Menschen setzt sich der TBB gemeinsam mit Verwaltungsinstitutionen und anderen Organisationen für die rechtliche, soziale und politische Gleichstellung und -behandlung von Menschen mit Migrationshintergrund, sowie für das friedliche Zusammenleben und solidarische Zusammenwirken aller Menschen in Berlin und Brandenburg ein. Gegenseitige Wertschätzung und Respekt sind Grundlage des Handelns des TBB.
Der TBB sieht sich primär als Interessenvertretung, ist aber zugleich sozialer Träger, mit spezifischen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
Er versteht sich als eine lernende Organisation, dies drückt sich in der Erfüllung selbstdefinierter Qualitätsstandards und einem kontinuierlichen Personal- und Organisationsentwicklungsprozess aus.

Werte

  • Demokratisches Selbstverständnis
  • Pluralität und Wertschätzung von Unterschiedlichkeit
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Ablehnung von Gewalt
  • Bekämpfung und Prävention von Diskriminierung
  • Konsensprinzip in Grundsatzfragen
  • Dynamisches Verständnis von Kultur


Allgemeine Ziele

Ziele des TBB sind sich für die Gleichstellung und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund einzusetzen und das gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Zusammenleben zu fördern. Außerdem ist der TBB ein Partner auf Augenhöhe der politischen und gesellschaftlichen Akteure. Zur Erreichung seiner Ziele arbeitet der TBB in einer Vielzahl von politischen Gremien, Netzwerken und Partnerschaften aktiv mit.

Leistungen

Der TBB unterstützt Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg im Alltags- und Berufsleben durch ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten ist die Herstellung der Chancengleichheit im Bildungs- und Erwerbsleben. Der TBB führt Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb oder Ausbau beruflicher und allgemeiner Qualifikationen auf Projektebene durch.
Die Beratung ist ein weiterer Dienstleistungsschwerpunkt des TBB. Es werden Beratungen im sozialen, rechtlichen, beruflichen und im Bereich Antidiskriminierung angeboten.
Der TBB führt vielfältige Veranstaltungen zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen und eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit durch.

Zielgruppe und Auftraggebende

Zu den Zielgruppen des TBB gehören die Bevölkerung der Region Berlin-Brandenburg, vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, sowie Auftraggebende aus Politik und Verwaltung, wie der Senat von Berlin, die Bezirke, der Bund sowie die Europäische Union, Agenturen für Arbeit, JobCenter und Stiftungen.

Fähigkeiten und Ressourcen

Der TBB verfügt über Fachkompetenzen in der Politikberatung sowie in der Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Bürgerinnen und Bürgern. Die wichtigsten Ressourcen sind die Kompetenzen und die Leistungsbereitschaft der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden und Honorarkräfte. Die Mitarbeitenden sind mehrsprachig, haben soziale, Diversity- und interkulturelle Kompetenzen. Sie arbeiten in interdisziplinären Teams zusammen.
Der TBB verfügt über eine Geschäftsstelle und einen Projektstandort mit bedarfsgerecht ausgestatteten Büro- und Schulungsräumen.
Er kann auf seine Mitgliedsvereine und ein breites Netz sozialer und politischer KooperationspartnerInnen zurückgreifen, desweiteren ist er Mitglied der Türkischen Gemeinde in Deutschland, des Migrationsrates Berlin-Brandenburg, des ADVD und durch die BpB anerkannter Träger der Erwachsenenbildung.

Definition gelungenen Lernens

Gelungenes Lernen definiert der TBB als den Erwerb und die Erweiterung persönlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Handlungskompetenz der Teilnehmenden und Ratsuchenden. Es beinhaltet nicht nur qualifizierendes, sondern auch soziales und informelles Lernen, das der persönlichen und beruflichen Lebensplanung dient.
Die Ziele des TBB sind bei der Zielgruppe die Lern- und Leistungsbereitschaft zu fördern, die Fähigkeit zu selbstständigem Lernen und Handeln zu vermitteln und ihr Bewusstsein über Handlungsalternativen zu stärken. Dabei wird auf ihre persönlichen Erfahrungen und ihr Wissen aufgebaut. Über einen teilnehmerorientierten Lernprozess soll die Handlungskompetenz der Teilnehmenden und Ratsuchenden erhöht werden.

TBB – TÜRKISCHER BUND IN BERLIN-BRANDENBURG e.V.

