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Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB stellt neuen Bericht vor

Diskriminierung in Berlin ist Alltag für viele Menschen

Das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB) veröffentlicht seinen neuen Antidiskriminierungsreport 2014 – 2015.  Neben den Auswertungen der Diskriminierungsmeldungen der letzten Jahre, werden Fallbeispiele vorgestellt, die die Diskriminierungserfahrungen von Berliner und Berlinerinnen sichtbar machen. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.8.2016 blickt das Projekt zudem auf die Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit dem Gesetz  und macht auch anhand von Praxisbeispielen deutlich, dass das AGG im Sinne der Betroffenen verbessert werden muss.

Die Auswertungen der Diskriminierungsmeldungen 2014 bis 2015 der Beratungsstelle des ADNB des TBB zeigen ein unverändert erschreckendes Bild von Fällen von Alltagsrassismus und Diskriminierungen in Berlin: Menschen werden aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Namens, ihrer Religion und/oder anderer Merkmale, die Auslöser von Zuschreibungen als „anders“ und „fremd“ sind, ausgegrenzt, beleidigt und benachteiligt.
Nach wie vor eklatant ist die Diskriminierung von Muslima, die ein Kopftuch tragen. Zum Beispiel wiederholen sich die Fälle, in denen Arbeitgeber*innen ganz offen sagen, dass eine muslimische Bewerberin wegen ihres Kopftuches keinen Praktikumsplatz oder Job erhalte. Argumentiert wird dann direkt oder indirekt mit dem sogenannten „Neutralitätsgesetz“, das das Tragen religiöser Zeichen durch Lehrkräfte an Berliner Schulen verbietet, oder mit der kulturellen Unvereinbarkeit von Islam und Deutschland.

Die Beratungserfahrungen zeigen insbesondere auch, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um Betroffenen von Diskriminierung zu schützen.  Insbesondere muss es Nachbesserungen im AGG geben und darüber hinaus ein Landesantidiskriminierungsgesetz geschaffen werden, so wie die Oppositionsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus es im letzten Jahre beantragt haben unter anderem mit nachfolgenden Regelungen:

  • Diskriminierung im Verwaltungshandeln müssen einbezogen werden
  • Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) muss weisungsunabhängig handeln und Akteneinsicht erhalten
  • Es muss für Antidiskriminierungsverbände eine Prozessstandschaft und ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, so dass Verbände Prozesse für Betroffene führen können
  • Die Klagefrist für Betroffene muss von 2 auf 6 Monate erweitert werden
  • Es müssen unabhängige Beschwerdestellen im Bildungswesen und bei der Polizei eingerichtet werden

Den Antidiskriminierungsreport 2014-2015 können Sie hier einsehen.

Die TBB-Stellungnahme zu „10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wirkungsvolles Gesetz mit Verbesserungsbedarf“ können Sie hier einsehen.

Flyer Antidiskriminierungsreport des ADNB
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ADNB des TBB: Berlin-Tempelhof: Keine „deutsche Herkunft“ – kein Kleingarten!

Kleingartenverein in Tempelhof führt „Migranten-Quote“  und diskriminiert Bewerber_innen mit Migrationsgeschichte und Muslime

Zwei türkeistämmige Familien bemühen sich seit Jahren vergeblich um einen Kleingarten im Bereich des Bezirksverbands der Kleingärtner Tempelhof e.V..

Beim lokalen Kleingartenverein Frieden e.V. fand die Diskriminierung offen statt: die Bewerber wurden 2015 abgelehnt, weil man im Verein schon zu viele „Migranten“ hätte. Deshalb hätte der Verein eine „Migrantenquote“ von maximal 20% eingeführt. Ein deutscher Pass reiche nicht, es gehe um die „Herkunft“. Einem der Bewerber_innen wurde vom Vorstand der Gartenkolonie Frieden gesagt, er bekomme den Garten nicht, weil er „Moslem“ und nicht-deutscher Herkunft sei. Der Vorstand des Bezirksverbands der Kleingärtner in Tempelhof e.V., der die Gartenvergabe für die Gartenkolonien koordiniert, erklärte den Bewerber_innen ausführlich, die Quote sei angeblich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erlaubt. Zudem wurde von dem türkeistämmigen Bewerber ein doppelt so hoher Abstandspreis für eine Laube in der Kolonie Frieden verlangt wie von seinem herkunftsdeutschen Bekannten, der sich für dieselbe Laube interessierte.

