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TBB begrüßt die vorgesehene Streichung des Begriffs „Rasse“ aus der Berliner Verfassung

Die Sprecherin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg, Ayşe Demir, hat die vorgesehene Streichung des Begriffs „Rasse“ aus § 10 Absatz 2 der Berliner Verfassung begrüßt.

„Dieser seinerzeit sicherlich in gutem Glauben benutze Begriff impliziert die Existenz menschlicher ‚Rassen‘ und führt zu Rassismus“, erklärte die TBB-Sprecherin. Wissenschaftlich sei klar, dass es keine “Rassen“ innerhalb der Menschen gebe.

Es sei höchste Zeit, dass Berlin hier eine zeitgemäße Formulierung findet, erklärte Ayşe Demir.

Demir warnte davor, die Diskussion um die geeignete Formulierung unnötig in die Länge zu ziehen. Die „ethnische Zugehörigkeit“ wäre eine mögliche Alternative.

TBB-Sprecherin Demir forderte in diesem Zusammenhang auch, ein Verbot der Verbreitung „rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankengutes“ in die Berliner Verfassung aufzunehmen.

Ayşe Demir

Berliner Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Kraft getreten

Mit dem Ziel, Personen mit nicht deutschen Berufsqualifikationen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist am 01.04.2012 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes in Kraft getreten, welches als wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen gilt. Es ermöglicht Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und von ihrem Aufenthaltsstatus, mit einheitlich geregelten Verfahren und Kriterien für Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen zu stellen

In Ergänzung hierzu ist nach langer Wartezeit am 20.02.2014 das sog. Landesanerkennungsgesetz (BQFG Bln – Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) endlich in Kraft getreten. Das BQFG Berlin orientiert sich stark am Musterentwurf und ähnelt demnach dem Bundes BQFG, wobei mit dem BQFG Berlin Berufe in Länderzuständigkeit wie bspw. Erzieher_in, Architekt_in, Ingenieur_in, Lehrer_in geregelt werden, wenn die Anwendung dieses Gesetzes im jeweiligen Fachrecht nicht explizit ausgeschlossen ist.

Der TBB begrüßt es, dass in Berlin ein weitestgehend zufriedenstellendes Landes BQFG verabschiedet wurde und betrachtet den im Gesetz verankerten unabhängigen kostenfreien Beratungsanspruch als äußerst positiv. Der TBB hatte eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorgelegt und an einer beratenden Ausschusssitzung teilgenommen. [Die Stellungnahme können Sie rechts oben auf der Seite herunterladen.]

Nun bleibt zu hoffen, dass alle zuständigen Stellen das Gesetz rasch umsetzen, damit die Berufsqualifikationen auch in eine Beschäftigung münden können.

21. März: Protestaktion “5 vor 12” gegen Rassismus und Rechtspopulismus

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 „SCHAU HIN – RASSISMUS ENTGEGENTRETEN!“

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 10.-23. März 2014 organisiert ein breites Bündnis von Nicht Regierungsorganisationen und Migrant_innenorganisationen, Gewerkschaften, Parteien sowie Einzelpersonen die bundesweite Protestaktion „5 vor12“ gegen Rassismus und Rechtspopulismus.

Am 21. März, dem internationalen Tag für die Beseitigung rassistischer Diskriminierungen der Vereinen Nationen, wird es in Berlin eine Vielzahl von dezentralen Aktionen geben.

Alle Berliner_innen sind angesprochen sich in der Zeit zwischen 11:45 Uhr und 12:30 Uhr gegen Diskriminierungen jeglicher Art, Rassismus und Rechtspopulismus zu engagieren. An den organisierten Protestorten werden vielfältige Aktionen wie  Gedenkminuten, Luftballon-Aktionen, „Kehr aus“ (Rassismus wird symbolisch aus Verwaltungen, Betrieben usw. gefegt), Aufspannen von Regenschirmen zur Abwehr, Hup- und Trillerpfeifenkonzerte stattfinden. Erwünscht sind ebenso selbstorganisierte Aktionen.

SETZEN WIR AM DIESJÄHRIGEN INTERNATIONALEN TAG GEGEN RASSISTISCHE DISKRIMINIERUNG (21. MÄRZ) GEMEINSAM EIN STARKES ZEICHEN GEGEN RASSISMUS UND RECHTSPOPULISMUS! SCHAU HIN – RASSISMUS ENTGEGENTRETEN!