SATZUNG

§ 1 PRÄAMBEL

Wir, türkeistämmige Menschen, verstehen uns als Teil der Gesellschaft und wollen in Berlin, in Brandenburg und in der Bundesrepublik Deutschland gleichberechtigt mitgestalten. Wir setzen uns in unserer vielfältigen Gesellschaft für die Akzeptanz und Wertschätzung unterschiedlicher Identitäts- und Lebensentwürfe ein. Allen Formen des Rassismus und jeglicher Diskriminierung auf Alltags-, institutioneller und struktureller Ebene treten wir entschieden entgegen. Mit dieser Vereinigung wollen wir auf rechtlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene unsere (Minderheiten-)rechte einklagen sowie Chancengleichheit und Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen einfordern.

§ 2 NAME UND SITZ DES VEREINS

2.1    Der Verein führt den Namen: “TBB-Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. – Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu”.

2.2     Er hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister unter der Nummer 13438 Nz eingetragen.

§ 3 ZWECK DES VEREINS

3.1     Der Türkische Bund verfolgt folgende Ziele:
a)    Beitrag zum friedlichen und solidarischen Zusammenleben aller Menschen in Berlin und Brandenburg sowie zur Völkerverständigung
b)    Förderung des gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zusammenlebens und Zusammenwirkens von Menschen unterschiedlicher ethnischer, kultureller und religiöser Zugehörigkeit, unterschiedlichem Geschlecht und Alter, unterschiedlicher sexuellen Identität,
c)    Aufklärung und Beratung im Hinblick auf verbraucherschutzrechtliche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art
d)    Selbstlose Förderung und Unterstützung von Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung hinsichtlich Wissenschaft, Forschung und Praxis im gesamten Bereich der außerschulischen Bildungsarbeit

3.2        Diese Ziele werden durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a)    Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen, Foren, Bildung von Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen, Mitwirkung an Beratungen verschiedener Institutionen und Behörden zur Integrationspolitik, Aufklärung der Öffentlichkeit über die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund, Hilfestellung an Berliner/-innen und Brandenburger/-innen in rechtlichen und sozialen Fragen durch Beratungsangebote, Kurse, Seminare

b)    Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Diskussionsveranstaltungen u.ä.

c)    Der Verein unterstützt und fördert Gerichts- und Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung der Rechte von Personen, die von Rassismus oder Diskriminierung betroffen sind. Davon umfasst ist auch die Aufklärung und Beratung im Hinblick auf verbraucherschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung und Rassismus. Als Mitglied der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) ist der TBB befugt, im Auftrag der TGD eine rechtliche Beratung im Sinne des § 23 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung gegen Diskriminierung  anzubieten.

d)    Verwirklichung der Ziele nach 3.1.d insbesondere:
–    junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
–    Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
–    Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
–    dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
    Der Verein strebt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe an.

3.3        Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (Abschnitt: Gemeinnützigkeit) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihren Ausscheiden oder Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitaleinlagen zurück.

§ 4 GRUNDPRINZIPIEN

4.1    Personen und Organisation, die rassistisch, sexistisch, LGBTI- oder behindertenfeindlich orientiert sind oder sich gegen Personen bestimmter Religionen oder Altersgruppen richten sowie Vereinigungen, die Gewaltanwendung als politisches Mittel ansehen, dürfen nicht Mitglied werden. Die UNO-Menschenrechtscharta vom 10. Dezember 1948 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 sind Bestandteil der Satzung.

4.2    Das Arbeitsfeld des TBB beschränkt sich auf Fragestellungen, die migrationsbedingt sind, deren Lösung und deren Begleitung in der Praxis. Auseinandersetzungen über Regierungen, politische Parteien und Minderheitenfragen in der Türkei gehören nicht zum Aufgabengebiet, soweit sie nicht mit den oben ausgeführten Zielen in direkter Verbindung stehen.

4.3     Aktivitäten und Stellungnahmen der Mitglieder außerhalb des Türkischen Bundes binden den Türkischen Bund nicht. Jedes Mitglied kann seine eigene Vereinsarbeit durchführen.

4.4     Der Türkische Bund arbeitet gemäß § 4.1 mit anderen Organisationen von türkeistämmigen Menschen in Berlin, Brandenburg, in der Bundesrepublik Deutschland und Europa, mit Organisationen anderer Minderheiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene, mit demokratischen Organisationen, Parteien, Gewerkschaften, religiösen Organisationen und Personen; gründet gemeinsame Foren; bildet neue Dachverbände, wenn es erforderlich wird.
4.5 Der Türkische Bund ist sowohl von den türkischen als auch den deutschen Behörden und den Regierungen unabhängig. Wenn es nötig ist, kann er Kontakte aufnehmen, Erfahrungen austauschen.

4.6     Der Türkische Bund arbeitet parteiübergreifend. Es werden demokratische Regeln bei der Arbeit angewandt.

4.7     Grundprinzipien bei der Arbeit sind Konsens und Pluralität. Es wird nur über Sachthemen befunden, bei denen Konsens gibt. Alle Mitglieder des Verbandes sind gleichberechtigt.

4.8     Bei der Besetzung aller Organe des Türkischen Bundes soll die Geschlechterquotierung möglichst berücksichtigt werden.

§ 5 MITGLIEDSCHAFT

5.1    Im Vereinsregister eingetragene Vereine sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung und gemeinnützige Stiftungen und natürliche Personen, die sich mit der Satzung einverstanden erklären, können Mitglied beim Türkischen Bund werden.

5.2     Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
a)    Hauptmitglieder: Juristische Personen und natürliche Personen gemäß § 5.1
b)    Fördermitglieder: Juristische und natürliche Personen, die den Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg nur finanziell unterstützen wollen, ohne aktiv zu sein, können Fördermitglied werden.
c)    Ehrenmitglieder: Persönlichkeiten, die die Ziele des Vereins unterstützen, kann durch Beschluss des Vorstandes die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

5.2    Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt. Über die Mitgliedschaft von natürlichen Personen entscheidet der Vorstand mit der absoluten Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, entscheidet der Vertreterrat. Liegt ein Mitgliedsantrag einer juristischen Person vor, trägt der Vorstand die notwendigen Unterlagen und Informationen zusammen und gibt dem Vertreterrat innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang eine Empfehlung. Über die Aufnahme entscheidet der Vertreterrat mit der absoluten Mehrheit der Anwesenden abschließend. Über die Entscheidung wird die Delegiertenversammlung informiert.

5.4     Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet.
a)    Hauptmitglieder:
    Juristische Personen zahlen mindestens 5,- € monatlich.
    Natürliche Personen zahlen mindestens 5,- € monatlich.
b)    Fördermitglieder:
    Juristische oder natürliche Personen zahlen mindestens 60,- € jährlich.
c)    Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
d)    Bei ausreichend begründetem Antrag an den Vorstand kann der Beitrag vom Vorstand gestundet bzw. erlassen werden.

5.5     Die Delegierten, die gemäß § 8.3 von den Hauptmitgliedern entsandt werden, haben aktives und passives Wahlrecht. Fördermitglieder und Ehrenmitglieder haben kein Wahlrecht.

5.6     Die Mitgliedschaft endet:
a)    mit dem Tod des Mitglieds bzw. der Auflösung der juristischen Person
b)    durch Austritt
c)    durch Ausschluss.

5.7     Der Austritt eines Mitglieds aus dem Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg ist schriftlich gegenüber dem Vorstand möglich. Der Austritt wird mit dem Eintreffen des Schreibens beim Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (Geschäftsstelle) wirksam.

5.8    Ausschluss eines Mitgliedes
Der Ausschluss erfolgt auf Empfehlung des Vorstandes durch den Vertreter/innenrat mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden. Das auszuschließende Mitglied hat das Recht, auf der VS- sowie VR-Sitzung anwesend zu sein. Die Ausschlussempfehlung muss durch den Vorstand schriftlich mindestens 14 Tage vor der Vorstandssitzung (Datum der E-Mail bzw. Poststempel) den Mitgliedern des Vertreter/innenrats mitgeteilt werden. Die Entscheidung des Vertreter/innenrats ist verbandsintern abschließend.
    Ausschlussgründe sind:
a)    Bei einem 2-jährigen Beitragsrückstand wird das Mitglied ermahnt. Werden die Beitragsrückstände trotzdem nicht ausgeglichen, kann das Mitglied ausgeschlossen werden. Der Vorstand hat auf den fristgerechten Eingang der Mitgliedsbeiträge zu achten.
b)    Zuwiderhandlungen gegen die Satzung des Vereins.
    Das Mitglied ist vor der Entscheidung im Vorstand und im Vertreterrat zu hören.

5.9  Natürliche Personen
a) Die natürlichen Personen wählen aus ihrer Mitte drei Sprecher/innen. Sie leiten die Aktivitäten dieser Mitglieder und berufen mindestens zwei Sitzungen im Jahr ein.

b) Alle natürlichen Personen werden vor jeder ordentlichen DV durch die Sprecher/innen zu einer Sitzung eingeladen. Auf dieser Sitzung werden die Sprecher/innen und die DV-Delegierten gewählt.

c) Auf den unter 5.9 a) Sitzung wird ein Protokoll geführt, das dem Vorstand übergeben wird. Die Amtszeit der drei Sprecher/innen der natürlichen Personen läuft analog zur Amtszeit des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen.
d) Beschlüsse und Wahlen erfolgen durch einfache Mehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

§ 6 GESCHÄFTSJAHR

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6a VEREINSINTERNER SCHRIFTVERKEHR

Der gesamte Schriftverkehr innerhalb des Vereins kann per elektronischer Post (E-Mail) an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Mitglieds geführt werden. Diese sind zu archivieren. Bei Mitgliedern, die keine E-Mail- Adresse haben, erfolgt der Schriftverkehr per Brief.