Die beiden Familien wehren sich seitdem mit Hilfe des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg e.V.  gegen diese Diskriminierung  und hoffen noch immer auf einen Garten. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat sich der Vorgänge angenommen, scheitert jedoch bisher an seinen beschränkten Eingriffsmöglichkeiten und an der Uneinsichtigkeit des Bezirksverbands des Kleingärtner Tempelhof e.V. und der Gartenkolonie Frieden. Diese halten nach wie vor an der Diskriminierung fest. Die Laube für den doppelten Preis steht immer noch leer – unser Klient soll sie aber nicht bekommen.

„Eine glasklare Diskriminierung. Dass sogar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz argumentiert wird, ist nahezu absurd. Das Gesetz wird hier vollkommen falsch interpretiert. Dass die Betroffenen noch immer keinen Garten haben, ist ein Skandal“, so Kerstin Kühn vom ADNB des TBB. „Dem Bezirk müssten hier eindeutig mehr Rechte eingeräumt werden, bei Diskriminierung im Sinne der Betroffenen zu intervenieren – es geht hier um gemeinnützige Kleingartenvereine, die ihr Angebot gerade nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen!“

Kontakt:
ADNB des TBB, Kerstin Kühn, 030-61 30 53 28

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Berliner Beratungsstellen fordern umfassenden Diskriminierungsschutz

ADNB+TBB

Berlin, 25.11.2015

P R E S S E M I T T E I L U N G

des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg

Zur Diskussion im Abgeordnetenhaus am 26.11.2015 zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes


Berliner Beratungsstellen fordern umfassenden Diskriminierungsschutz

Am Donnerstag, den 26.11.2015 wird im Berliner Abgeordnetenhaus auf Antrag der Oppositionsparteien die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) diskutiert. Das LADG hat zum Ziel Diskriminierung durch staatliches Handeln zu verhindern und zu beseitigen und gibt Betroffenen die Möglichkeit gegen Diskriminierung rechtlich vorzugehen.
Berliner Beratungsstellen und Organisationen, die sich seit langem für einen umfassenden Diskriminierungsschutz und eine Einführung eines LADG einsetzen, begrüßen diese Gesetzesinitiative ausdrücklich:

  • Durch das Gesetz wird eine wichtige Lücke im Rechtschutz gegen Diskriminierung geschlossen, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet keine Anwendung bei staatlichem Handeln.
  • Das Gesetz definiert Diskriminierung, ermöglicht eine Beweiserleichterung und gibt Betroffenen Ansprüche auf Entschädigung.
  • Beratungsstellen haben die Möglichkeit durch Verbandsklagen Betroffene besser zu unterstützen und Diskriminierung entgegenzutreten.
  • Das Gesetz verpflichtet zu positiven Maßnahmen in der Verwaltung zum Abbau von struktureller Diskriminierung.

Darüber hinaus müssen aber weitere Maßnahmen ergriffen werden:

  • Beratungsstellen brauchen eine Regelfinanzierung und mehr Ressourcen. Sie ermöglichen einen niedrigschwelligen Zugang zu Recht und unterstützen auch bei außergerichtlichen Lösungen.
  • Betroffene brauchen unabhängige Beschwerdestellen für den Bereich Schule/Kita und Polizei um wirksam gegen Diskriminierung vorgehen zu können.

Mit folgendem Aufruf fordern wir die Berliner Landespolitik zur Umsetzung des Gesetzesentwurfs und zu weiteren Maßnahmen gegen Diskriminierung auf.

