Demo anlässlich des 3. Jahrestages der Aufdeckung der NSU Morde

Aufruf zur Demo in Berlin am Samstag, den 1. November ab 13.30 Uhr, Treffpunkt ist der U Bahnhof Gesundbrunnen/Hanne-Sobeck-Platz

Anlässlich des 3. Jahrestages der unfreiwilligen Aufdeckung der NSU Morde findet am 01.11.2014 um 13.30 Uhr in Berlin eine Demonstration statt.

Organisiert wird diese Demonstration vom “Bündnis gegen Rassismus”, zu dessen Unterstützern der TBB gehört.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) fordert eine umfassende strafrechtliche Aufklärung aller rassistischen Morde und Anschläge. Es müssen auch die Personen und Institutionen in den Blick genommen werden, die eine Aufdeckung behindert haben.

Rassismus in der Gesellschaft bekämpfen

Aufgeklärt werden müssen die mittel- und unmittelbaren Verbindungen zu staatlichen Organen sowie die Verantwortung für die sogenannten Ermittlungspannen und Aktenvernichtungsskandale. Daneben ist eine politische Aufarbeitung der Vorgänge und Strukturen notwendig, die zum „Versagen“ staatlicher Organe beim Schutz vor rechtsextremen und rassistischen Gewalttaten geführt haben. Jahrelang haben die Ermittlungsbehörden rassistische Mordmotive ausgeschlossen. Die einseitigen Ermittlungen in Richtung „Ausländerkriminalität“ haben gedanklich die Opfer zu Mittätern gemacht und die Familien der Opfer auf unerträgliche Weise zusätzlich belastet und schikaniert. Dieser nun eingestandene sogenannte Ermittlungsfehler liegt in den Strukturen und den Denkmustern der Ermittlungsbehörden.

Das Problem heißt Rassismus; im Zusammenhang mit den NSU-Morden institutioneller Rassismus. Aus diesem Grund ist eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit rassistischen und rechtsextremen Einstellungen in der Bevölkerung und in den Behörden unabdingbar! Denn wir sind uns alle bewusst, dass die NSU Morde nur die Spitze des Eisberges sind.

Hilfe für notleidende Kinder aus ŞENGAL und KOBANE

Die Terror-Angriffe der radikal-islamistischen Gruppe IS (ISIS) auf Kobanê/Rojava und Sengal/Nordirak halten weiter an. Religiöse und ethnische Gruppen, die nicht in das menschenverachtende und radikale Weltbild dieser IS (ISIS) passen, wie z.B. Kurden, besonders Jesiden, Aleviten und Christen, auch Armenier, Aramäer, Assyrer etc., die sich der dschihadistischen Islamauslegung der Gotteskrieger widersetzen, werden gezielt ermordet, verfolgt, entführt, gefoltert und vergewaltigt. Insbesondere Frauen und Kleinkinder sind betroffen. Aufgrund dieses Massakers und Terrors der IS-Miliz (Gottesstaat) sind tausende Jesiden aus dem Sindschar-Gebirge sowie Kurden aus Kobane vor den Gräueltaten in die Türkei geflohen.

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Wir, ein Hilfsbund verschiedener gemeinnütziger Vereine, Organisationen und Unternehmen aus Berlin, möchten durch unsere Aktion „Wir sammeln Spielzeuge und Kinderkleidung für notleidende Kinder aus Sengal und Kobane“ versuchen, den geflohenen bzw. vertriebenen und vor allem den traumatisierten Kindern, die zurzeit noch ums Überleben kämpfen müssen, zu helfen.

Sammelstellen:

An unseren Sammelstellen in den Bezirken Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Mitte, sammeln wir sortierte und gereinigte Spielzeuge und winterfeste Kinderkleidung.