§ 7 ORGANE DES VEREINS

Organe des Vereins sind:
a)    Delegiertenversammlung (DV)
b)    Vorstand (VS)
c)    Vertreterrat/innen (VR)
d)    Kassenprüfer/innen

§ 8 DELEGIERTENVERSAMMLUNG (DV)

8.1    Die DV ist das höchste Beschlussorgan des Vereins, sofern die Satzung keine andere Regelung vorsieht. Die DV findet alle 2 Jahre im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die DV setzt sich aus den Delegierten der Hauptmitglieder zusammen.

8.2    Hauptmitglieder bzw. deren Delegierte, die am Tage der DV ihre Beiträge nicht vollständig gezahlt haben, haben kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. § 5.4.d) ist zu berücksichtigen. Sie können aber an der DV teilnehmen. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.

8.3 Vertretung in der DV:
a) Jede juristische Person hat vier Delegierte.
b) Die Zahl der Delegierten der natürlichen Personen wird nach folgendem Schlüssel bestimmt: Für jeweils vier Delegierte der juristischen Personen gibt es jeweils zwei Delegierte aus der Gruppe der natürlichen Personen.
c) Nur die Delegierten derjenigen Mitglieder, über deren Mitgliedschaft spätestens auf der letzten Vertreterratssitzung vor der Delegiertenversammlung entschieden worden ist, haben Stimmrecht und aktives und passives Wahlrecht.

8.4 Die DV ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Delegierten anwesend ist. Wenn diese Mehrheit nicht zustande kommt, wird innerhalb von vier Wochenerneut zu einer DV eingeladen. Diese DV ist dann  mit den anwesenden Delegierten beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Delegierten gefasst, soweit nichts anderes in der Satzung steht. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Enthaltungen werden nicht gewertet.

8.5     Sofern die Satzung nicht anderes bestimmt sind bei Wahlen die Kandidat/innen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Die Abstimmungen erfolgen offen. Eine geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn diese von einem/r der anwesenden Delegierten gewünscht wird.

8.6     a)    Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung (eventuelle Satzungsänderungsvorschläge) erfolgt per Post mindestens 14 Tage vor der DV (Datum der E-Mail bzw. Poststempel) durch den Vorstand.
 b)     Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder eine außerordentliche DV einberufen. Der Vertreter/innenrat kann mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder eine außerordentliche DV einberufen. Auf diesen Delegiertenversammlungen ist eine Neuwahl des Vorstandes nur zulässig, sofern dies Teil der Beschlussfassung des Vorstandes bzw. des Vertreter/innenrates ist und in der Einladung angekündigt wird.
c) Der Vorstand muss den Mitgliedern des Vertreter/innenrates 6 Wochen vor dem Termin einer Delegiertenversammlung auf elektronischem oder postalischem Wege den Termin der Delegiertenversammlung mitteilen und auf die satzungsmäßigen Fristen für satzungsändernde Anträge aufmerksam machen.
d)    Bei einer außerordentlichen DV gemäß § 8 muss der Vorstand innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Ersuchens die DV mit 14-tägiger Einladungsfrist und Tagesordnung einberufen. Weitere Vorgehensweise wie bei ordentlichen DV.

8.7     Zur Leitung der DV werden ein/e Versammlungsleiter/in, ein/e stellvertretende Versammlungsleiter/in und bis zu zwei Protokollant/innen gewählt. Über jede DV ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei Mitgliedern der Versammlungsleitung unterschrieben werden muss. Alle Beschlüsse der DV müssen den Mitgliedern zugesandt werden.

8.8    Die Tagesordnung kann bei der DV ergänzt oder geändert werden. Satzungsänderungen sind mit der Einladung an alle Mitglieder zu verschicken. Über die Änderung von Satzungsartikeln, deren Nummer mit Paragraphen und Absatz in der DV-Einladung nicht genannt sind, darf nicht abgestimmt werden.

