Anlässlich der Erklärung der Grünen auf ihrer Fraktionspressekonferenz, dass sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz im Brandenburger Landtag einbringen werden, erklärte der TBB: „Mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz würden Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen, kulturellen oder religiösen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder ihres Alters diskriminiert werden, die Möglichkeit erhalten, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen“.
Brandenburg habe zum Thema Diskriminierung im Vergleich zu anderen Bundesländern einige Schritte in die richtige Richtung gemacht. Trotzdem sei ein Landesantidiskriminierungsgesetz zur als Ergänzung des Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes dringend notwendig, so der TBB.
Die gleichberechtigte Teilhabe, Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung und Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Benachteiligungen wären zwar Ziele der brandenburgischen Landesverfassung, jedoch bedürfe es einer rechtlichen Grundlage, damit sich Menschen gegen Diskriminierung wehren können.
Die Landesregierung müsse hier dringend aktiv werden und endlich ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschieden.