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Keine Diskriminierung an der Diskothekentür – Berlin sollte dem Beispiel von Niedersachsen folgen

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat den Berliner Senat aufgefordert, dem Beispiel von Niedersachsen folgend eine Änderung des Gaststättengesetzes (GastG) anzustreben, um die Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder Religion in Gaststätten, insbesondere Diskotheken, sanktionieren zu können. Die vom niedersächsischen Kabinett geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass Diskothekenbetreiber_innen, die wiederholt gegen den Anti-Diskriminierungsparagraphen verstoßen, sogar das Gewerbe untersagt werden kann.

„Wenn die Weltoffenheit Berlins nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben soll, wäre der Senat gut beraten, angesichts zahlreicher Vorfälle in der Stadt, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen“, forderte der TBB.

Bis jetzt können abgewiesene Diskothekenbesucher_innnen nur privatrechtlich gegen die Diskriminierung vorgehen. Es ist erforderlich, dass auch der Staat auf die Diskriminierung wirksam reagieren könne. Somit könne ein Zeichen gegen Diskriminierung und für eine multi-ethnische und religiös tolerante Stadt gesetzt werden, so der TBB.

Den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes können Sie hier einsehen.