Alle Organisationen und Einzelpersonen, die sich für einen besseren Schutz für Betroffene von Diskriminierung einsetzen wollen, können den Aufruf  bis zum 5.12.2015 mitunterzeichnen. Dafür wird um eine Mail an folgende Adresse gebeten: adnb@tbb-berlin.de.

Erstunterzeichner_innen:

  • Amaro Foro
  • Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB)
  • Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.
  • Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung in Schule und Kita (BeNeDiSK)
  • LesMigras/Lesbenberatung
  • Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB)
  • Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit
  • ReachOut

Hier können der Aufruf und die Pressemitteliung eingesehen werden:
•  Aufruf Berlin stark machen gegen jegliche Diskriminierung
•  Pressemitteilung

Kontakt:
Eva Maria Andrades
adnb@tbb-berlin.de
030-61305328

ADNB Empowerment-Workshop

ADNB_neu

Der Empowerment-Workshop bietet Raum für Selbstbestimmung und Visionen und richtet sich an Menschen mit Migrationsgeschichte, Schwarze Menschen und People of Color.

Modul 1: 26. – 28. September 2014

Modul 2: 24. – 26. Oktober 2014

Für viele in Deutschland lebende Menschen of Color, Schwarze Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte gehören Rassismus und Diskriminierung zum Alltag. Diese Erfahrungen sind schmerzvolle, ärgerliche oder auch gewohnte „Normalität“ und schränken uns auf vielen Ebenen ein. Gemeinsam mit Geschlecht, sozialer Herkunft, Behinderung, sexueller Identität, Religion, Alter oder anderen „Merkmalen“ an denen „Anders-Sein“ von Außen fest gemacht wird, überlagern sich Gewalt- und Ohnmachtserfahrungen, und drücken sich als Mehrfachdiskriminierung aus. Unser Blick im Training richtet sich auf die Gesamtheit und zugleich Unterschiedlichkeit dieser Erfahrungen. 

Empowerment bedeutet in diesem Zusammenhang die Stärkung des Selbst und der Gemeinschaft! Dafür tauschen wir uns über Erfahrungen und Umgangsweisen aus und entwickeln gemeinsam wohltuende Handlungs- und Widerstandsstrategien. Im Mittelpunkt steht dabei der Blick auf eigene und kollektive Kraftquellen, Stärken und Visionen.  

Dieses Empowerment-Training richtet sich ausschließlich an Menschen mit eigenen Rassismuserfahrungen, d.h. an diejenigen, die aufgrund der Hautfarbe, der ethnischen und religiösen Zugehörigkeit, des Namens und der Sprache Benachteiligung, Ausgrenzung und Gewalt erfahren.   

Wir werden unterschiedliche Methoden aus der Empowerment-Arbeit kennenlernen. Dazu gehören u.a. biografische Arbeit und Austausch, Theaterarbeit wie das „Theater der Unterdrückten“ von Augusto Boal sowie Methoden der Körperarbeit und des visuellen Gestaltens.

anders wahrnehmen, anders erleben

Am 22. und 23. September 2011 veranstaltet das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB des TBB) gemeinsam mit der Landesszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin wieder ein Diversity-Training.

Immer häufiger ist von Diversity und Diversity-Kompetenz die Rede. Doch was bedeutet Diversity-Kompetenz genau und was passiert in einem Diversity-Training?

In den von uns angebotenen Diversity-Trainings geht es um eine Auseinandersetzung mit den Bildern und Vorstellungen in unseren Köpfen. Viele dieser Bilder sind mit Wertungen verbunden. Wir treffen Urteile, wenn wir bestimmte Merkmale wie zum Beispiel Alter, Hautfarbe oder eine körperliche Beeinträchtigung bei anderen Menschen wahrnehmen. Diese (Vor-)Urteile sind uns häufig nur zu Teilen oder gar nicht bewusst. Sie beeinflussen aber sehr stark die Art und Weise, wie wir anderen Menschen gegenüber handeln. Außerdem werden sie auch bewusst eingesetzt, um Machtverhältnisse und Privilegien abzusichern und Gruppen auszugrenzen.