MACHT MIT BEI DEN DEZENTRALEN AKTIONEN „5 vor 12!“

Am Freitag, den 21. März, 11:45 – 12:30 Uhr: Alexanderplatz, Alice-Salomon-Platz, Neuköllner Str. Ecke Groß-Ziethener-Chaussee, Kottbusser Tor, Köpenicker Str., Rathaus Charlottenburg, Rathaus Schöneberg, Werner-Düttmann-Siedlung, Wittenbergplatz.

Die Aktion „5 vor 12“ wird getragen durch:

Alice-Salomon-Hochschule, Arbeit und Leben e.V., Azize Tank, DIE LINKE (MdB), Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Birikim Kulturzentrum, Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit, Bündnis 90/Die Grünen Berlin, Corum-Der e.V., DGB Berlin-Brandenburg, DIE LINKE Berlin, Eberhard-Schultz Stiftung für soziale Menschenrechte, Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg, Liga für Menschrechte, Kurdische Gemeinde zu Berlin-Brandenburg, Mechthild Rawert, SPD (MdB), Piratenpartei Berlin, Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg, Türkisch-Deutsche Unternehmervereinigung, Türkiyemspor, ver.di Berlin-Brandenburg., VIA e.V.

Weitere Informationen auf Facebook:

https://www.facebook.com/pages/Aktion-5-vor-12/256754541075002
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Alle Bilder stehen rechts oben zum Download bereit.

Anti-Rassismus-Kommission des Europarats bemängelt Deutschland

Die Anti-Rassismus-Kommission des Europarats hat ihren fünften Bericht zu Deutschland vorgelegt. Neben positiven Entwicklungen in Deutschland bemängelt die Anti-Rassismus-Kommission des Europarats das schleppenden Vorgehen der Bundesregierung gegen Diskriminierungenin Deutschland.

Scharf kritisiert die Kommission, dass auch nach merhfacher Aufforderung die Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschrechtskonvention, welches ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält, weiterhin nicht vorgenommen wurde.

Weiterhin mahnt die Kommission eine Reform des Systems zur Erfassung und Verfolgung von “rassistischen, fremdenfeindlichen, homo- und transphoben” Vorfällen an. Jedem Fall, dem eine solche Motivation zugrunde liegt, sollte einer eingehenden Untersuchung unterzogen werden, so die Anti-Rassismus-Kommission des Europarats.

Ebenso wird eine Ausweitung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auf die Beziehung zwischen Staat (Bund, Ländern sowie staatlichen Stellen) und seinen Bürger_innen gefordert. (Bislang regelt das AGG nur das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer_innen und Arbeitgebern.)

Der fünfte Bericht nimmt ab Seite 20 auch Bezug auf die Klage des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg beim Internationalen Ausschuss über die Beseitigung von Rassendiskriminierung (CERD). Im Herbst 2009 hatte der TBB Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidung gegen Thilo Sarrazin bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt. Das Verfahren wurde aber eingestellt, der Widerspruch blieb erfolglos. Daraufhin wandte sich der TBB an CERD. Im April 2013 beschied der CERD-Ausschuss: „Der Ausschuss kommt daher zu dem Schluss, dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung …… durch den Vertragsstaat …. eine Verletzung der Konvention (über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung) darstellt.“ (Die Pressemitteilung hierzu können Sie hier einsehen.)

Den vollständigen Bericht der Anti-Rassismus-Kommission des Europarats können sie hier nachlesen.

TBB basın kahvaltısı düzenledi

Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu (TBB) yöneticileri 23 Şubat Pazar günü Berlin’de görev yapan Türk basın mensuplarıyla kahvaltıda bir araya geldi.

© Hüseyin İşlek

TBB’nin genel merkezinde sohbet ve tanışma ortamında gerçekleştirilen toplantıda, basın mensupları ile birlikte Berlin’deki Türkiyeli göçmenleri ilgilendiren konuların durum değerlendirmesi yapıldı ve fikir alışverişinde bulunuldu.

TBB’nin sözcülerinden Hilmi Kaya Turan yapılan çalışma ve etkinlikler hakkında basına bilgi verdi ve 21 Mart 2014 Uluslararası Irkçılığa Karşı Günde Almanya’da sağ popülizmi ve ırkçılığı kınamak amacıyla son iki senede olduğu gibi bu sene de ‘’12’ye 5 var’’ adı altında Berlin’in çeşitli yerlerinde eylemler gerçekleştirileceğini aktardı. Bu konuda basına da büyük görev düştüğünü belirten Turan basının daha aktif rol almasını dilediğini ifade etti.

