Einladung zur Veranstaltung “NSU-Morde – 5 Jahre nach der Aufdeckung”, 04.11.2016

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Einladung zur Veranstaltung “NSU-Morde – 5 Jahre nach der Aufdeckung”

Am 4. November 2016 (Freitag), um 19:00 Uhr findet die gemeinsame Veranstaltung des FHXB Friedrichshain-Kreuzberg Museums und des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) zum Thema „NSU-Morde – 5 Jahre nach der Aufdeckung“ in der Adalbertstraße 95A, 10999 Berlin statt.

Am 4. November 2011 begingen die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard mutmaßlich Suizid. Ihnen wird vorgeworfen, in den Jahren 2000 bis 2006 in verschiedenen Großstädten aus offensichtlich rassistischen Motiven 9 Migranten und eine Polizistin ermordet und einen Bombenanschlag in der Keupstraße in Köln verübt zu haben. Lange Zeit wurden Migrant*innen der Tat verdächtigt, sogar die Familienangehörigen der Opfer. Zitate aus den Akten der Ermittlungsbehörden: „Aufgrund der Tatsache, dass man 9 türkischsprachige Opfer hat, ist nicht auszuschließen, dass die Täter über die türkische Sprache den Bezug zu den Opfern hergestellt haben und die Täter demzufolge ebenfalls einen Bezug zu dieser Sprache haben. Auch spricht der die Gruppe prägende rigide Ehrenkodex eher für eine Gruppierung im ost- bzw. südosteuropäischen Raum (nicht europäisch westlicher Hintergrund).“ (….) „Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturraum mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist.“

Seit dem 6. Mai 2013 müssen sich Beate Zschäpe und vier Männer, denen Beihilfe zum Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, im sog. NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Der Bundestag hat zur Untersuchung der Umstände und zum Versagen der Sicherheitsbehörden zwei Untersuchungsausschüsse eingesetzt, ebenso viele Landesparlamente.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf einer zentralen Gedenkfeier im Konzerthaus Berlin am 23. Februar 2012 die Familien um Verzeihung gebeten und eine lückenlose Aufklärung zugesagt. Bei der Veranstaltung werden das Versagen der Sicherheitsbehörden, Fragen der Umsetzung der Empfehlungen des Bundestagsausschusses und der Prozessverlauf analysiert.

Als Diskussionsteilnehmer*innen sind eingeladen:
Thomas Moser (Journalist – Beobachter des NSU-Prozesses und der Bundestagsuntersuchungsausschüsse)

İlker Duyan (Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg / TBB – Beobachter der
Bundestagsuntersuchungsausschüsse)

Barbara John (Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Opfer des NSU)

Moderation: Safter Çınar (Vorstand des TBB)

Alle sind herzlich eingeladen!

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SAWA Berlin – Selbsthilfe und Anlaufstelle Wohnungssuche LSBT*QI* Asyl Berlin Kooperationsprojekt von TBB und Gladt

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Ein neues Modell- und Kooperationsprojekt vom Türkischen Bund Berlin Brandenburg und GLADT

In Zeiten eines Berliner Wohnungsmarkt, der sich durch zu hohe Mieten, einem massiven Rückgang von Sozialwohnungen, Gentrifizierung und Diskriminierung auszeichnet, ist es für LSBT*QI* Geflüchtete besonders schwer ein langfristiges, sicheres und bezahlbares zu Hause in Berlin zu finden. Zumal homo- und transfeindliche Strukturen bei der Wohnungssuche hinzu kommen. Mit SAWA wollen wir LSBT*QI* Geflüchtete dabei unterstützen einen leichteren Weg in die Wohnungssuche zu finden. SAWA Berlin ist:

Anlaufstelle, Selbsthilfe, Antidiskriminierungsarbeit, Empowerment-, Unterstützungs- und Informationsnetzwerk im Themenfeld Wohnungssuche.

Wir starten in diesem Jahr mit einer Schulung für LSBT*QI* Geflüchtete und Supporter_innen gemeinsam. In der Fragen wie:

  • Welche Rechte und Pflichten haben Mieter_innen?
  • Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
  • Welche Dokumente benötige ich?
  • Was ist ein Mieterverein?
  • Was sind Genossenschaften?
  • Wo finde ich weitere Beratung und Unterstützung?
  • Wie gebe ich mein Wissen an andere LSBT*QI* Geflüchtete weiter?
  • Wie funktioniert der bürokratische Weg zur Kostenübernahme am LAF und anderen Ämtern?
  • … und vieles mehr, werden beantwortet!