Ziel des Trainings ist, den Teilnehmenden einen Raum für die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, den eigenen Bildern und Vorurteilen zu geben. So soll ein Lernen möglich werden, bewusst mit diesen umzugehen und anders zu handeln. Neben dem Kampf gegen individuelle und strukturelle Diskriminierung, geht es dabei auch um eine Wertschätzung von Vielfalt und verschiedenen Lebensentwürfen. So wird im Training die eigene Diversity-Kompetenz im alltäglichen Umgang mit Menschen gestärkt und weiterentwickelt.

Das Training besteht aus selbstreflexiven Übungen und anschließenden Diskussionen. Diese Trainingsmethode orientiert sich am Eine Welt der Vielfalt Programm. Dieses wurde ursprünglich in den USA entwickelt und in den Neunzigerjahren auf die gesellschaftspolitischen Verhältnisse in der BRD angepasst.

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Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB holt den ersten europäischen Antirassismus-Preis nach Berlin!

Am 24.06.2011 wurden in Brüssel die allerersten europaweiten Antirassismus-Preise der Stiftung des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus (ENAR) vergeben. In der Kategorie „Nichtregierungsorganisation“ wurde das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB) für seine inzwischen 8-jährige Arbeit prämiert.

ENAR Foundation Awards

Nuran Yiğit bei der Übergabe des Preıses

Was den ADNB des TBB für diesen Preis besonders interessant gemacht hat, ist der Grundsatz des Empowerment, den das Projekt von Anbeginn verfolgt. Dieser basiert darauf, dass die Perspektive und Bedürfnisse der Betroffenen ins Zentrum des professionellen Handelns gestellt werden. Hierbei geht es u.a. darum, die Betroffenen in ihrem Eigenpotential zu stärken und zu unterstützen. Neben der Beratung gegen Diskriminierung bietet das ADNB des TBB Empowerment-Seminare für People of Color an, in denen Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung ausgetauscht und entwickelt werden.

„Es gibt viel zu wenig finanziell abgesicherte Projekte, die sich professionell um die Betroffenen von Rassismus und Diskriminierung kümmern. Der Fokus in Deutschland liegt eindeutig in der Täterarbeit und ihrer Prävention. Die Betroffenen selbst geraten mit ihrem Bedarf an Unterstützung und Nachsorge in den Schatten und werden somit doppelt abgestraft. Um diese Lücke zu schließen, gibt es das ADNB des TBB“, sagt Nuran Yiğit, die Projektleiterin des ADNB des TBB.

ENAR Foundation Awards

„Die Stadt Berlin kann stolz sein, dass der ADNB des TBB diesen Preis nach Berlin geholt hat. Über den Umweg der ENAR Stiftung erreichen wir hoffentlich die Anerkennung und Würdigung, die es auch auf lokaler Ebene verdient. Solch ein wichtiges Projekt darf nicht auf Sparflamme gehalten werden und gehört in die Regelfinanzierung der Stadt Berlin“, so Serdar Yazar, Vorstandssprecher des TBB.

Die ENAR Stiftung ist die erste Stiftung in Europa, die sich gegen Rassismus einsetzt. Gegründet wurde sie von ENAR. Weitere Informationen: www.enarfoundation.eu/home/

Das ADNB des TBB besteht seit 2003 und wird finanziert durch das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus des Berliner Senats. Als nichtstaatliche und unabhängige Beratungsstelle berät sie People of Color, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, sexuelle Identität u.ä. diskriminiert werden bzw. diskriminiert worden sind und setzt sich für ihre soziale, rechtliche und politische Gleichbehandlung ein. Die Beratung ist kostenfrei und wird durch ein multiethnisches Team (Jusistin, Psychologe, Pädagogin) in unterschiedlichen Sprachen durchgeführt.

Weitere Informationen: www.adnb.de und www.berlin.de/lb/intmig/sub/demokratie/handeln/adnb/