Nach dem neuerlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine kopftuchtragende Erzieherin hat der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg den Berliner Senat aufgefordert, das Neutralitätsgesetz abzuschaffen.
Damit habe das Gericht seine Entscheidung vom vergangenen Jahr bekräftigt. Damals hatten die Verfassungsrichter zwei muslimischen Frauen aus Nordrhein-Westfalen das Recht zugestanden, im Schuldienst ein Kopftuch zu tragen.
TBB-Sprecherin Demir: “Das höchste deutsche Gericht hat zum zweiten Mal entschieden, dass ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst die Religionsfreiheit verletzt, jetzt muss der Senat handeln.“
Besonders bemerkenswert seien im Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Feststellungen:
– “Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider”,
– Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, “von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben”.
– Die Beschwerdeführerin berufe sich nicht auf eine religiöse Empfehlung, „deren Befolgung für die einzelnen Gläubigen disponibel oder aufschiebbar ist, sondern auf ein nach ihrem Glaubensverständnis imperatives religiöses Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit.“
„Mit dieser Begründung hat das Gericht nicht nur auf die veränderte Alltagsrealität in unserem Land hingewiesen, sondern die gängigen Gegenargumente entkräftet“, betonte TBB-Vorstandsmitglied Safter Çınar.
Das Gericht habe auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Beeinflussung der Kindergartenkinder sowie von Konflikten mit Eltern als eine abstrakte Gefahr nicht ausreiche, um in die Religionsfreiheit einzugreifen.
„Wir fordern die zukünftige Rot-Rot-Grüne Koalition auf, ihren in der Koalitionsvereinbarung gesetzten Ziele einer multikulturellen Gesellschaft folgend das Neutralitätsgesetz abzuschaffen“, erklärte Çınar.