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Die Forderung, muslimischen oder jüdischen Glauben nachzuweisen, ist rechtswidrig

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg hat in seiner ersten Stellungnahme die vom Justizsenator Heilmann angekündigte Rechtspraxis zur religiösen Beschneidung minderjähriger Jungen begrüßt, kritisiert jedoch die Nachweispflicht einer religiösen Zugehörigkeit.

Begrüßenswert ist, dass in Berlin die religiöse Beschneidung straffrei bleiben soll, sagte die Vorstandssprecherin Ayse Demir, die Nachweispflicht einer religiösen Notwendigkeit durch Bestätigung einer Religionsgemeinschaft lehnen wir jedoch ausdrücklich ab. Eine Einwilligungserklärung müsse hier ausreichen.

Die Forderung muslimische und jüdische Religionszugehörigkeit nachzuweisen, verstößt zudem gegen die im Artikel 4 festgeschriebene Bekenntnisfreiheit, so Demir weiter.

Eltern lassen – unabhängig von der Ausgeprägtheit der Religiosität und der Zugehörigkeit zu Religionsgemeinden ihre Söhne beschneiden, erklärte Demir weiter.

Der Türkische Bund fordere, diese Nachweispflicht aus der Übergangsregelung zu streichen, sagte Demir abschließend.

Des Weiteren wies der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg darauf hin, dass die Forderungen der Jüdischen Gemeinde auch Anklang in dieser Richtlinie finden sollen.