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Weder Zuwanderungs- noch Integrationsgesetz

„Der von Bundeskanzler Schröder verkündete Kompromiss führt weder zu einem Zuwanderungsgesetz noch zu einem Integrationsgesetz. Herausgekommen ist ein Gesetz zur Gefahrenabwehr und allgemeiner Verdächtigung von Migrant/innen.“ Mit diesen Worten kommentierte der Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg, Safter Ç?nar, das Ergebnis der Gesprche des Bundeskanzlers mit den Parteivorsitzenden.

Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Sicherheit (wie bspw. Abschiebungsanordnung aufgrund einer tatsachengestützten Gefahrenprognose, Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis) seien verfassungsrechtlich ebenso fragwürdig wie Sanktionen (nicht Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung) für diejenigen, die nicht an Integrationskursen teilnehmen.

Mit semantischen Kunststücken können nicht darüber hinweg getäuscht werden, dass es sich um ein 3. Antiterror- und Zuwanderungsverhinderungsgesetz handelt. Der wichtigste Aspekt, verbindliche Regelungen für die Integration, d.h. Verpflichtungen der Aufnahmegesellschaft (des Staates) und Pflichten der Eingewanderten seien nicht definiert worden. Rechte der Eingewanderten seien ohnehin kein Thema gewesen.

Der TBB bleibe bei seiner Position, „lieber kein Gesetz als dieses“, so der Sprecher abschließend.