KREUZBERG
Cemevi Waldemarstr. 20, Tel.: 616 58 700
Yekmal Cuvrystr. 20, Tel.: 612 41 23
Allmende Kottbusser Damm 25-26, Tel.: 275 80 260
Dersim Kulturgemeinde Waterloo-Ufer 5-7, Tel.: 612 83 113

NEUKÖLLN
– DTZ-Kleiderbörse Lenaustr. 12, Tel.: 627 30 597
– Sivaslı Canlar Donaustr. 102
– Asmen Pflegedienst Silbersteinstr. 14, Tel.: 634 99 184

WEDDING
– Kita Piya (Yekmal) Barfusstr. 13, Tel.:450 82 694
– Bahadin-Der Biesentaler Str. 23, Tel.: 0163 187 38 27

SCHÖNEBERG
– Stadtteilverein Schöneberg Crellestr. 38

Helfen Sie mit!!!

Machen Sie durch Ihre Spende traumatisierten Kindern eine Freude und

geben Sie Ihnen ein Stück Hoffnung.

Unterstützer:

– Alevitische Gemeinde zu Berlin e.V.-Cemevi
– Yekmal, Kurdischer Elternverein Berlin e.V.
– Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
– Dersim Kulturgemeinde Berlin
– Allmende – Haus alternativer Migrationspolitik und Kultur e.V.
– Sivaslı Canlar e.V.
– Solidaritätsverein Bahadın e.V.
– IKK e.V, Varto Kulturverein e.V.
– Omcalı Kulturverein e.V.
– Asnan Ensamble
– Çorum-Der e.V.
– Mirseyit Kultur- und Bildungszentrum
– Asmen Pflegedienst
– Gaziantep Çepnililer Verein e.V.
– NAV-DEM
– Verein zur Solidarität von ArbeiterInnen und Jugendlichen (Bigede e.V.)
– Das Türkisch-Deutsches Zentrum e.V.
– Theater der Erfahrungen
– Jesiden in Berlin
– Stadtteilverein Schöneberg e.V.
– Assyrische Union Berlin e.V.
– Ausländer mit Uns e.V.
– Bundesverband der Migrantinnen Ortsverein Berlin
– Aufbruch Neukölln e.V

Schirmherrschaft:

Die Bezirksbürgermeisterin des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Frau Monika Herrman

Weiter informieren:

Über den Projektträger „Hilfsbund für Kinder aus ŞENGAL und KOBANE“

https://www.facebook.com/hilfsbund
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BESCHWERDE AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS

Die Bundesregierung weigert sich beharrlich, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach eine Sprachprüfung vor der Erteilung von Einreisevisa für den Familiennachzug für türkische Staatsbürger*innen nicht zulässig ist, umzusetzen (EuGH-Urteil vom 10. Juli 2014, Rechtssache C 138/13).

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat hiergegen Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt.

Diese Beschwerde wurde von Rechtsanwalt Ünal ZERAN (Hamburg) formuliert.

Rechtsanwalt Zeran erklärte: „Die Bundesregierung hält ein europarechtswidriges Einwanderungskonzept beim Ehegattennachzug weiter aufrecht, wovon alle Drittstaatsangehörigen betroffen sind. Bei türkischen Staatsangehörigen ist das Spracherfordernis zudem eine diskriminierende Behandlung und zugleich ein Verstoß gegen das Assoziationsrecht. Es bleibt zu hoffen, dass bei der erforderlichen gesetzlichen Änderungen in Folge des Urteils sich die sachlichen Argumente durchsetzen werden.“

Die Bundesregierung ist sich nicht zu schade, einzelne Sätze aus dem Zusammenhang des Urteils herauszunehmen und in ihrem Sinne umzudeuten. Dabei beruft sie sich auf die Randnummer 38 der Urteilsbegründung, die einige allgemeine Betrachtungen enthält, aber im Tenor des Urteils keine Erwähnung findet.

Daraus leitet die Bundesregierung ab, „dass dem ausländischen Ehepartner grundsätzlich nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb abverlangt werden dürfen, die den zeitlichen Rahmen von einem Jahr nicht überschreiten.“

Die neue Regelung widerspricht dem unzweideutigen Tenor des EuGH-Urteils, das besagt, dass die Einführung der Sprachtest vor der Visaerteilung beim Familiennachzug der sog. Stillhalteklausel des Assoziationsabkommens EU-Türkei widerspricht und deshalb nicht zulässig ist.