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Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Muttersprache

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Internationaler Tag der Muttersprache

Anspruch und Wirklichkeit in Deutschland

Der 21. Februar wurde im Jahr 2000 von der UNESCO als Gedenktag zur „Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt und Mehrsprachigkeit” ausgerufen.

Durch die zunehmende Migration hat dieser Tag auch in Deutschland eine besondere Bedeutung gewonnen.

Schon im Jahr 1964 hat die Kultusministerkonferenz mit einem Beschluss zum “Unterricht für Kinder von Ausländern” für ausländische Kinder und Jugendliche neben der Schulpflichtregelung die Förderung der deutschen wie der jeweiligen Muttersprache in der Schule angeregt. Diese Empfehlungen wurden in den Jahren 1971, 1976 und 1979 überarbeitet, mit der Forderung neben der Erlernung der deutschen Sprache die Kenntnisse in der Muttersprache zu erhalten.

Die „Muttersprachenvielfalt” in Deutschland ist mittlerweile keine vorübergehender Zustand, sondern zu akzeptierendes und förderndes Potential.

Die Realität in unserem Land deckt sich leider nicht mit den oben genannten Zielen. Seit Jahren ist ein Rückgang der muttersprachlichen Angebote an Schulen, insbesondere für Kinder mit türkischem Migrationshintergrund zu beobachten.

Der Trend im Bildungssystem geht in Richtung einer unterschiedlichen Wertigkeit der existierenden Muttersprachen.

Seit ihrer Gründung zählt die Erhaltung und Förderung der Muttersprache für FÖTED zu wichtigsten Aufgaben, da Muttersprache als Ausdruck der kulturellen Identität und damit für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder wichtig ist. . Auf dieser Grundlage erneuert die FÖTED ihre Forderungen nach

– einer Reform und Weiterentwicklung der vorschulischen Erziehungs-/Bildungseinrichtungen, im Sinne der Multikulturalität und der Mehrsprachigkeit.

– einem Ausbau – und nicht nach Verringerung – der bestehenden mutter- und zweisprachigen Angeboten an den Schulen.

– der Aufnahme der am meisten gesprochenen Minderheitensprachen, wie Türkisch als Muttersprache in das Erziehungs-/ und Bildungssystem und in den Rahmenplan der Schulen sowie eine Aufwertung als zeugnis- und versetzungsrelevantes Fach und der Öffnung dieser Sprachangebote für alle Kinder.

Mehtap Çağar

Bundesvorsitzende

TBB besuchte Staatssekretär Bernd Krömer

Am 11.02.2014 hat der Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) den Staatssekretär für Inneres, Herr Bernd Krömer (CDU), getroffen. Dieser Besuch, an dem auf Seiten des TBB die Sprecherin Ayşe Demir, der Sprecher Hilmi Kaya Turan und der Geschäftsführer Fuat Şengül teilnahmen, fand in den Räumen der Senatsverwaltung statt.

Bei dem Treffen wurden von Seiten der TBB-Vertreter_innen verschiedene Themen hinsichtlich der Situation der türkeistämmigen Berliner_innen angesprochen. Hierzu gehört beispielsweise der Umgang Berlins mit der Optionspflicht. Die Vertreter_innen des TBB wiederholten hierbei ihre Forderung nach einer Aussetzung der Optionspflicht bis zur geplanten Änderung der Rechtslage durch die Bundesregierung.

TBB besuchte Staatssekretär Bernd Krömer
von links: Fuat Şengül, Ayşe Demir, Bernd Krömer, Hilmi Kaya Turan

Darüber hinaus wurde von den Vertreter_innen des TBB darauf hingewiesen, dass immer noch eine hohe Anzahl an Beschwerden über die Ausländerbehörde an den TBB herangetragen werde. Hierbei wurde die Wichtigkeit der Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde mit Migrationshintergrund, die Schulung der Mitarbeiter_innen zur interkulturellen Kompetenz und die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle betont.

Desweiteren erkundigten sich die Vertreter_innen des TBB über den aktuellen Stand der Ermittlungen zum Mord an Burak B. und bekräftigten den möglichen rassistischen Hintergrund der Tat.

Der Staatssekretär, Herr Bernd Krömer, zeigte sich den von Seiten des TBB vorgebrachten Anliegen gegenüber aufgeschlossen und kündigte an, diese nach Möglichkeit zu beachten und aufzunehmen.

