Das Berliner Abgeordnetenhaus hat als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet.
Hierzu erklärten der Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) Safter Çınar und der Leiter des Antidiskriminierungsnetzwerkes des TBB (ADNB), Shemi Shabat:
„Wir begrüßen, dass das LADG nun inkrafttreten kann. Durch dieses Gesetz werden Bereiche, die das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) des Bundes nicht umfasst – nämlich mögliche Diskriminierungen im öffentlichen Dienst – erfasst.
Im Gegensatz zur öffentlichen unhaltbaren Polemik gegen das Gesetz, ist eine ‚Beweislastumkehr‘ nicht vorgesehen, sondern nur eine ‚Beweislasterleichterung‘ wie sie in den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU ausdrücklich vorgesehen ist.
Wir erwarten, dass das Gesetz nunmehr zügig umgesetzt wird, die notwendigen Personalstellen geschaffen werden und die Kapazitäten der Antidiskriminierungsberatungsstellen angepasst werden.”
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