Hierzu erklärte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çınar: „Dieses Verhalten ist hart an der Grenze der Rechtsverweigerung. Wir hoffen, dass die EU-Kommission jetzt dafür sorgt, dass das Urteil des EuGH ohne Wenn und Aber umgesetzt wird.“

Çınar kritisierte auch das Verhalten von zuständigen Politiker*innen auf Bundes- und Landesebene, die seinerzeit das Urteil begrüß hatten.

„Wo bleibt die politische Reaktion von Personen, die kurz nach dem EuGH Urteil die Abschaffung dieser Regelung für geboten hielten“, fragte Çınar abschließend.

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In seinem besagten Urteil hat der EuGH unter anderem ausgeführt (EuGH-PM Nr. 96/2014 vom 10. Juli 2014):
„(…)
Frau Dogan erhob hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland). Dieses hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das seit 2007 in Deutschland geltende Spracherfordernis mit dem Unionsrecht und insbesondere mit der sog. Stillhalteklausel vereinbar ist, die Anfang der 1970er Jahre im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der Türkei vereinbart wurde. Diese Klausel verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit.

In seinem heutigen Urteil antwortet der Gerichtshof, dass die Stillhalteklausel einer nationalen Regelung entgegensteht, die eingeführt wurde, nachdem diese Klausel in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist, und vorschreibt, dass der Ehegatte eines in diesem Staat wohnenden türkischen Staatsangehörigen, um zum Zweck der Familienzusammenführung in das Hoheitsgebiet dieses Staates einreisen zu können, vor der Einreise nachweisen muss, dass er einfache Kenntnisse der Amtssprache dieses Mitgliedstaats erworben hat.
Ein solches Spracherfordernis erschwert nämlich eine Familienzusammenführung, indem es die Voraussetzungen für eine erstmalige Aufnahme des Ehegatten eines türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats im Vergleich zu den Vorschriften verschärft, die galten, als die Stillhalteklausel in Kraft trat. Eine solche Regelung stellt eine neue Beschränkung der Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch die türkischen Staatsangehörigen im Sinne dieser Klausel dar.“

  „38 Auch wenn man davon ausgeht, dass die von der deutschen Regierung angeführten Gründe – die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und die Förderung der Integration – zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen können, geht eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren fragliche über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist, da der fehlende Nachweis des Erwerbs hinreichender Sprachkenntnisse automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung führt, ohne dass besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.“

  „Für die zu fordernden Lernbemühungen des Antragstellers können sich unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit Einschränkungen sowohl aus dessen persönlicher Situation als auch aus den besonderen Umständen im Herkunftsland ergeben. Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind insbesondere die Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit sowie persönliche Umstände (z.B. Krankheit oder Unabkömmlichkeit), die der Wahrnehmung von Lernangeboten entgegenstehen können, zu berücksichtigen. Von einer Unzumutbarkeit ist – bei Zugrundelegung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – dann auszugehen, wenn Sprachkurse oder (erforderlichenfalls) Alphabetisierungskurse im betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen.“)Schreiben des Auswärtigen Amts an RA Zeran vom 01.09.2014)

Tenor des EuGH-Urteils:

“Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:
Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichnet und durch die Verordnung (EWG) Nr. 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über den Abschluss des Zusatzprotokolls und des Finanzprotokolls, die am 23. November 1970 unterzeichnet wurden und dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei als Anhänge beigefügt sind, und über die zu deren Inkrafttreten zu treffenden Maßnahmen im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde, ist dahin auszulegen, dass die darin enthaltene Stillhalteklausel einer Regelung des nationalen Rechts entgegensteht, die eingeführt wurde, nachdem das Zusatzprotokoll in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist, und vorschreibt, dass Ehegatten von in diesem Mitgliedstaat wohnenden türkischen Staatsangehörigen, wenn sie zum Zweck der Familienzusammenführung in das Hoheitsgebiet dieses Staates einreisen wollen, vor der Einreise nachweisen müssen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache dieses Mitgliedstaats erworben haben.“

Die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, hatte in einer Pressemitteilung vom 10. Juli 2014 das Urteil mit folgenden Worten begrüßt:

„Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die Teilhabe an unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Die Bundesregierung stellt hierfür sehr viel Geld im In- und Ausland zur Verfügung. Wir wollen, dass alle Einwanderinnen und Einwanderer diese Angebote annehmen und rasch und gut Deutsch lernen.