Viel versprochen – wenig realisiert

TBB-Positionen zu Migration-Integration-Gleichstellung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Das Ergebnis ist enttäuschend, nicht einmal die von der SPD aufgestellten „rote Linie“ wurden eingehalten.

Grundsätzliches

Die üblichen diffamierenden Aussagen finden sich leider auch in diesem Vertag wieder: 

„Für alle gilt selbstverständlich die Werteordnung des Grundgesetzes.“ 

Dieser Satz suggeriert, dass Menschen mit Migrationshintergrund es nicht besser wüssten und sie deshalb darauf hingewiesen werden müssen, sich an Gesetze zu halten.

Integrationsstaatsministerin 

Es ist zu begrüßen, dass die bisherige Integrationsstaatsministerin Prof. Böhmer, die sich eher als Ersatzregierungssprecherin profiliert hat, endlich abgelöst wurde – und durch eine Ministerin mit Migrationshintergrund ersetzt wurde.

Allerdings bleiben die eigentlichen Kompetenzen in diesen Fragen weiterhin beim Bundesinnenministerium, so auch die Zuständigkeit für das BAMF (Bundesamt für Flüchtlinge und Migration). Somit werden die Fragen der Einwanderung und Gleichstellung/Integration weiterhin als „Sicherheitsproblem“ gehandelt. So wurde die Chance verpasst, ein für alle Fragen der Einwanderung und Gleichstellung/Integration zuständiges, kompetentes Ministerium einzurichten.

Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen 

Es wird eine Änderung des „Anerkennungsgesetzes“ zugesagt, aber diese Überlegungen gehen weiterhin (unausgesprochen) davon aus, dass die im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht gleichwertig sein können und hier ergänzt werden müssen. Das ist für die Neuankömmlinge demotivierend und zeitaufwendig.

Bildung

Auch hier hält sich der Koalitionsvertrag an überholten Positionen, nämlich das Erlernen der deutschen Sprache, dessen Notwendigkeit ohnehin niemand bestreitet.

Über die Anerkennung und Förderung der Herkunftssprache gibt es keine Aussagen. 

Obwohl in anderen Bereichen (Sicherheitsapparat, u.a.) öfters von „interkultureller Kompetenz“ die Rede ist, ist bei der angestrebten Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte im Bildungsbereich von interkultureller Kompetenz keine Rede. Dies kann nur so gedeutet werden, dass die Monokultur und der Assimilationsdruck im Bildungssektor fortgesetzt werden soll. Dies wird wie auch in der Vergangenheit eine Demotivation von Kindern Jugendlichen und Eltern zur Folge haben. Dies kann auch nicht mit den angestrebten „Elternprogrammen“ kompensiert werden.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes/Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) 

Auch die neue Bundesregierung weigert sich, die fehlenden Aspekte der EU-Gleichstellungsrichtlinien umzusetzen, beispielweise eine allgemeine Verbandsklage.

(Artikel 7 (2) der RICHTLINIE 2000/43/EG DES RATES vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft)

Rassismus/NSU

In diesen Bereichen finden sich begrüßenswerte Aussagen, beispielsweise die „Stärkung der interkulturellen Kompetenz m Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere in den Sicherheitsbehörden.“

Der Vertrag enthält eine allgemein gehaltene Aussage zu sogenannter Hasskriminalität: „.Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.“ 

Wir erwarten diesbezüglich eine klare Änderung des Strafrechts. 

Obwohl UN-Antirassismus-Ausschusses (CERD) in seiner Entscheidung vom 4. April 2013 die Rechtslage und Praxis bei rassistischen Aussagen (Fall Sarrazin) kritisiert hat, gibt es keine diesbezügliche Aussage im Koalitionsvertrag.

Aufenthaltsrecht

Auch hier wird an der bisherigen Politik festgehalten, das Aufenthaltsrecht als zusätzliches Strafrecht einzusetzen („Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten.“)

Diese Sichtweise geht weiter davon aus, dass diese Menschen nicht zur bundesdeutschen Gesellschaft gehören. Wir lehnen das ab. Wer hier lebt und straffällig wird, sitzt seine Strafe ab und soll hier weiter leben/resozialisiert werden. 

(Doppelte) Staatsangehörigkeit

Wie die SPD-Grüne-Regierung im Jahre 2000, die mit der „vollen Mehrstaatigkeit“ in den Wahlkampf gezogen und dann die Mehrstaatigkeit noch mehr eingeschränkt hatte, wurde die „Rote-SPD-Linie“ wieder einmal nicht eingehalten.