8.9     Die Aufgaben der DV sind:
a)    Wahl der Versammlungsleitung
b)    Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts des Vorstandes und des Berichts der Kassenprüfer/innen
c)    Festsetzung der Mitgliedsbeiträge gemäß § 5.4 d)
d)   Abstimmung über die  Entlastung des Vorstandes
e) Festsetzung der Zahl der Beisitzer/innen und der Ersatzmitglieder und die Neuwahl des Vorstandes gemäß § 9.1
f) die Neuwahl der Kassesenprüfer/innen gemäß § 12.1
g)    Änderung der Satzung
h)    Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
i)    Beschlussfassung über die Auflösung des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg

§ 9 DER VORSTAND (VS)

9.1    Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsprecher/innen darunter mindestens eine Frau bzw. ein Mann, einem/r Kassenwart/in, einem/r stellvertretenden Kassenwart/in und mindestens zwei weiteren Beisitzer/innen. Die Zahl der Beisitzer/innen wird in der DV festgelegt. Es werden ebenfalls Ersatzmitglieder gewählt.
Bei der Wahl der Mitglieder des VS werden die Kandidat/innen in einem gemeinsamen Wahlgang unter Berücksichtigung der Regelung unter
§ 9.1.a entsprechend der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen als Vorstandmitglieder  bzw. Ersatzmitglieder gewählt.
9.1 a    Geschlechterquote: Bei einem sieben-köpfigem Vorstand müssen mindestens drei Personen einem Geschlecht angehören, bei einem neun-köpfigem Vorstand müssen mindestens 4 Personen einem Geschlecht angehören. Besteht der Vorstand aus mehr als neun Personen, ist diese Regelung analog anzuwenden.
Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben diese Positionen unbesetzt.

9.1.b Nachrücken können nur Personen desselben Geschlechts, wie die aus dem Vorstand ausgeschiedene Person, es sei denn, es ist unter den Nachrückenden  keine Person desselben Geschlechts vorhanden. In diesem Falle rückt die Person nach, die an der Reihe ist.
9.2    Die Vorstandsmitglieder nehmen nach der Wahl die satzungsgemäße sowie themenbezogene Aufgabenteilung vor. Diese kann durch Vorstandsbeschluss geändert werden.

9.2.b  Kooptierte Vorstandsmitglieder: Der Vertreter/innenrat kann auf Vorschlag des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit bis zu vier Personen, die die Ziele und die Satzung des TBB anerkennen, auch wenn diese nicht Mitglied des TBB bzw. eines Mitgliedvereins sind, in den Vorstand kooptieren und diese mit einfacher Mehrheit entlassen. Ansonsten endet ihre Funktion mit der Neuwahl des Vorstandes. Eine erneute Benennung ist zulässig. Die kooptierten Vorstandsmitglieder haben im Vorstand Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht und sind ansonsten wie die gewählten Vorstandsmitglieder tätig.

9.3    In den VS können nur natürliche Personen gewählt werden, die Mitglied des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg oder Mitglied einer juristischen Person sind, die Mitglied im Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg ist. Der VS wird in der DV, die im ersten Halbjahr eines jeden zweiten Jahres zusammentritt, für zwei Jahre gewählt. Der VS bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
9.4    Vorstand im Sinne § 26 BGB sind die Mitglieder des Vorstandes gemäß § 9.1 (ohne Ersatzmitglieder). Der Verein wird jeweils durch ein/en Sprecher/in gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geldverkehr des Vereins erfolgt nur durch die gemeinsame Unterschrift von einem/r Sprecher/in  und des/r Kassenwartes/in bzw. stellvertretenden Kassenwarts/in.
9.5     Der Geldverkehr des Vereins erfolgt nur durch die gemeinsame Unterschrift von einem/r Sprecher/in  und des/r Kassenwartes/in bzw. stellvertretenden Kassenwarts/in.

9.6     Aufgaben des VS sind:
a)    Führung der Geschäfte des Vereins
b)    Vorbereitung der VR-Sitzungen und DV, Einberufung der Sitzungen der „Personengruppe Funktionäre“ und der „Personengruppe sonstige natürliche Personen“ gemäß § 5.9
c)    Verwirklichung der Beschlüsse der DV und des VR
d)    Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen, die auch im Rahmen der Ziele des Vereins tätig sind
e)    Einstellung und Kündigung von hauptamtlichen Personen
f)    Verfolgung des Eingangs der Mitgliedsbeiträge und entsprechendes Informieren des VR
g)    Weiterleitung von Aufnahmeanträgen mit einer Empfehlung an den VR, Einbringung von Ausschlussanträgen in den VR
h)    Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
i)    Einsetzung und Auflösung der Arbeitsgruppen
j)    Vorschlagsrecht für die Einrichtung des Beirates / der Beiräte
k)    Weiterleitung der Protokolle des VR und der DV innerhalb von 3 Monaten
l)    Einberufung einer außerordentlichen DV gemäß § 8.6 b).

