Bei einer mündlichen Unterrichtung der Bundesregierung am 17.06.2015 im Ausschuss für Menschenrechte wurde über den Umgang mit Beschwerden über Racial Profiling debattiert. Dabei teilten Vertreter des BMI mit, dass sich „der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit im Zusammenhang mit der Debatte um Racial Profiling nicht bestätigt hat.“
Erst im Mai dieses Jahres habe der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) in ihrer Antwort an die Bundesregierung das weiterhin praktizierte Racial Profiling auf Bundes- und Landesebene kritisiert.
Dazu erklärte Ayse Demir Vorstandssprecherin des TBB: „Die Bundesregierung scheint mittlerweile eine Art Neurose entwickelt zu haben, weil sie weiterhin diskriminierende und rassistische Umstände verharmlost.“
Anstatt endlich die Kritik in ihrem Umgang mit dem Problem Rassismus ernst zu nehmen und entschlossen mit konkreten Maßnahmen gegen Rassismus in der Gesellschaft und in Behörden vorzugehen, weigere sich die Bundesregierung weiterhin zu handeln.
„Polizeiliche Kontrollen dürfen nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden. Bei diesen pauschalen Verdächtigungen handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen Menschenrechte“, so Demir.
Dass sich die Bundesregierung bei ihrer „Erkenntnis“ auf die Zahlen der bei Bundespolizei eingegangen Zahlen der Beschwerden beziehe, zeige wie „ernst“ sie die internationale Kritik in ihrem Umgang mit Rassismus nehme.
„Tatsache ist, dass sich viele Menschen nicht trauen, sich zu beschweren, zumal es sich hier um eine Beschwerdestelle der Bundespolizei handelt“, so Demir weiter.
Der TBB fordere die Bundesregierung auf, Maßnahmen wie die Errichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Betroffene rassistischer Übergriffe und polizeilichen Fehlverhaltens wie dem „Racial Profiling“ einzuleiten und die ausgesprochenen Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) endlich vollständig umzusetzen.