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Umfassende Antidiskriminierungsmaßnahmen vereinbaren

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat die Berliner Koalitionsrunde aufgefordert, in Berlin ein umfassendes Antidiskriminierungsrecht und eine Antidiskriminierungsinfrastruktur zu etablieren.

SPD, Die Linke und die Grünen hatten vor der Wahl grundsätzlich die TBB-Vorschläge befürwortet. Nun könne erwartet werden, dass diese Eingang in das Koalitionsprotokoll finden und entsprechend umgesetzt werden.

Rassismus und Ausgrenzung nehmen in unserer Gesellschaft massiv zu. Aus diesem Grund seien diese Maßnahmen dringend notwendig, so der TBB.

TBB – Wahlprüfsteine und die Antworten der möglichen Koalitionsparteien
Änderung der Landesverfassung

Gemäß den aktuellen Erkenntnissen zur Genetik menschlicher Populationen ist das Konzept der Menschenrassen wissenschaftlich überholt. Die Verwendung des Begriffs lässt Konzept menschlicher „Rassen“ akzeptabel erscheinen und kann dazu beitragen, rassistischem Denken Vorschub zu leisten.
Im Artikel 10 Nr. 2 der Berliner Verfassung wird das Wort „Rasse“ gestrichen.
(„Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Artikel 12 (2) Verfassung von Brandenburg) (Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ § 12 (2) Verfassung von Niedersachsen)

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

  • Das Land Berlin erlässt ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Hier sollen die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die öffentliche Verwaltung mit entsprechenden landesrechtlichen Ergänzungen übertragen werden. Dies ist u.a. deshalb notwendig, weil das AGG staatliche Institutionen nicht umfasst.

Das Landesgesetz soll Antidiskriminierungsmaßnahmen regeln, die in der Länderkompetenz liegen, u.a:

  • Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) wird ausgebaut, arbeitet weisungsunabhängig und erhält das Recht auf umfassende Akteneinsicht.
  • Im Öffentlichen Dienst werden unabhängige Beschwerdestellen gegen Diskriminierung eingerichtet.
  • Für qualifizierte Antidiskriminierungsverbände wird ein eigenständiges Klagerecht eingeführt.
  • Die Klagefrist von 2 Monaten im AGG wird auf sechs Monate verlängert.
  • „Racial Profiling“:Die Vornahme sicherheitsbehördlicher Maßnahmen nur und allein aufgrund der äußeren Erscheinung einer Person ist rechtswidrig und muss verboten werden.

Zusammenfassung der Antworten der Koalitionäre zu den TBB-Wahlprüfsteinen

SPD

Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zum Landesantidiskriminierungsgesetz:

Wir wollen die rechtlichen Grundlagen für einen nachhaltigen Diskriminierungsschutz verbessern, indem das landesrechtliche Potential zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung positiver Ansätze gezielt ausgeschöpft und durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz gestärkt wird. Dieses wird die Bereiche Bildung, Gesundheit, Vergaberecht und Soziales einbeziehen und den Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sowie allgemeine Verwaltungsverfahren absichern.
Außerdem werden wir eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht wird, die unter anderem ein Verbandsklagerecht, eine Ausweitung der Klagefristen und eine kritische Überprüfung der Verwendung des Begriffs der „Rasse“ wie auch der zahlreichen Ausnahmetatbestände des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Inhalt hat.

Zu Racial Profiling:

„Racial Profiling“ ist rechtswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses soll sich an den Empfehlungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte orientieren, wonach etwa Polizistinnen und Polizisten jede Kontrolle einer Person auf einem Kontrollformular festhalten und ihre Auswahlkriterien dokumentieren. Personenkontrollen sollten nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir unterstützen die Forderung, das Wort „Rasse“ aus der Berliner Landesverfassung zu streichen. Wir unterstützen die Forderung, dass es in Zukunft eine explizite Ressortzuständigkeit für das Thema „Antidiskriminierung“ gibt. Wir unterstützen die Forderung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Unsere Fraktion hat in der 17. Legislaturperiode einen entsprechenden Entwurf (LADG) eingebracht.

Wir unterstützen das Verbot des sogenannten Racial Profiling.

Wir unterstützen die Forderung nach weiteren Beschwerdestellen in der öffentlichen Verwaltung. Unsere Fraktion bringt noch in der 17. Legislaturperiode ein Gesetz für einen unabhängigen Polizeibeauftragten ein.

DIE LINKE

Änderung der Landesverfassung

DIE LINKE. Berlin unterstützt diese Forderung, den Begriff „Rasse“ zu streichen. Über eine Änderung der Landesverfassung hinaus ist in einem weiteren Schritt eine Änderung des Berliner Landesrechts vorzunehmen. Hier findet sich der Begriff insbesondere in § 12 Landesbeamtengesetz, in §§ 1, 9 NS-OpferEntschädigungsgesetz, § 44 Berliner Hochschulgesetz und § 13 Berliner Richtergesetz.

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG):

DIE LINKE. Das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene reicht nicht aus. Deshalb fordern wir seit Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz für Berlin, um gesetzlich verbrieften und durchsetzbaren Schutz vor Diskriminierung auf staatlicher Ebene zu ermöglichen. Auch die LADS und die Antidiskriminierungsverbände sollen dadurch gestärkt werden. Ausgrenzung und Rassismus gehören für viele Berliner*innen zu ihren täglichen Erfahrungen. Dieser Rassismus kommt aus der Mitte der Gesellschaft, auch aus Polizei und Verwaltung.

“Racial Profiling”

DIE LINKE. Berlin ist für ein Verbot des “Racial Profiling. Wir wollen im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Regelungen streichen, die “Racial Profiling” ermöglichen bzw. begünstigen.

Beschwerdestellen in der öffentlichen Verwaltung

DIE LINKE. Berlin befürwortet die Einrichtung von Beschwerdestellen in der öffentlichen Verwaltung wie der Polizei, der Ausländerbehörde (siehe oben) und in Schulen.
DIE LINKE. Berlin befürwortet unabhängige Beschwerdestelle außerhalb schulischer Strukturen, um solchen Beschwerden nachzugehen.

Struktur und Kompetenzen der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS)

DIE LINKE. Berlin will mit einem Antidiskriminierungsgesetz die LADS gesetzlich verankern und ihre ressortübergreifende und fachlich eigenständige und unabhängige Arbeit absichern. Dazu gehört auch, dass sie weisungsunabhängig arbeitet. Die LADS soll auch in Zukunft bei der für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt sein.
DIE LINKE. Berlin unterstützt die einzelnen Forderungen des TBB zur Struktur der LADS sowie zum Antidiskriminierungsgesetz.