§ 10 DER VERTRETER/INNENRAT (VR)

10.1  Der VR setzt sich zusammen aus
a)    den aktuellen Vorstandsmitgliedern sowie den kooptierten Vorstandsmitgliedern,
b)    je einem Vorstandsmitglied der juristischen Personen, die Mitglied beim Türkischen Bund sind,
c)    drei  Sprecher/innen der Personengruppe Natürliche Personen,
d)    den Mitgliedern des Vorstandes der abgelaufenen Wahlperiode ohne die Ersatzmitglieder
e) Das Stimmrecht der aktuellen Vorstandsmitglieder, der kooptierten Vorstandsmitglieder, der Sprecher/innen der Personengruppe Natürliche Personen und der Mitglieder des Vorstandes der abgelaufenen Wahlperiode kann nicht übertragen werden.
f) Sitzungen des VR finden mindestens vier Mal im Jahr statt.

10.2     Der VR ist bei Anwesenheit von mindestens 25% der Mitglieder gemäß § 10.1 beschlussfähig. Mitgliedsanträge und Ausschlussvorschläge müssen mit der Empfehlung des Vorstandes mit der Einladung zum VR den Mitgliedern des VR zugesandt werden. Über in der Einladung nicht genannter Mitgliedsanträge und Ausschlussvorschlage darf nicht entschieden werden.

10.3     Sofern diese Satzung keine andere Regelung vorsieht, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Enthaltungen werden nicht gewertet.

10.4 Der VR wählt aus seiner Mitte ( § 10 Abs.1 a-f) zwei Sprecher/innen, die jeweils einem unterschiedlichen Geschlecht angehören müssen. Sie berufen die Sitzungen ein und leiten diese.

10.5     Aufgaben des VR sind:
a)    Beschlussfassung über Mitgliedsanträge und Ausschluss von Mitgliedern
b)    Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
c)    Einrichtung des Beirates / der Beiräte und Festlegung dessen Arbeitsweise
d)    Wahl der Delegierten für die Türkische Gemeinde in Deutschland
e)    Einberufung einer außerordentlichen DV gemäß § 8.6 b).

§ 11 SATZUNGSÄNDERUNGEN

11.1     Die Anträge über Satzungsänderungen müssen vier Wochen vor der DV beim Vorstand eingegangen sein.

11.2     Alle Satzungsänderungsvorschläge und die aktuelle Fassung der Satzung müssen mit der Einladung zugeschickt werden.

11.3     Änderungen der Satzung bedürfen der 2/3-Mehrheit der anwesenden Delegierten in der DV.

§ 12 KASSENPRÜFER/INNEN

12.1 Es werden drei Kassenprüfer/innen und zwei Ersatzprüfer/innen in der DV für zwei Jahre gewählt. Als Kassenprüfer/innen können natürliche Personen gewählt werden, die Mitglied im Türkischen Bund oder Mitglied einer juristischen Person sind, die Mitglied im Türkischen Bund ist. Die Kassenprüfer/innen wählen eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n.
12.1 a    Geschlechterquote: Bei den Kassenprüfer/innen müssen mindestens zwei Personen einem Geschlecht angehören.
Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben diese Positionen unbesetzt.
Nachrücken können nur Personen desselben Geschlechts, wie die ausgeschiedene Person, es sei denn, es ist unter den Nachrückenden  keine Person desselben Geschlechts vorhanden. In diesem Falle rückt die Person nach, die an der Reihe ist.

12.2     Sie haben die satzungs- und ordnungsgemäße Führung der Bücher mindestens einmal im Jahr zu prüfen. Außerdem ist nach Abschluss des Geschäftsjahres eine weitere abschließende Prüfung vorzunehmen, die schriftlich der Delegiertenversammlung vorzulegen ist. Über die Sitzungen der Kassenprüfer/innen wird ein Protokoll erstellt.

§ 13 BEIRAT / BEIRÄTE

Auf Vorschlag des VS kann der VR Beiräte einsetzen bzw. auflösen. Die Zusammensetzung und Aufgaben des jeweiligen Beirates werden vom VR festgelegt.

§ 14 AUFLÖSUNG DES VEREINS

14.1     Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine hierfür besonders einberufene DV mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Delegierten. § 8.6.a) gilt entsprechend.

14.2     Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für das friedliche und solidarische Zusammenleben aller Menschen in Berlin und Brandenburg und für Völkerverständigung. Hierzu ist vorher eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes für Körperschaften einzuholen.

Diese Satzung wurde auf der Delegiertenversammlung am 12.03.2017 neugefasst.

Mitgliedsvereine des Türkischen Bundes in Berlin Brandenburg 


Der TBB hat derzeit 36 Mitgliedsvereine:

Bahadin Solidaritätsverein Berlin (BAHADIN-DER)
Vorsitzender: Mehmet Özkan
Vereinsanschrift: Biesentalerstr. 23, 13359 Berlin
Tel. 030-84 11 74 43 * Fax. 030-494 07 67

Berliner Ensemble für klassische türkische Musik
Vorsitzender: Selahattin Doğan
Tel. 0163-205 78 00
E-Mail: info@bktmd.com
www.turkklasik.de

Berliner Gesellschaft Türkischer Mediziner (BTSE)
Vorsitzender: Dr. med. Erdal Şafak
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. med. Süha Dasdelen
Vereinsanschrift: BGTM, Kindl Boulevard, Hermannstraße 214, 12049 Berlin
E-Mail: info@bgtm.de

Berlin Eski Dostlar Korosu
Vorsitzender: Ergün Sivil
Vereinsanschrift: c/o Sivil, Leinestr. 56, 12049 Berlin
E-Mail: berlineskidostlar@gmail.com

Bildung, Kultur und Musik Zentrum (BKMZ)
Vorsitzender: Bülent Kılıç
Vereınsanschrıft: Tempelhofer Ufer 1, 10961 Berlin
Tel. 030-50 36 07 17
E-Mail: info@bkmz.de

Birikim Kulturzentrum
Vorsitzender: Nihat Bozkurt
Vereinsanschrift: c/o Nihat Bozkurt, Germaniastr.161, 12099 Berlin
Tel. 0157-71 31 13 25

BSV Al-Dersimspor e.V. 1993
Vorsitzender: Haris Şahin
Vereinsanschrift: Schillerstr. 10, 10625 Berlin
E-Mail: info@bsv-aldersim.eu

Çorum-Der e.V. – Kultur und Bildungszentrum e.V.
Vorsitzender: Ali Yıldırım
Vereinsanschrift: Lindowerstrasse 15, 13347 Berlin
Tel. 030- 46065351
E-Mail: webmaster@corum-der.de
http://corum-der.com

Deutsch-Türkische Musikakademie
Vorsitzender: Adil Arslan
Vereinsanschrift: Kyffhäuserstr. 23, 10781 Berlin
Tel. 030-21 75 53 64 * Fax. 030-21 75 53 66
E-Mail: info@d-t-musikakademie.de

FC Malatyaspor
Vorsitzender: Kemal Bahçeci
Vereinsanschrift: Schillerpromenade 2, 12049 Berlin
Tel. 030-49 79 22 84

Freunde der Deutsch-Türkischen Europaschule
Vorsitzender: Maria Macher
Vereinsanschrift: Urbanstr. 15, 10967 Berlin
Tel. 0159-04 03 27 63
E-Mail: mariamacher@yahoo.de

Freundschaftsverein Berlin – Mersin
1. Vorsitzende: Tillie Kluthe
2. Vorsitzende: Mahire Güler-Selek
Vereinsanschrift: c/o Tillie Kluthe, Lauenburger Platz 1-2, 12157 Berlin
E-Mail: berlinmersin@yahoo.de
http://www.berlin-mersin.de

GLADT e.V.
Vorsitzende: İpek İpekçioğlu
Vereinsanschrift: Koloniestraße 116, 13359 Berlin
Tel.: 030 – 26 55 66 33
E-Mail: info@gladt.de
http://www.gladt.de

Hilfs- und Solidaritätsverein für Rentner, Behinderte und Senioren (EMDER)
Vorsitzender:
Vereinsanschrift: c/o Yeşim Özdinçer, Zossener Str. 49, 10961 Berlin
Tel. 030-622 62 80  * Fax. 030- 62 72 03 49

Interkulturell-Aktiv e.V.
Vorsitzender: Ufuk Güldü
Vorsitzender: Prinzenallee 33, 13359 Berlin
Tel.: 030 – 23 94 83 17
E-Mail: info@interkulturellaktiv.de

Internationale in Kunst e.V.
Vorsitzender: Kemal Kocatürk
E-Mail: inKunstev@gmail.com

Kultur- und Solidaritätsverein Rize in Berlin e.V.
Vorsitzender: Mehmet Ekşi
Vereinsanschrift: Boddinstr. 63, 12053 Berlin
Tel. 030-68 054 153
http://www.rizeder.de

Kultur- und Hilfsverein Malatya (MAKYAD)
Vorsitzender: Sait Pesmen
Vereinsanschrift: c/o KOÇ Reisen, Schulstr. 16, 13347 Berlin
Tel. 030-419 38 372 / 0176 24 55 85 40 * Fax. 030-419 38 378
E-Mail: kocberlin@yahoo.de

Kulturverein Schwarzmeer
Vorsitzender: Mehmet Koç
Vereinsanschrift: c/o Koç Unternehmensberatung, Oranienstr. 55, 10969 Berlin
Tel. 030-69 04 03 90 / 0171-625 45 90
E-Mail: mehmet.koc@tbb-berlin.de

