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Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg stellt Strafanzeige und Strafantrag gegen Nicolaus Fest

In seinem Blog äußert sich Nicolaus Fest, Kandidat der AfD für den Bundestag und ehemaliger stellvertretender Chefredakteur der Bild am Sonntag, rassistisch über “arabische, türkische und afrikanische Jugendliche”: „Wir riefen Gastarbeiter, bekamen aber Gesindel“ und nennt sie „primitiv und bösartig.“

Angesichts dieser rassistischen Aussagen wird der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Nicolaus Fest stellen.

Die Sprecherin des TBB, Ayşe Demir, die auch eine eigene Strafanzeige stellen wird, erklärte: „Hier wird in widerwärtiger Art und Weise zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen. Dieser offen zur Schau gestellte Rassismus ist unerträglich und muss von allen demokratischen Kräften entschieden bekämpft werden.“

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Fest in dieser Weise äußert. Bereits als stellvertretender Chefredakteur der Bild am Sonntag zeigte er immer wieder seine Gesinnung in seinen Kommentaren, so Ayşe Demir weiter.

In der Vergangenheit hatte die Berliner Staatsanwaltschaft ähnliche Verfahren zu Thilo Sarrazin eingestellt. Daraufhin rügte der Antirassismus Ausschuss der Vereinten Nationen am 04. April 2013 auf Antrag des TBB die Bundesrepublik, dass die Einstellung der Strafverfolgung des Herrn Sarrazin wegen der dort streitgegenständlichen Aussagen gegen die Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung verstoßen hat.

Wie bekannt wurde, empfahl der Ausschuss darin der Bundesrepublik (und damit allen ihren Staatsorganen, inklusive der Staatsanwaltschaft Berlin), ihre Verfahren und Richtlinien im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung in Fällen angeblicher rassistischer Diskriminierung zu überprüfen.

In Bezug auf das hier kollidierende Recht auf Meinungsfreiheit zitierte Ayse Demir den UN –Ausschuss: „Der Ausschuss erinnert an seine Rechtsprechung und weist erneut darauf hin, dass die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung mit besonderen Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden ist, insbesondere mit der Verpflichtung, kein rassistisches Gedankengut zu verbreiten.“

Der TBB erwarte, dass die Staatsanwaltschaft dieses Mal die Vorgaben des UN-Ausschusses beachtet und ein Verfahren in die Wege geleitet werde.