Etwas anderes ist, ob man Sprachkenntnisse zur Voraussetzung dafür machen darf, ob Eheleute ein gemeinsames Leben in Deutschland führen dürfen. Der EuGH hat heute diese Diskussion zumindest für türkische Staatsbürger beendet. Man darf es nicht! Keine Überraschung, denn in gleicher Weise hat er schon die Regelungen in Österreich und den Niederlanden für unwirksam erklärt. Hier verzichtet man seitdem generell auf den Test.“

Ebenso hatten die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in der SPD-geführten rheinland-pfälzische, Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) und der Beauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz für Migration und Integration, Miguel Vicente, in einer Pressemitteilung vom 10.7.2014 das Urteil begrüßt:

„Die bisherige Regelung hat es vielen Familien sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, zusammenzuleben. Mit dem heutigen Urteil wird dem besonderen Schutz der Familie Rechnung getragen“.

Nicht zuletzt erklärte die sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Ülker Radziwill, am 10.7.2014: „Ich bin sehr froh, dass das Gericht hier Klarheit geschaffen hat und diese Regel nun entfällt“.

Seminar zum Aufenthaltsrecht

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung zum Aufenthaltsrecht am 17.10.2014


Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg berät Sie in vielen sozialrechtlichen Fragen
und Lebenslagen. Zukünftig möchten wir unser Beratungs- und Aufklärungsangebot
ausweiten. Hierzu werden wir eine Reihe von Weiterbildungs- und
Informationsveranstaltungen anbieten und durchführen. Noch in diesem Jahr finden
Seminare zu den Themen Aufenthaltsrecht, Zuwendungsrecht auf kommunaler Ebene,
Strafrecht, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Migrant_innenorganisationen,
Familienzusammenführung I sowie Staatsbürgerschaftsrecht statt.

Den Auftakt der Serie bildet am Freitag, den 17. Oktober die
Fortbildungsveranstaltung zum Aufenthaltsrecht. Sie findet in der Zeit
von 10 – 16 Uhr in der Bundesgeschäftsstelle der Türkischen Gemeinde in
Deutschland in der Obentrautstr. 72, 3.OG, 10963 Berlin statt.

Der auf aufenthaltsrechtliche Frage spezialiserte Anwalt Carsten Ilius stellt zunächst die
Grundzüge des Assoziationsrechts dar. Im Mittelpunkt wird dabei die Darstellung der Rechte aus Art. 6 und Art. 7 ARB 1/80 für Arbeitnehmer_innen türkische Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen stehen. Dann soll auf aktuelle Rechtssprechung eingegenangen werden und dabei insbesondere auf die Urteile des EuGH zur Visumsfreiheit und zur Erfordernis des Sprachtests im Rahmen der Familienzusammenführung eingegangen werden.

Die Workshops richten sich an alle Interessierten und Betroffenen. Die Teilnahme ist
kostenlos. Die Teilnehmendenanzahl ist begrenzt.

Anmeldungen sind bis zum 13. Oktober unter info@tbb-berlin.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

“Bana ne dinlediğini söyle”

Türkiye Gençlik Filarmoni Orkestrası Şefi (tugfo) Cem Mansur Berlin Tiyatrom’da   Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu (TBB), Almanya Türk Toplumu (TGD) ve Türkiye-Almanya Kültür Forumu tarafından düzenlenen toplantıda

Bana ne dinlediğini söyle

“Çok kültürlü toplumlarda kimlik, Çok sesli müzik merceğinden bakış, Barış aracı olarak müzik, Türkiye’de evrensel, Avrupa’da yerel müzik, eğitim, eğlence ve anlaşmanın bir arada olduğu müzik dünyasına gençlerin katkısı” konularını kapsayan bir söyleşi yaptı.

Mansur, müziğin her türünün kendi başına bir değer olduğunun altını çizdi ve okullarda müzik eğitiminin önemine dikkati çekti.

İzleyicilerin sorunlarını da yanıtlayan Cem Mansur, özellikle klasik batı müziğinin topluma yayılabilmesi için devlet desteğinin sürmesi gerektiğini belirtti.

Ara Güler – Das Auge Istanbuls

Der Freundeskreis Willy-Brandt-Haus präsentiert die Fotoausstellung

Ara Güler – Das Auge Istanbuls
Retrospektive von 1952 bis 2013

Eröffnung am Mittwoch, den 15. Oktober 2014, um 19.30 Uhr

Der wohl berühmteste türkische Fotograf, Ara Güler, bereiste mit seiner Leica die ganze Welt. Aber seine große Leidenschaft galt immer seiner Heimatstadt Istanbul. Der Stadt am Bosporus widmete er eine einzigartige Hommage.

Wie kein anderer hat er seit den fünfziger Jahren das Straßenleben, den Trubel der Großstadt und das Alltagsleben der Bewohner festgehalten. Er beschreibt atmosphärisch dicht die Symphonie einer Stadt aus Häusern, Brücken, Schiffen und Wolken, die aus der Enge der Straßen auch den Blick in die Ferne lenken.
 
Im Laufe eines halben Jahrhunderts hat Ara Güler, geb. 1928, zahlreiche Preise und Ehrungen erhalten. Für das Museum of Modern Art in New York gehörte er bereits 1968 zu den Zehn Meistern der Farbfotografie. Er wurde geehrt als Fotograf des Jahrhunderts, Dokumentar des Wahren, Visueller Historiker, doch am besten charakterisiert ihn die Auszeichnung, er sei Das Auge Istanbuls.
 
Ausstellung vom 16. Oktober 2014 bis 15. Januar 2015
Eine Ausstellung im Rahmen des Monats der Fotografie Berlin.

WILLY-BRANDT-HAUS | Stresemannstr. 28 | 10963 Berlin
Dienstag bis Sonntag 12 bis 18 Uhr | Eintritt frei | Ausweis erforderlich
Die Ausstellung ist vom 24. bis 26.12., sowie am 31.12.2014 und 1.01.2015 geschlossen.

Freundeskreis Willy-Brandt-Haus e.V.
Geschäftsführerin, Künstlerische Leiterin Gisela Kayser | T 030 259 937 85
Presseinformationen Ela Papen | T 030 259 937 87 | F 030 259 937 88
presse@freundeskreis-wbh.de | www.freundeskreis-wbh.de
www.facebook.com/freundeskreis.wbh.de

TBB – TGD Kültür Etkinliğine Davet

Türkiye Gençlik Filarmoni Orkestrası

Çok kültürlü toplumlarda kimlik konusuna

Çok sesli müzik merceğinden bakış

Barış aracı olarak müzik, Türkiye’de evrensel, Avrupa’da yerel müzik, eğitim, eğlence ve anlaşmanın bir arada olduğu müzik dünyasına gençlerin katkısı

Video görüntüleri eşliğinde

Konuşmacı: Cem MANSUR – Türkiye Gençlik Filarmoni Orkestrası Şefi

http://www.youtube.com/watch?v=kQJFUD5QjH4

5 Ekim Pazar 
Saat 15.00 – 17.00 
Tiyatrom, Alte-Jakob-Str. 12, 10965 Berlin

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“Blumen für Otello/Klagelieder” – Gedenkabend für die Opfer der NSU-Verbrechen

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) veranstaltete am 19.9.2014 im Tiyatrom in Berlin einen Gedenkabend für die Opfer der NSU-Verbrechen.