Zum Anschluss der Schulung bilden sich Teams des Supports, aus mindestens einer Wohnungssuchenden geflüchteten Person und mindestens einer Begleitperson, gemeinsam machen sie sich auf dem Weg mit dem Ziel eine Wohnung für die LSBT*QI* Geflüchtete Person zu finden. Während des Begleitungsprozesses stehen den LSBT*QI* Geflüchteten Gladt und TBB Berater_innen für Feedback Gespräche zur Verfügung, um noch offene Fragen
zu beantworten, um Kontakte zu Wohnungsanbeter_innen, Wohnungs-baugesellschaften und Anbieter_innen zu vermitteln.

Darüber hinaus werden im Rahmen des Projektes Sensibilisierungstrainings für
Migrant*innenorganisationen zum Thema LSBT*QI* durchgeführt.

Ferner stellt das Projekt SAWA den Auftakt der TBB-Kampagne gegen Homo- und
Trans*feindlichkeit in der türkeistämmigen Community dar.

SAWA Berlin ist ein Modell- und Kooperationsprojekt zwischen GLADT und dem Türkischen Bund Berlin Brandenburg und wird durch MSO inklusiv (MRBB) gefördert.

Homepage:
www.sawaberlin.wordpress.com

Kontakt:
Tel.: 030 / 623 26 24
eMail: sawa@GLADT.de

Besucher- und Postadresse:
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg
Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu
Oranienstr. 53, 10969 Berlin

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Umfassende Antidiskriminierungsmaßnahmen vereinbaren

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat die Berliner Koalitionsrunde aufgefordert, in Berlin ein umfassendes Antidiskriminierungsrecht und eine Antidiskriminierungsinfrastruktur zu etablieren.

SPD, Die Linke und die Grünen hatten vor der Wahl grundsätzlich die TBB-Vorschläge befürwortet. Nun könne erwartet werden, dass diese Eingang in das Koalitionsprotokoll finden und entsprechend umgesetzt werden.

Rassismus und Ausgrenzung nehmen in unserer Gesellschaft massiv zu. Aus diesem Grund seien diese Maßnahmen dringend notwendig, so der TBB.

TBB – Wahlprüfsteine und die Antworten der möglichen Koalitionsparteien
Änderung der Landesverfassung

Gemäß den aktuellen Erkenntnissen zur Genetik menschlicher Populationen ist das Konzept der Menschenrassen wissenschaftlich überholt. Die Verwendung des Begriffs lässt Konzept menschlicher „Rassen“ akzeptabel erscheinen und kann dazu beitragen, rassistischem Denken Vorschub zu leisten.
Im Artikel 10 Nr. 2 der Berliner Verfassung wird das Wort „Rasse“ gestrichen.
(„Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Artikel 12 (2) Verfassung von Brandenburg) (Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ § 12 (2) Verfassung von Niedersachsen)

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

  • Das Land Berlin erlässt ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Hier sollen die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die öffentliche Verwaltung mit entsprechenden landesrechtlichen Ergänzungen übertragen werden. Dies ist u.a. deshalb notwendig, weil das AGG staatliche Institutionen nicht umfasst.

Das Landesgesetz soll Antidiskriminierungsmaßnahmen regeln, die in der Länderkompetenz liegen, u.a:

  • Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) wird ausgebaut, arbeitet weisungsunabhängig und erhält das Recht auf umfassende Akteneinsicht.
  • Im Öffentlichen Dienst werden unabhängige Beschwerdestellen gegen Diskriminierung eingerichtet.
  • Für qualifizierte Antidiskriminierungsverbände wird ein eigenständiges Klagerecht eingeführt.
  • Die Klagefrist von 2 Monaten im AGG wird auf sechs Monate verlängert.
  • „Racial Profiling“:Die Vornahme sicherheitsbehördlicher Maßnahmen nur und allein aufgrund der äußeren Erscheinung einer Person ist rechtswidrig und muss verboten werden.

Zusammenfassung der Antworten der Koalitionäre zu den TBB-Wahlprüfsteinen

SPD

Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zum Landesantidiskriminierungsgesetz:

Wir wollen die rechtlichen Grundlagen für einen nachhaltigen Diskriminierungsschutz verbessern, indem das landesrechtliche Potential zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung positiver Ansätze gezielt ausgeschöpft und durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz gestärkt wird. Dieses wird die Bereiche Bildung, Gesundheit, Vergaberecht und Soziales einbeziehen und den Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sowie allgemeine Verwaltungsverfahren absichern.
Außerdem werden wir eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht wird, die unter anderem ein Verbandsklagerecht, eine Ausweitung der Klagefristen und eine kritische Überprüfung der Verwendung des Begriffs der „Rasse“ wie auch der zahlreichen Ausnahmetatbestände des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Inhalt hat.

