4 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird am 18. August vier Jahre alt. Ein Grund zum Feiern ist das für das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB) nicht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat der Gesetzgeber die geforderten und notwendigen Novellierungsforderungen nicht erfüllt. Hierzu hat es in den letzten Jahren Forderungen von Antidiskriminierungsverbänden, Anwaltsverbänden und Betroffenenorganisationen gegeben. Gegen die BRD läuft durch die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren.

Das ADNB des TBB berät und unterstützt seit 2003 Menschen, die aufgrund der (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Sprache und weiteren Merkmalen wie Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter und sexuelle Identität Diskriminierung erleben oder erlebt haben.

Die Projektleiterin Nuran Yiğit resümiert die Beratungspraxis folgendermaßen:
„Theoretisch hat die Einführung des AGG ein Instrument zum Diskriminierungsschutz für Betroffene geschaffen. Praktisch gibt es allerlei Hürden, die besonders Betroffene rassistischer Diskriminierung zu bewältigen haben. Daher ist die Zahl der Kläger trotz großer Missstände gering.“

Bei den Hürden handelt es sich um folgende Tatsachen:

– Die Kenntnis um rechtliche Möglichkeiten (u.a. AGG) und die Kenntnis um Beratungsstellen ist bei den Betroffenen gering. Hier muss erheblich um die Bekanntmachung geworben werden.

– Die rechtliche Anwendbarkeit durch das AGG ist begrenzt. Viele Diskriminierungsfälle können nach dem AGG nicht vor Gericht eingeklagt werden. Hier muss das AGG an vielen Punkten im Sinne der Betroffenen korrigiert werden.

– Die emotionale Situation der Betroffenen wie z.B. Angst, Scham, Ohnmacht, Resignation u.ä. erschweren oft den Weg zu einer Klage. Hier müssen professionelle Beratungsstellen eingerichtet und finanziell auf stabile Füße gestellt werden.
– Betroffene, die klagen wollen, stehen oft vor einer finanziellen Entscheidungsfrage. Falls sie die Klage nicht selbst tragen können, fehlt eine unabhängige Institution, die die Kosten übernimmt.

– Betroffene stehen oft vor der Ressourcenfrage, wie z.B. Zeit, Geld und Durchhaltevermögen. Hier würde ein Verbandsklagerecht den Weg zu einer Klage erleichtern, weil dann Betroffene nicht selbst die Klage anstrengen müssten.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, einerseits die von der EU-Kommission geforderten Anpassungen an die Antidiskriminierungsrichtlinien vorzunehmen, andererseits die neue Richtlinienvorschläge der Kommission nicht zu blockieren“ so Safter Çınar, Vorstandssprecher des TBB.

Kontakt: Nuran Yiğit, ADNB des TBB, Tel.: 030 – 61 30 53 28