Diskriminierung in Berlin ist Alltag für viele Menschen
Das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB) veröffentlicht seinen neuen Antidiskriminierungsreport 2014 – 2015. Neben den Auswertungen der Diskriminierungsmeldungen der letzten Jahre, werden Fallbeispiele vorgestellt, die die Diskriminierungserfahrungen von Berliner und Berlinerinnen sichtbar machen. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.8.2016 blickt das Projekt zudem auf die Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit dem Gesetz und macht auch anhand von Praxisbeispielen deutlich, dass das AGG im Sinne der Betroffenen verbessert werden muss.
Die Auswertungen der Diskriminierungsmeldungen 2014 bis 2015 der Beratungsstelle des ADNB des TBB zeigen ein unverändert erschreckendes Bild von Fällen von Alltagsrassismus und Diskriminierungen in Berlin: Menschen werden aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Namens, ihrer Religion und/oder anderer Merkmale, die Auslöser von Zuschreibungen als „anders“ und „fremd“ sind, ausgegrenzt, beleidigt und benachteiligt.
Nach wie vor eklatant ist die Diskriminierung von Muslima, die ein Kopftuch tragen. Zum Beispiel wiederholen sich die Fälle, in denen Arbeitgeber*innen ganz offen sagen, dass eine muslimische Bewerberin wegen ihres Kopftuches keinen Praktikumsplatz oder Job erhalte. Argumentiert wird dann direkt oder indirekt mit dem sogenannten „Neutralitätsgesetz“, das das Tragen religiöser Zeichen durch Lehrkräfte an Berliner Schulen verbietet, oder mit der kulturellen Unvereinbarkeit von Islam und Deutschland.
Die Beratungserfahrungen zeigen insbesondere auch, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um Betroffenen von Diskriminierung zu schützen. Insbesondere muss es Nachbesserungen im AGG geben und darüber hinaus ein Landesantidiskriminierungsgesetz geschaffen werden, so wie die Oppositionsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus es im letzten Jahre beantragt haben unter anderem mit nachfolgenden Regelungen:
- Diskriminierung im Verwaltungshandeln müssen einbezogen werden
- Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) muss weisungsunabhängig handeln und Akteneinsicht erhalten
- Es muss für Antidiskriminierungsverbände eine Prozessstandschaft und ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, so dass Verbände Prozesse für Betroffene führen können
- Die Klagefrist für Betroffene muss von 2 auf 6 Monate erweitert werden
- Es müssen unabhängige Beschwerdestellen im Bildungswesen und bei der Polizei eingerichtet werden
Den Antidiskriminierungsreport 2014-2015 können Sie hier einsehen.