Zu Racial Profiling:

„Racial Profiling“ ist rechtswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses soll sich an den Empfehlungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte orientieren, wonach etwa Polizistinnen und Polizisten jede Kontrolle einer Person auf einem Kontrollformular festhalten und ihre Auswahlkriterien dokumentieren. Personenkontrollen sollten nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir unterstützen die Forderung, das Wort „Rasse“ aus der Berliner Landesverfassung zu streichen. Wir unterstützen die Forderung, dass es in Zukunft eine explizite Ressortzuständigkeit für das Thema „Antidiskriminierung“ gibt. Wir unterstützen die Forderung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Unsere Fraktion hat in der 17. Legislaturperiode einen entsprechenden Entwurf (LADG) eingebracht.

Wir unterstützen das Verbot des sogenannten Racial Profiling.

Wir unterstützen die Forderung nach weiteren Beschwerdestellen in der öffentlichen Verwaltung. Unsere Fraktion bringt noch in der 17. Legislaturperiode ein Gesetz für einen unabhängigen Polizeibeauftragten ein.

DIE LINKE

Änderung der Landesverfassung

DIE LINKE. Berlin unterstützt diese Forderung, den Begriff „Rasse“ zu streichen. Über eine Änderung der Landesverfassung hinaus ist in einem weiteren Schritt eine Änderung des Berliner Landesrechts vorzunehmen. Hier findet sich der Begriff insbesondere in § 12 Landesbeamtengesetz, in §§ 1, 9 NS-OpferEntschädigungsgesetz, § 44 Berliner Hochschulgesetz und § 13 Berliner Richtergesetz.

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG):

DIE LINKE. Das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene reicht nicht aus. Deshalb fordern wir seit Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz für Berlin, um gesetzlich verbrieften und durchsetzbaren Schutz vor Diskriminierung auf staatlicher Ebene zu ermöglichen. Auch die LADS und die Antidiskriminierungsverbände sollen dadurch gestärkt werden. Ausgrenzung und Rassismus gehören für viele Berliner*innen zu ihren täglichen Erfahrungen. Dieser Rassismus kommt aus der Mitte der Gesellschaft, auch aus Polizei und Verwaltung.

“Racial Profiling”

DIE LINKE. Berlin ist für ein Verbot des “Racial Profiling. Wir wollen im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Regelungen streichen, die “Racial Profiling” ermöglichen bzw. begünstigen.

Beschwerdestellen in der öffentlichen Verwaltung

DIE LINKE. Berlin befürwortet die Einrichtung von Beschwerdestellen in der öffentlichen Verwaltung wie der Polizei, der Ausländerbehörde (siehe oben) und in Schulen.
DIE LINKE. Berlin befürwortet unabhängige Beschwerdestelle außerhalb schulischer Strukturen, um solchen Beschwerden nachzugehen.

Struktur und Kompetenzen der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS)

DIE LINKE. Berlin will mit einem Antidiskriminierungsgesetz die LADS gesetzlich verankern und ihre ressortübergreifende und fachlich eigenständige und unabhängige Arbeit absichern. Dazu gehört auch, dass sie weisungsunabhängig arbeitet. Die LADS soll auch in Zukunft bei der für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt sein.
DIE LINKE. Berlin unterstützt die einzelnen Forderungen des TBB zur Struktur der LADS sowie zum Antidiskriminierungsgesetz.

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Appell an Bundesjustizminister Heiko Maas und NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages

Der Vorsitzende des NSU-Ausschusses im Deutschen Bundestag, Clemens Binninger (CDU) hatte laut Zeitungsmeldungen vom 05.09.2016 die Auffassung vertreten, dass der rechtsextremen Gruppe (NSU) mehr Mitglieder als bislang bekannt angehörten. Binninger hatte hinzugefügt, dass er die Auffassung der Bundesanwaltschaft nicht teile, dass alle 27 Straftaten – zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Banküberfälle – nur von den beiden Männern begangenen wurden. Er forderte zudem die Ermittler dazu auf, sich um DNA-Proben aus dem Kreis möglicher Unterstützer zu bemühen, um diese mit den an Tatorten gefundenen Spuren abgleichen zu können. Nicht zuletzt hatte Herr Binninger gesagt, er habe die Sorge, dass man sich sehr früh auf eine Hypothese festgelegt hat, nämlich dass es drei Leute waren.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat in einem Schreiben Bundesjustizminister Heiko Maas aufgefordert, den Generalbundesanwalt anzuweisen, das Verfahren dahingehend zu erweitern.

Es könne nicht sein, dass der Vorsitzende des NSU-Ausschusses im Bundestag solche gravierende Aussagen macht und dies nur eine Zeitungsmeldung bleibt.