Die von der Leiterin des Antidiskriminierungsnetzwerkes des TBB (ADNB) Eva Maria Andrades moderierte Veranstaltung wurde von der Antidiskriminierungsstelle der Bundes (ADS) unterstützt.

Die Sprecherin des TBB und stellvertretende Bundesvorsitzende der TGD, Ayşe Demir, erinnerte nochmal daran, dass jahrelang die Opfer zu Tätern gemacht wurden. „Das nennen wir institutionellen Rassismus“, so Demir.

Der Leiter des Referates Grundsatzangelegenheiten bei der ADS, Bernhard Franke, dankte dem TBB und der TGD für die Aktivitäten gegen Diskriminierung und Rassismus.

Im Ersten Teil der Veranstaltung trug Esther Dischereit begleitet von DJane İpek İpekçioğlu aus ihrem Werk “Blumen für Otello/Klagelieder” vor. Die Darstellung sorgte im Publikum für emotionelle Momente.

Im zweiten Teil der Veranstaltung fand unter der Leitung von Safter Çınar, Bundesvorsitzender der TGD, eine Podiumsdiskussion mit Carsten Ilius (Nebenklägervertreter NSU-Prozess), Petra Pau (NSU-Untersuchungsausschuss), Andrea Dernbach (Tagesspiegel) und Ersin Erman (Psychotherapeutin) statt.

Carsten Ilius machte darauf aufmerksam, dass im NSU-Prozess in München im Gegensatz zu anderen politischen Verfahren die Angeklagte Beate Zschäpe fast wie ein Gast behandelt wird.

Petra Pau kritisierte, dass trotz der Versprechungen von Bundeskanzlerin Merkel bislang keine der Empfehlungen des NSU-Bundestagsausschusses umgesetzt worden sind.

Andrea Dernbach sagte, dass die Medien anfangs den Theorien der Sicherheitsbehörden gefolgt sind, aber nunmehr sehr kritisch die Entwicklung beobachten und berichten würden.

Esin Erman bemängelte die unzureichende Betreuung der Opferfamilien und forderte, dass die Opferperspektive Eingang in die entsprechenden Gesetze finden müsse.

Zum Abschluss sagte Çınar, dass der institutionelle Rassismus eines der Hauptprobleme in Deutschland sei und hiergegen tiefgreifende Maßnahmen ergriffen werden müssten.

Blumen für Otello – Über die Verbrechen von Jena: Klagelieder (deutsch-türkische Ausgabe) von Esther Dischereit, mit einem Interview von Insa Wilke und Übersetzt aus dem Deutschen ins Türkische von Saliha Yeniyol von Secession Verlag für Literatur. 

“Otello için çiçekler/Ağıtlar”

Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu NSU-cinayetlerini kurbanlarını anmak için bir akşam düzenledi.

Dışlanmaya Karşı Federal Büronun (ADS) desteklediği toplantı 19 Eylül 2014 de Tiyatrom’da gerçekleşti.

Toplantının sunumunu TBB’nin “Berlin Dışlanmaya Karşı Ağ” kurumu yöneticisi Eva Maria Andrades yaptı.

TBB sözcüsü ve TGD Genel Başkan Yardımcısı Ayşe Demir açılış konuşmasında NSU-cinayetleri sürecinde suçluların göçmen kökenli insanlar arasında araştırılmasının “yapısal ırkçılık” olduğunu belirrti.

ADS Referat Grundsatzangelegenheiten bölümü müdürü Bernhard Franke selamlama konuşmasında TBB ve TGD’ye ırkçılığa ve dışlanmaya karşı yapılan çalışmalar için teşekkür etti.

Toplantının birinci bölümünde Esther Dischereit ve DJane İpek İpekçioğlu Dischereit’ın “Blumen für Otello – Otello için çiçekler/Ağıtlar” adlı eserinden bölümleri müzik eşliğinde sundular. Sunum katılanlara duygusal anlar yaşattı.

