2016 soll die Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht ein einklagbares Recht auf ein Bankkonto für alle Menschen einführen – auch für Wohnungslose und Geduldete. Ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf verspricht Diskriminierungsfreiheit, erfüllt dieses Ziel aber nicht vollständig!
Seit Jahren verwehren deutsche Geldinstitute vielen Migrant_innen mit Bezug auf mangelnde Deutschkenntnisse und Geduldeten aufgrund fehlender Möglichkeiten, mit ihren Duldungen dem Identitätsnachweis nach dem deutschen Geldwäschegesetz zu entsprechen, die Eröffnung eines Bankkontos. Zahlreiche Betroffene erhalten ohne Bankkonto keine Arbeitsstelle, können keine Wohnungen
mieten, keinen Strom beziehen oder kein Fahrkartenabonnement abschließen. Diese massive Diskriminierung verhindert eine Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben. So findet ein seit 9 Jahren in Brandenburg lebender Ingenieur mit Duldung immer wieder an ihm interessierte Unternehmen. Diese können ihn am Ende jedoch nicht anstellen, weil ihm ein Bankkonto fehlt.
Erst der sog. Zahlungskontenrichtlinie der Europäischen Union (RL 2014/92/EU), die 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verdanken wir es, dass diese Diskriminierung in Deutschland endlich beendet werden könnte.
Der Richtlinie entsprechend haben das Bundesministerien der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz jetzt einen Entwurf für ein Zahlungskontengesetz vorgelegt, das im März 2016 in Kraft treten könnte. Zeitgleich planen sie die Einführung einer Verordnung zum problematischen § 4 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG), der durch seinen Nexus zum deutschen Ausländerrecht die Grundlage für die Verweigerung der Kontoeröffnung bildet. Die geplante Verordnung soll auch solche amtlichen Dokumente von Geflüchteten, insbesondere von Geduldeten, die keinen Ausweisersatz darstellen, als Legitimationsgrundlage für eine Kontoeröffnung anerkennen.
Bis zum in Kraft treten dieser Regelung, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (BaFin) mit einem Schreiben vom 21.8.2015 eine Übergangslösung eingeführt, die auch Menschen vor Eröffnung ihres
Asylverfahrens und Menschen mit Duldungen zur Kontoeröffnung berechtigen.
Mit dem Gesetz und der Verordnung sollen dann ab 2016 Geldinstitute keinen Menschen mehr aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder wegen anderer in Artikel 21 der Charta der Grundrechte der EU genannter Gründe von der Eröffnung eines Kontos mit Basisdienstleistungen ausschließen dürfen.
Wenn sie Menschen ablehnen, was nur noch in einigen Ausnahmefällen möglich sein wird, müssen sie dies schriftlich begründen und den Betroffenen den Beschwerdeweg erklären. Der Beschwerdeweg soll ein neu eingeführtes, kostenloses Verwaltungsverfahren sein.
Das Vorhaben eines Gesetzentwurfs mit zusätzlicher Verordnung begrüßen wir, es geht allerdings nicht weit genug. Eine vollständige Beendigung der Diskriminierung sehen wir erst als erreicht an, wenn:
- In dem Gesetz ein ausdrückliches Verbot von Ablehnungen der Geschäftsbeziehung wegen fehlender bzw. unzureichender Deutschkenntnisse erfolgt,
- Zeitgleich mit diesem Gesetz das Geldwäschegesetz geändert wird, indem darin der Nexus des § 4Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 GwG zum Ausländerrecht gekappt wird.
Wir fordern die Politik dazu auf, diese Änderungen vorzunehmen, um die Richtlinie konsequent umzusetzen, die Diskriminierung damit endlich vollständig zu beenden und ein echtes Basiskonto für alle Menschen einzuführen.
Eine Stellungnahme der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg, des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin, des Migrationsrates Berlin und des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland zu dem Gesetzentwurf haben die Organisationen heute in den zuständigen Bundesministerien der Finanzen und der Justiz und für Verbraucherschutz eingereicht.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier einsehen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich an:
Antidiskriminierungsberatung Brandenburg/Opferperspektive e.V.
Ansprechperson: Nadja Hitzel-Abdelhamid
0151-59100083
www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bunds in Berlin-Brandenburg e.V.
Ansprechperson: Kerstin Kühn
030-61305328
www.adnb.de
Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
Ansprechperson: Cristina Martín
030-61658755
www.migrationsrat.de
Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V.
Ansprechperson: Eva Andrades
030-61305328
www.antidiskriminierung.org