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Zivilgesellschaft betont die Wichtigkeit des LADG

Pressemitteilung von Verbänden und Antidiskriminierungsakteur*innen

Zur baldigen Anhörung im Abgeordnetenhaus:
Zivilgesellschaft betont die Wichtigkeit des LADG für Betroffene und Rechtsstaat

In unserer täglichen Arbeit mit Menschen, die Diskriminierung erlebt haben, sehen wir oft, wie Diskriminierungsfälle die Institutionen des Rechtsstaats nicht erreichen bzw. diese keine Abhilfe schaffen (können). Wir begrüßen daher den Gesetzesentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Diesen halten wir in seiner vorliegenden Form für geeignet, Diskriminierung, die in allen Lebensbereichen und eben auch bei Behörden stattfindet, wirksamer zu bekämpfen.

Als besonders wichtig erachten wir die Regelungen zur Beweiserleichterung, zur Prozessstandschaft und zur Verbandsklage. Aus unserer täglichen Beratungsarbeit wissen wir wie schwierig es ist gegen Diskriminierung vorzugehen. Außerjuristische Möglichkeiten haben in einigen Fällen Erfolg, in vielen Fällen trifft die Perspektive von diskriminierten Personen jedoch auf Desinteresse oder ihr wird sogar mit subtilen oder offenen Repressalien begegnet. Selten besteht die Offenheit, auf die Erfahrung der Person einzugehen und daraus zu lernen. Der Rechtsweg ist für die meisten Betroffenen erst dann eine Option, wenn außerjuristische Versuche scheitern oder keinen Erfolg versprechen. Er ist jedoch mangels Beweisen oder wegen strenger gesetzlicher Anforderungen in den meisten Fällen, die uns erreichen, verschlossen. In anderen Fällen entscheiden sich Betroffene aufgrund der hohen emotionalen und finanziellen Belastung durch ein Gerichtsverfahren sowie der „Ferne“ der Institutionen der Justiz gegen den Rechtsweg. Hier setzen die oben genannten Regelungen an. Eine Beweiserleichterung und Mitwirkungsmöglichkeiten für Verbände sind zudem für rassistische Diskriminierung im Bildungsbereich europarechtlich vorgeschrieben.

Ein weiterer Meilenstein im Entwurf ist die Einführung des Diskriminierungsgrundes sozialer Status. Diese in der Praxis und der öffentlichen Meinung so wichtige Diskriminierungskategorie soll erstmals explizit gesetzlich geschützt werden.

„Der LADG-Entwurf ist eine konsequente Initiative in einem Rechtssystem, das bestehende Machtungleichheiten auszugleichen versucht und allen Menschen ermöglichen möchte, zu ihrem Recht zu kommen“,  so Kerstin Kühn, Leiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des TBB. „Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass unsere begrenzten Kapazitäten als Verbände eine sorgfältige Auswahl der Fälle, die vor Gericht gebracht werden können, erfordern werden.“

„Mit der Beweiserleichterung und mit Möglichkeiten für Verbände, den Betroffenen die Last eines Gerichtsverfahrens abzunehmen, kann das Problem Diskriminierung vor Gericht in Zukunft mehr Gehör finden“, ergänzt Céline Barry, Leiterin der Beratungsstelle Each One von EOTO e.V.

„Damit die Diskriminierungsverbote tatsächlich wirken und um Mitarbeitenden der Verwaltung Handlungssicherheit zu geben, sind ausführliche Schulungen unabdingbar“, so Zeynep Cetin Projektleiterin des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit bei Inssan e.V.

Kontakt: Kerstin Kühn, ADNB des TBB, 030/61305328; Zeynep Çetin, Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit bei Inssan e.V.,  030/20619639

Beteiligte Verbände/Antidiskriminierungsakteur*innen:

  • Amaro Foro e.V.
  • Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS)
  • Antidiskriminierungsberatung Alter und Behinderung
  • Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB
  • Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V.
  • Ariba e.V./Reach Out
  • BeNeDiSK – Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung in Schule und Kita
  • Bund für Anti-Diskriminierungs- und Bildungsarbeit (BDB e.V.)
  • Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
  • Each One Teach One e.V.
  • Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V.
  • KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen / Fachstelle Kinderwelten / ISTA
  • Landesvereinigung Selbsthilfe e.V.
  • Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
  • Network African Rural and Urban Development e.V. (NARUD)
  • Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit / Inssan e.V.
  • Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.