Maviblau e.V.
Vorstandsmitglied: Seda Sinanoğlu
Vereinsanschrift: c/o TBB, Oranienstr. 53, 10969 Berlin
E-Mail: seda.sinanoglu@maviblau.com
https://www.maviblau.com/ 

Schwarzmeer Natur- und Umweltverein
Vorsitzender: Hasan Küskü
Vereinsanschrift: c/o Küskü, Gallwitzallee 23, 12249 Berlin
E-Mail: Berlinkaradeniz@web.de
Tel. 0162-432 89 10

SG Anadolu-Umutspor
Vorsitzender: Cemil Turan
Vereinsanschrift: c/o Cemil Turan, Falkenhagenerstr. 4, 13585 Berlin
Tel. 030-336 65 59 / 0171-503 34 26* Fax. 030-336 63 22
E-Mail: info@maistro.de

Sivaslı Canlar Berlin e.V.
Vorsitzender: Cemal Boyraz
Vereinsanschrift: Donaustr. 102, 12045 Berlin
Tel. 0151 45 65 32 31
http://www.sivaslicanlar.de

Stimme der Kulturen (SdK)
Vorsitzender: Adil Arslan
Vereinsanschrift: Kyffhäuserstr. 23, 10781 Berlin
Tel. 030-21 75 53 64 * Fax. 030-21 75 53 66
E-Mail: info@d-t-musikakademie.de

SV Hürriyet-Burgund
Vorsitzender: Cafer Taşan,
Vereinsanschrift: Stralsunderstr. 31, 13355 Berlin
Tel. 0177-618 78 79

Treff 62 e.V.
Vorsitzender: Veysel Saydan
Vereinsanschrift: Katzlerstr. 6, 10829 Berlin
Tel. 215 34 27
http://www.treff62.de

Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg
Vorsitzende: Berin Arukaslan & Melike Çınar
Vereinsanschrift: Oranienstr. 34, 10999 Berlin
Tel. 030-614 32 99 * Fax. 030-615 72 44
E-Mail: info@tevbb.de
http://www.tevbb.de

Türkisches Folklorezentrum (TÜHABILIM)
Vorsitzender: Ali N. Altun
Vereinsanschrift: Wissmannstr. 44, 12049 Berlin
Tel. 0173-217 37 38

Türkischer Frauenverein Berlin (BTKB)
Vorsitzende: Şemsi Bilgi
Vereinsanschrift: Jahnstr. 3, 10967 Berlin
Tel. 030-692 39 56 * Fax. 030-693 01 10
E-Mail: tuerkischer.frauenverein@gmx.net
http://www.tuerkischerfrauenverein-berlin.de/

Türkischer Kulturrat in Berlin (BTK)
Vorsitzende: Gülden Artun
Vereinsanschrift: c/o TBB, Oranienstr. 53, 10969 Berlin
Tel. 030-623 26 24

Türkisches Sportbegegnungszentrum (TSM)
Vorsitzender: Burak Işıkdağlıoğlu
Vereinsanschrift: c/o TBB, Oranienstr. 53, 10969 Berlin
Tel. 030-623 26 24 / 0176-626 15 610
info@tsmberlin.com

Türkisches Wissenschafts- und Technologiezentrum (BTBTM)
Vorsitzender:Oğuzhan Kırdağ
Vereinsanschrift: c/o Stud. Koordinationsbüro TU Berlin, Straße des 17. JUni 135, 10623 Berlin
Tel. 030-31 42 48 00
E-Mail: btbtm@outlook.de
www.btbtm.de

Verein Berliner Sozialdemokraten (BSD)
Vorsitzender: Cem Gençtürk
Vereinsanschrift: c/o Cafer İnan, Rubenstr. 3a, 12159 Berlin
Tel. 0178-329 73 03
E-Mail: sokrates34.cg@googlemail.com

Verein der türkischen Reiseagenturen Berlin (BETÜSAB)
Vorsitzender: Necati Kaya
Vereinsanschrift: c/o Kaya Reisen, Schulstr. 38 , 13347 Berlin
Tel. 030-461 80 76
E-Mail: kontakt@kayareisen.de

Verein zeitgenössischer Demokraten in Tokat und Umgebung
Vorsitzender: Kemal Bütüner
Vereinsanschrift: Tegeler Weg 97, 10589 Berlin
Tel. 0173-364 18 04

Von Herzen zu Herzen Gedicht- und Musikgruppe Berlin e.V.
Vorsitzender: Şahin Yücel
Vereinsanschrift: c/o Şahin Yücel, Potsdamerstr. 162b, 10783 Berlin
Tel. 0157-71815635

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