Mit dem Ziel, Personen mit nicht deutschen Berufsqualifikationen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist am 01.04.2012 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes in Kraft getreten, welches als wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen gilt. Es ermöglicht Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und von ihrem Aufenthaltsstatus, mit einheitlich geregelten Verfahren und Kriterien für Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen zu stellen
In Ergänzung hierzu ist nach langer Wartezeit am 20.02.2014 das sog. Landesanerkennungsgesetz (BQFG Bln – Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) endlich in Kraft getreten. Das BQFG Berlin orientiert sich stark am Musterentwurf und ähnelt demnach dem Bundes BQFG, wobei mit dem BQFG Berlin Berufe in Länderzuständigkeit wie bspw. Erzieher_in, Architekt_in, Ingenieur_in, Lehrer_in geregelt werden, wenn die Anwendung dieses Gesetzes im jeweiligen Fachrecht nicht explizit ausgeschlossen ist.
Der TBB begrüßt es, dass in Berlin ein weitestgehend zufriedenstellendes Landes BQFG verabschiedet wurde und betrachtet den im Gesetz verankerten unabhängigen kostenfreien Beratungsanspruch als äußerst positiv. Der TBB hatte eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorgelegt und an einer beratenden Ausschusssitzung teilgenommen. [Die Stellungnahme können Sie rechts oben auf der Seite herunterladen.]
Nun bleibt zu hoffen, dass alle zuständigen Stellen das Gesetz rasch umsetzen, damit die Berufsqualifikationen auch in eine Beschäftigung münden können.