Die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen hat die Ermittlungen gegen den AfD-Fraktionschef im Bundestag, Alexander Gauland wegen Volksverhetzung eingestellt. Gauland hatte im Bundestagswahlkampf 2017 gefordert, man solle die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, „in Anatolien entsorgen“.
Anlässlich dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen erklärte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB):
„Es ist nicht das erste Mal, dass zuständige Staatsanwaltschaften rassistische oder aufstachelnde Aussagen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit bewerten und Ermittlungen wegen Volksverhetzung einstellen. Dieses führt dazu, dass immer mehr Rechte sich trauen, offen und ungehemmt, ihre Hetze und rassistische Gesinnung zur Schau zu stellen“, sagte Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.
„In der Vergangenheit hatte die Berliner Staatsanwaltschaft ähnliche Verfahren zu Thilo Sarrazin mit derselben Begründung wie in diesem Fall, dass zwar polemisiert würde, aber die Aussagen “noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt” seien, eingestellt, so Demir.
Im Fall Sarrazin habe der UN-Fachausschuss zur Anti-Rassismus Konvention (CERD) nach der Individualbeschwerde des TBB 2013 u.a. festgestellt, dass die Bundesrepublik nicht alle CERD-Bestimmungen in innerstaatliches Recht umsetzen würde; d.h. die Paragraphen Volksverhetzung und Beleidigung StGB würden nicht entsprechend der Konvention angewandt. Außerdem habe der Ausschuss betont, dass Meinungsfreiheit dort endet, wo rassistische Diskriminierung beginnt.
„Der Ausschuss empfahl zudem der Bundesrepublik (und damit allen ihren Staatsorganen), ihre Verfahren und Richtlinien im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung in Fällen angeblicher rassistischer Diskriminierung zu überprüfen, was bis heute nicht geschehen ist“, so Demir weiter.
Insbesondere „Auftritte“ von AfD-Politiker*innen wie der von Alice Weidel vor wenigen Tagen im Bundestag müssten die Justiz endlich wachrütteln. Der TBB fordert daher die Bundesregierung erneut auf, endlich die CERD-Empfehlungen umzusetzen und in diesem Zusammenhang die Strafparagraphen §130 (Volksverhetzung) und §185 (Beleidigung) deutlich zu konkretisieren und zu verschärfen.