Die Aufhebung der Optionspflicht für in der Bundesrepublik geborene Jugendliche ist nicht nur die „halbe Miete“, sondern führt die Diskussion um die Ablehnung der Mehrstaatigkeit ad absurdum. 

Die Zahl der Mehrstaatler steigt stetig.

Kinder von bi-nationalen Ehen werden mit beiden Staatsangehörigkeiten geboren und behalten beide ein Leben lang.

Die Zahl der Einbürgerungen „unter Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft“ steigt stetig, im Jahre 2012 betrug sie 50% aller Einbürgerungen.

Mit der neuen Regelung wird die Zahl der Mehrstaatler massiv zunehmen.

EU-Bürger*innen werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert.

Die überwiegende Zahl der Jugendlichen, für die das Optionsmodell abgeschafft werden soll, sind Drittstaatler.

Welche Argumente bleiben noch übrig, um auch bei Einbürgerungen von Drittstaatlern die Mehrstaatigkeit zu verweigern?

Nichts, außer verlogener Ideologie, nur zwei Beispiele:

– Als 2000 auf Vorschlag der SPD-FDP-Regierung von Rheinland-Pfalz das Optionsmodell eingeführt wurde, war der Justizminister von Rheinland-Pfalz, der FDP-Politiker Herbert Mertin, ein Deutsch-Chilene.

– Der CDU-Politiker David McAllister war 8 Jahre CDEU-Fraktionsvorsitzender und 4 Jahre Ministerpräsident In Niedersachsen, er hat den deutschen und den britischen Pass.

Abschaffung der Optionspflicht

Laut Koalitionsvertrag soll die Optionspflicht in Zukunft für in Deutschland geborene Kinder abgeschafft werden. In diesem Zusammenhang hat der TBB in einem Brief an Herrn Senator Frank Henkel appelliert, dem Hamburger Beispiel zu folgen…. :

Appell: Aussetzen der Optionspflicht

Sehr geehrter Herr Senator Henkel,

die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, appellierte an die Innenminister von Bund und Ländern, die Optionspflicht mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Bislang folgte lediglich Hamburg diesem Aufruf. Dort teilte Innensenator Michael Neumann Anfang Dezember mit, dass die Optionspflicht unverzüglich ausgesetzt und niemandem mehr die Staatsbürgerschaft aberkannt wird

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg begrüßt die Entscheidung des Hamburger Innensenators, Neumann, und appelliert an Sie, dem Hamburger Beispiel zu folgen und diese Regelung, die nun laut Koalitionsvertrag abgeschafft wird, mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Solange keine Gesetzesänderung verabschiedet ist, gilt die Optionspflicht und viele Jugendliche, die das 23. Lebensjahr vollenden, werden möglicherweise die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Diese Regelung betrifft vor allem junge türkeistämmige Menschen, da die Doppelstaatsbürgerschaft bei EU-Bürger_innen erlaubt ist.

Es macht keinen Sinn, eine Gesetzesbestimmung weiterhin anzuwenden, die bald abgeschafft sein wird. Aus diesem Grund appellieren wir an Sie, die zuständigen Behörden anzuweisen, die Optionspflicht ab sofort nicht mehr zu vollziehen.

Ayşe Demir

Vorstandssprecherin

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Die Berliner Polizei kommt ihrer Vorbildfunktion nach: Zahl der Migrantinnen und Migranten bei der Berliner Polizei steigt

Die Berliner Polizei kommt ihrer Vorbildfunktion nach: Zahl der Migrantinnen und Migranten bei der Berliner Polizei steigt.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat die Aussagen des Polizeipräsidenten Klaus Kandt zur Einstellung von Migrant*innen bei der Berliner Polizei begrüßt.

„Wir begrüßen die Offenheit der Berliner Polizei für Migrant*innen“, sagte  Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB.

Damit komme die Berliner Polizei den Vorgaben des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes nach, mehr Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst einzustellen und habe die Zahl der Migrantinnen und Migranten bei Neueinstellungen erhöht.

Es sei sehr wichtig, dass insbesondere öffentliche Einrichtungen die kulturelle und ethnische Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln und hier eine Vorreiterrolle übernehmen.

„Insbesondere begrüßen wir die Aussage, dass in naher Zukunft Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen bei der Polizei aufrücken würden “, sagte Demir abschließend.