Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt bietet verschiedene Weiterbildungs-Formate an. Ziel ist, die Ratsuchenden zu unterstützen, die Diskriminierung sichtbar zu machen sowie die Fachkräfte weiterzubilden, um auf diese Art und Weise zu einer Kultur fairen Vermietens in Berlin beizutragen.
Am 21.06.2021 jährt sich das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), eine wichtige Errungenschaft für die Schließung von Rechtsschutzlücken im Bereich des staatlichen Handelns des Landes Berlin.
Die Zahlen aus den Beratungsstellen und der LADG-Ombudsstelle zeigen, dass das Gesetz in der Berliner Stadtgesellschaft stark angenommen wird. Über20% der Diskriminierungsfälle, die unsere Beratungsstellen erreichen, sind auf das Handeln staatlicher Behörden zurückzuführen, darunter Bezirks- Bürger-, Standes- und Jugendämter, BVG, Polizei und öffentliche (Hoch)Schulen. Mit dem Inkrafttreten des LADG haben Betroffene und Beratungsstellen zum ersten Mal eine rechtliche Handhabe, um gegen Diskriminierungen in diesem Bereich effektiver vorgehen zu können. Neben dem erweiterten Merkmalkatalog und der längeren Frist für eine Geltendmachung, sind mit dem LADG die Prozessstandschaft und das Verbandsklagerecht eingeführt worden – wichtige Instrumente innerhalb des Antidiskriminierungsrechts.
Stimmen und Desinformationen, die eine vermeintliche „Beweislastumkehr“ und gar die Abschaffung der Unschuldsvermutung angemahnt sowie vor Klagewelle-Szenarien gewarnt haben, überschatteten die Verabschiedung des Gesetzes.
Nach einem Jahr lässt sich klar feststellen, dass eine Klagewelle komplett ausblieb. Die Hürden, eine Klage zu erheben, sind für Individuen aber auch für Verbände noch sehr hoch. Aus unserer Beratungspraxis beobachten wir weiterhin, dass trotz eingeführter Beweislasterleichterung Diskriminierungen häufig subtil und unterschwellig wirken und schwer beweisbar sind. Aufgrund mangelnder Zeug*innen und Beweismaterialien werden Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen abgestritten und die Anerkennung einer Diskriminierung bleibt, nicht zuletzt aufgrund eines fehlenden Diskriminierungsverständnisses, eine Herausforderung in den Beratungsprozessen.
In diesem Zusammenhang beweist sich die Einrichtung und Besetzung der LADG-Ombudsstelle – die als Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung durch Behörden fungiert, professionell und offen mit den Erfahrungen umgeht und sie berät – als sehr gelungen. Auch mit Antidiskriminierungsberatungsstellen steht die Ombudsstelle im konstruktiven und fruchtbaren fallbezogenen Austausch als auch über Verortung von Defizite und Handlungsbedarf auf struktureller Ebene. Angesichts der zahlreichen gemeldeten Diskriminierungsfälle, erachten wir den Ausbau und die Stärkung der Ombudsstelle als einen notwendigen Schritt in der Umsetzung des LADG. Darüber hinaus müssen Betroffene flächendeckend über das LADG als Handlungsoption bei Diskriminierung durch staatliche Organe informiert werden.
Damit Betroffene von Diskriminierung ihre Rechte nach dem LADG durchsetzen können und die im §10 LADG klageberechtigten Antidiskriminierungsverbände von der Prozessstandschaft und Verbandsklage in der Praxis Gebrauch machen können, ist die entsprechende Unterstützung durch die Gesetzgeber notwendig. “Wir fordern die Einrichtung eines Rechtshilfefonds sowohl für Verbandsklagen, als auch für Einzelklagen von Personen, für welche die Finanzierung einer Klage ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die Rechte von Betroffenen nach dem LADG in der Praxis geltend zu machen.” so Shemi Shabat, Projektleiter des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin.
Bei dem Treffen wurde über Verbraucher*innenschutz und die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden spezifischen Bedürfnisse von Migrant*innen und der Zusammenhang zur Antidiskriminierungsarbeit besprochen. Des Weiteren gab es einen Austausch über das geplante Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und über anonymiserte Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst.
Foto (v.links): Frank Schmidt, Margit Gottstein, Safter Çınar, Ayşe Demir und Remzi Uyguner
Diesen Dienstag besuchte uns die Landesvorsitzende der Berliner Linken, Katina Schubert. Gesprochen wurde unter anderem über das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und die interkulturelle Öffnung der Berliner Verwaltung.
des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg Zur Diskussion im Abgeordnetenhaus am 26.11.2015 zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes
Berliner Beratungsstellen fordern umfassenden Diskriminierungsschutz
Am Donnerstag, den 26.11.2015 wird im Berliner Abgeordnetenhaus auf Antrag der Oppositionsparteien die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) diskutiert. Das LADG hat zum Ziel Diskriminierung durch staatliches Handeln zu verhindern und zu beseitigen und gibt Betroffenen die Möglichkeit gegen Diskriminierung rechtlich vorzugehen. Berliner Beratungsstellen und Organisationen, die sich seit langem für einen umfassenden Diskriminierungsschutz und eine Einführung eines LADG einsetzen, begrüßen diese Gesetzesinitiative ausdrücklich:
Durch das Gesetz wird eine wichtige Lücke im Rechtschutz gegen Diskriminierung geschlossen, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet keine Anwendung bei staatlichem Handeln.
Das Gesetz definiert Diskriminierung, ermöglicht eine Beweiserleichterung und gibt Betroffenen Ansprüche auf Entschädigung.
Beratungsstellen haben die Möglichkeit durch Verbandsklagen Betroffene besser zu unterstützen und Diskriminierung entgegenzutreten.
Das Gesetz verpflichtet zu positiven Maßnahmen in der Verwaltung zum Abbau von struktureller Diskriminierung.
Darüber hinaus müssen aber weitere Maßnahmen ergriffen werden:
Beratungsstellen brauchen eine Regelfinanzierung und mehr Ressourcen. Sie ermöglichen einen niedrigschwelligen Zugang zu Recht und unterstützen auch bei außergerichtlichen Lösungen.
Betroffene brauchen unabhängige Beschwerdestellen für den Bereich Schule/Kita und Polizei um wirksam gegen Diskriminierung vorgehen zu können.
Mit folgendem Aufruffordern wir die Berliner Landespolitik zur Umsetzung des Gesetzesentwurfs und zu weiteren Maßnahmen gegen Diskriminierung auf.
Alle Organisationen und Einzelpersonen, die sich für einen besseren Schutz für Betroffene von Diskriminierung einsetzen wollen, können den Aufruf bis zum 5.12.2015 mitunterzeichnen. Dafür wird um eine Mail an folgende Adresse gebeten: adnb@tbb-berlin.de.
Erstunterzeichner_innen:
Amaro Foro
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB)
Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.
Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung in Schule und Kita (BeNeDiSK)
LesMigras/Lesbenberatung
Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB)
Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit