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WIR ÜBER UNS
Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) ist ein überparteilicher Dachverband von Organisationen und Einzelpersonen. Zur Zeit hat der Türkische Bund 26 Mitgliedsorganisationen.
Der Türkische Bund setzt sich gemeinsam mit anderen Einwanderer- und deutschen Organisationen für die rechtliche, soziale und politische Gleichstellung der eingewanderten ethnischen Minderheiten und für das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Nicht-Deutschen ein.
Zur Erreichung dieser Ziele werden politische, kulturelle und sonstige Aktivitäten entfaltet, daneben Einzelberatungen durchgeführt und diesbezügliche Aktivitäten koordiniert.
Auszüge aus der Satzung
§ 1 Einleitung
Wir, Menschen türkischer Herkunft, sind uns bewußt, daß wir uns in Berlin und in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und hier längerfristig leben werden. Obwohl wir seit über 25 Jahren hier leben, Deutschland eine multikulturelle Gesellschaft geworden ist, haben wir keine Bürgerrechte. Die Vereinigung beider deutscher Staaten, die steigende Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit, die bevorstehende politische Union Europas sind Faktoren, die uns zusammenbringen. Mit dieser Vereinigung wollen wir auf rechtlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene unsere Minderheitenrechte einklagen.
§ 3 Zweck des Vereins
3.1 Der Türkische Bund verfolgt folgende Ziele:
a) Vertretung der BerlinerInnen türkischer Herkunft gegenüber allen Berliner Institutionen, gegenüber den deutschen, den türkischen Behörden sowie in der Öffentlichkeit in Sachen Einwanderungs- und Ausländerpolitik.
b) Beitrag zum friedlichen und solidarischen Zusammenleben aller Menschen in Berlin und zur Völkerverständigung.
c) Erbringung von Dienstleistungen in Sachen Einwanderungs- und Ausländerpolitik
3.2 Diese Ziele werden durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen, Foren, Bildung von Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen, Teilnahme an den Beratungen der Behörden über Einwanderungs- und Ausländerpolitik.
b) Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Diskussionsveranstaltungen etc.
c) Beratungsangebote, Kurse, Seminare zu o.g. Themenbereichen.
§ 4 Grundpirinzipien
4.1 Rassistisch orientierte Personen und Organisationen und solche Vereinigungen, die Gewaltanwendung als politisches Mittel ansehen, dürfen nicht Mitglied werden. Die UNO-Menschenrechtscharta ist Bestandteil der Satzung.
4.2 Das Arbeitsfeld beschränkt sich auf Probleme, die migrationsbedingt sind, deren Lösung und deren Begleitung in der Praxis. Auseinandersetzungen über Regierungen, politische Parteien und Minderheitenfragen in der Türkei gehören nicht zum Aufgabengebiet, soweit sie nicht mit den oben ausgeführten Zielen in direkter Verbindung stehen.
4.5 Der Türkische Bund ist sowohl von den türkischen als auch den deutschen Behörden und den Regierung unabhängig. Wenn es nötig ist, kann er Kontakte aufnehmen, Erfahrungen austauschen.
4.7 Grundprinzipien bei der Arbeit sind Konsens und Pluralität. Es wird nur über Sachthemen befunden, bei denen Konsens gibt. Alle Mitglieder des Verbandes sind gleichberechtigt.
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