TBB Logo Icon

10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wirkungsvolles Gesetz mit Verbesserungsbedarf

Nach langem hin und her zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission trat am 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.
 
Damit wurde den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien folgend eine gesetzliche Grundlage gegen Diskriminierung geschaffen.
 
Wie die Evaluation im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, hat das Gesetz eine gewisse Wirksamkeit gegen Diskriminierungen entfaltet.
 
Die Evaluation zeigt jedoch auch, dass – wie von vielen Verbänden seit langem gefordert – eine Weiterentwicklung des AGG dringend geboten ist.
 
Dazu gehören:

  • Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, muss von zwei Monaten auf sechs Monate erweitert werden, weil viele Betroffene Zeit benötigen mit der Entscheidung, Ansprüche geltend zu machen.
  • Es muss ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände eingeführt werden, weil viele Betroffene sich nicht trauen, gegen eine Diskriminierung zu klagen.
  • Die Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes müssen erweitert werde, bspw. ein Akteneinsichts- und Auskunftsrecht sowie die Kompetenz, Betroffene bei Klagen durch Stellungnahmen und Rechtsgutachten vor Gericht zu unterstützen.
  • Die Regelung, dass „bei der Vermietung von Wohnraum (..) eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen (…) sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig“ ist, muss gestrichen werden, weil sie in der Praxis vielfach zur ethnischer Diskriminierung geführt hat.
  • Der Schutz vor sexueller Belästigung sollte nicht nur am Arbeitsplatz verboten werden, sondern zum Beispiel auf sexuelle Belästigungen durch Vermieter*innen oder einer/s Kunden/in in einem Geschäft ausgeweitet werden.
  • Etablierung und Förderung einer flächendeckenden Beratungsstruktur.

Der TBB dankt bei dieser Gelegenheit der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Frau Christine Lüders für ihr Engagement.

Die “Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes” durch das Büro für Recht und Wissenschaft GbR mit wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Christiane Brors können Sie hier einsehen.