Toplantının ikinci bölümünde yapılan paneli Almanya Türk Toplumu (TGD) Genel Başkanı Safter Çınar yönetti. Panelde konuşmacı olarak NSU-davası müdahil avukatı Carsten Illius, Federal Almanya Parlamentosu başkan vekili, Sol Parti milletvekili ve NSU-araştırma komisyonu üyesi Petra Pau, Berlin Tagesspiegel gazetesinden Andrea Dernbach ve psikoterapist Esin Erman yer aldılar.

Avukat Illius, Münih’deki NSU-davasını anlattı, dosyaların çok kez geç ve eksik ellerine geçmesinden şikâyet etti. Ayrıca, diğer “politik” davaların aksine sanık Beate Zschäpe‘nin mahkemede bir sanıktan çok bir konuk gibi muamele gördüğünü söyledi.

Petra Pau, başbakan Merkel’in verdiği sözlerin aksine Federal Parlamento araştırma komisyonunun yaptığı önerilerin yaşama geçirilmediğini belirtti.

Gazeteci Dernbach, basının da başta cinayetlerin aşırı sağ tarafından gerçekleştirilmiş olduğunu anlayamadığını, ancak sonra olaya sahip çıktığını ifade etti.

Psikoterapist Esin Erman ise, mağdur ailelerin yeterli psikolojik destek almamış olduğunu belirtti. Erman, ilgili yasalara mağdurların bakış açısının yansıması gerektiğini, her türlü ırkçılık şikayetinin ciddiyetle araştırılmasının zorunlu yapılması gerektiğini vurguladı.

Çınar kapanış sözlerinde Almanya’da en önemli sorunun yapısal ırkçılık olduğunun altını çizdi ve TGD’nin bu konunun üzerine gidilmesinin takipçisi olacağını belirtti.

TBB-Vorstand besucht den Abgeordneten Hakan Taş

TBB-Vorstand besucht den Abgeordneten Hakan Taş
Von links: Sevda Polat, Ali Sönmez, Hakan Taş, Ayşe Demir, Safter Çınar

 Vorstandsmitglieder des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg besuchten am 12.9.2014 den innen-, integrations- und flüchtlingspolitischen Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Hakan Taş, in seinem Wahlkreisbüro in Reinickendorf. Themen waren insbesondere die unzureichende Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes durch den Berliner Senats und die Flüchtlingspolitik.

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Wo bleibt der Respekt? Wo bleibt die Menschenwürde?

Nachdem der Senat großmündig die Vereinbarung mit den Oranienplatz-Flüchtlingen angekündigt hat, scheint er offenbar nicht willens oder wegen  interner Querelen nicht in der Lage, diese auch umzusetzen.
 
Der Senat hatte u.a. Folgendes zugesagt:

  – Die Übernahme der Zuständigkeiten von anderen Bundesländern
  – Intensive Neuprüfung der Asylverfahren
  – Ausreichende Beratung vor dem Asylverfahren
  – Teilnahme an Deutschkursen 
  – Verbesserter Zugang zur Ausbildung, zum Studium und zum Arbeitsmarkt

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) fordert die vollständige Einhaltung und Umsetzung der Vereinbarung. Der TBB fordert zudem die Gewährleistung der medizinischen Versorgung und eine menschenwürdige Unterbringung.
 
„Es kann nicht sein, dass der Innensenator Henkel zusammen mit dem Regierenden Bürgermeister Wowereit und der Integrationssenatorin Kolat im März das „Einigungspapier Oranienplatz“ auf einer Pressekonferenz vorstellt und nun ein solcher Rückzieher gemacht wird“, sagte Demir, „Wo bleibt der Respekt?“ Wo bleibt die Menschenwürde?“
 
 „Die Konflikte innerhalb der Senatsverwaltungen werden auf dem Rücken der Flüchtlinge ausgetragen. Wenn die Integrationssenatorin Kolat nicht in der Lage ist, ihr Versprechen einzuhalten, sollte der Regierende Bürgermeister seine Richtlinienkompetenz einsetzen“, so Demir abschließend.