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Nichts als Populismus – Verschiedene Polizeiverbände haben sich gegen das geplante LADG gewandt.

Verschiedene Polizeiverbände haben sich gegen das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gewandt. Dazu sagte der Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg, Safter Çınar: „Da steht so viel Falsches drin, dass nicht mal das Gegenteil richtig ist.“

  • Artikel 3, Abs. 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
  • Bei Diskriminierungssituationen ist kein Diskriminierungswillen notwendig – auch wenn aufgrund unbewusster Vorurteile gehandelt wird, ist es eine Diskriminierung.
  • Der Gesetzesentwurf ist kein Hobbyprojekt des Justizsenators Dr. Behrendt, sondern ein Entwurf des Berliner Senats, der auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung erstellt worden ist.
  • Die Rechtsgrundlage für ein Antidiskriminierungsrecht bilden drei Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, die für alle Mitgliedsstaaten bindend sind, auf dieser Grundlage wurde auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene verabschiedet.
  • Beweislasterleichterung ist europäischer Standard und gilt schon im AGG. Beweiserleichterung bedeutet: Öffentliches Handeln muss rational begründet und nachvollziehbar gemacht werden können.
  • Die Unschuldsvermutung ist im Strafrecht verankert und nicht Verwaltungsrecht. 
  • Gipfel des Populismus sei die Behauptung, das Gesetz würde die Verfolgung von Drogendealern im Görlitzer Park erschweren.

„Selbstverständlich ist Drogenhandel zu bekämpfen, aber nach unserem Grundgesetz haben auch Strafverdächtige einen Anspruch auf anständige Behandlung“, sagte Çınar.
Allgemeine Kontrollen müssten unterschiedslos und nicht diskriminierend vonstattengehen! Bei begründetem Verdacht und gewissen Kriterien von Personen, nach denen in einer konkreten Angelegenheit gesucht wird, ist es keine Diskriminierung.

Der TBB forderte die Polizeivertreter*innen auf, sachlich zu bleiben und nicht populistisch zu argumentieren. Hier ginge es nicht darum, Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst zu stigmatisieren, sondern möglichen Diskriminierungen im Verwaltungshandeln vorzubeugen bzw. diese zu ahnden.
„Das Abgeordnetenhaus sollte sich durch solche unsachlichen Gegenpositionen nicht beirren lassen und das LADG zügig verabschieden“, sagte Çınar abschließend.

Kontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: 030 623 26 24