Einladung zur Fachtagung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie ganz herzlich zu unserer diesjährigen
Fachtagung “Geschlossene Gesellschaft?! Rassistische Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen”
am 15.11. um 13 Uhr einladen zu dürfen.

Wir bitten Sie, sich schriftlich unter adnb@tbb-berlin.de mit Namen, Kontaktdaten und Institution anzumelden. Telefonische Anmeldungen sind auch möglich unter 030 – 61 30 53 28.  
Über rege Weiterleitung an potentiell Interessierte würden wir uns sehr freuen. 
Mit freundlichen Grüßen

Das ADNB-Team

Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin
des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg
Tempelhofer Ufer 21
10963 Berlin
Tel: 030-61305328
Fax: 030-61304310
adnb@tbb-berlin.de
www.adnb.de

F A C H T A G U N G

Geschlossene Gesellschaft?!Rassistische Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen15.11.201013 – 17:30 UhrAlte Feuerwache, Saal                                     

Axel-Springer-Str. 40/41, 10969 Berlin-Kreuzberg
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„Meine Jugend ist irgendwo vor den Türen der Diskotheken verloren gegangen!“ sagt ein junger türkeistämmiger Mann. Er ist keine Ausnahme. Dieses Schicksal teilen vor allem Männer, die aus rassistischen Gründen „draussen“ bleiben müssen, seien es Diskotheken oder auch Fitnessstudios: „Die Ausländerquote ist voll“, „die machen nur Ärger“, „die nehmen uns die Frauen weg“, „dann kommt die deutsche Kundschaft nicht mehr“. Dies sind nur einige der Aussagen, die vielen sehr bekannt sein müssten. Dabei sind es nicht nur Diskotheken, die Kunden und Kundinnen aus rassistischen Gründen diskriminieren, sondern auch Banken, Versicherungen, Gastronomie und Wohnungsmarkt, um hier einige Bereiche aus der Praxis zu benennen.
Der Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ist ein facettenreicher Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). 4 Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG steht dieser Anwendungsbereich des AGG eher im Schatten des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots. Diskriminierungen im Alltag werden von Betroffenen entweder als Normalität akzeptiert oder die Rechtsunsicherheit führt zu einer Resignation. Dies kann aufgrund der vergleichbar weniger gemeldeten Diskriminierungsfälle in unserer Beratungspraxis sowie der wenigen Rechtsprechungen festgehalten werden.
Für die Rechtsunsicherheit ist das AGG mit seinen diversen Ausnahmeklauseln und der Hierarchisierung von Merkmalen in diesem Anwendungsbereich zum hohen Maße selbst verantwortlich.  
In den Fachvorträgen und in dem darauffolgenden Dialog mit Expert_innen sollen die bisher nicht oder wenig bekannten rechtlichen Instrumentarien vorgestellt und auf ihre praktische Umsetzung überprüft werden. Dabei sollen Institutionen aus Berlin adressiert werden, die sowohl präventiv gegen Diskriminierung wirken, als auch handlungssicher intervenieren und die ihnen zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten im Sinne der Betroffenen einsetzen. Nur mit flankierenden Maßnahmen kann das AGG einen aktiven Beitrag zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft  leisten.