Die Nebenklägeranwält*innen fordern seit Prozessbeginn eine Ausweitung des Verfahrens – vergebens.

Das Versprechen von Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel auf der Gedenkveranstaltung am 23. Februar 2012, alles zu tun, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken sowie alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen, könne nur durch eine Ausweitung des Verfahrens auf mögliche Unterstützer*innen des NSU-Trios eingelöst werden, so der TBB.

In einem weiteren Brief forderte der TBB zudem die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag auf, einen entsprechenden Appell an den Bundesjustizminister zu richten.

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Willkommen im Club der AfD-Anbiederer*innen

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) schlägt die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer vor. Damit liegt sie im Trend der Politiker*innen, die glauben, so AfD-Wähler*innen zurück gewinnen zu können.

Diesen Vorschlag auch damit begründen zu wollen, dass so ausländische Studierende besser betreut werden können, ist mehr als unglaubwürdig. Ebenso die Sparzwang-Begründung, Baden-Württemberg hat ein Haushaltsüberschuss von fast einer Milliarde Euro.
 
Die Landesregierung wäre gut beraten, diesen diskriminierenden Vorschlag umgehend zurückzuweisen.

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ROT-ROT-GRÜN: WAHLVERSPRECHEN EINHALTEN

Heute beginnen die Koalitionsverhandlungen zwischen, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Vor der Wahl haben alle drei Parteien fast allen Forderungen des TBB bezüglich einer auf Partizipation und Gleichbehandlung zielenden Senatspolitik zugestimmt (s. Übersicht in der Anlage).

Die wichtigsten TBB-Forderungen:

–    Es wird eine eigenständige Senatsverwaltung für „Integration, Flüchtlinge und Antidiskriminierung“ eingerichtet. In dieser Verwaltung werden zusammengeführt:
Die Senatsintegrationsverwaltung, Der/Die Integrationsbeauftragte, Die Landesstelle für Gleichbehandlung – Gegen Diskriminierung (LADS), Die Ausländerbehörde (Neue Bezeichnung: „Landesamt für Einwanderung“), Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Landeskommission gegen Gewalt.

–    Es wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das den öffentlichen Dienst umfasst, hier unabhängige Beschwerdestellen einrichtet, die eigenständige Entscheidungskompetenz der Landestellte gegen Diskriminierung gewährleistet und ein eigenständiges Klagerecht für qualifizierte Antidiskriminierungsverbände einführt.

–    Um eine Diskriminierung für Frauen, Ältere, Migrant*innen, etc. auszuschließen, muss das anonymisierte Bewerbungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung sowie in den landeseigenen Unternehmen eingeführt werden.

–    Prüfung der gesetzgeberischen Möglichkeiten, um das Recht auf Teilnahme an Volksbegehren unabhängig von der Staatsbürgerschaft der jeweiligen Personen zu gewähren.

–    Es wird eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die die an den Berliner Schulen eingesetzten Lehr- und Lernmaterialien hinsichtlich diskriminierender, migrationsfeindlicher Inhalte untersucht.

–     Die Berliner Bildungseinrichtungen werden angewiesen, keine sogenannte Deutschpflicht für die Pausen bzw. Freizeit zu erlassen.

–    Der Wertausgleich zwischen den Bezirken ist neu zu gestalten. Anstelle der diskriminierende Kriterien wie „Nicht-Deutsche-Herkunftssprache/NdH) und Lernmittelbefreiung werden Kriterien werden der Sozialindex, Ergebnisse der Sprachstandsmessung (DeutschPlus) sowie die erzielten Fortschritten am Ende der Sprachförderung vor der Einschulung hinzugezogen.

Der TBB erwartet, dass die zukünftigen Koalitionsparteien nun ihre Wahlzusagen einhalten.

Hier finden Sie die Übersicht über die TBB Positionen und die Antworten der Parteien.

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Von „Umvolkung“ zur AfD-Koalition

Erst twittert die CDU Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla ihre Kritik an der  Asylpolitik Merkels mit dem NS-Begriff „Umvolkung“. Jetzt spricht sich der CDU-Europaabgeordnete Hermann Winkler – wie zuvor auch Erika Steinbach sowie die sächsische Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann – für Koalitionen mit der AfD auf Landes- und Bundesebene aus.

In ihrem Bemühen, mit der migranten-, flüchtlings- und islamfeindlichen AfD zu konkurrieren, scheint einigen CDU-Abgeordneten jede Schamgrenze abhanden zu kommen.

Zwar sind es zurzeit Äußerungen aus den hinteren Bänken, aber die Unionsführung wäre gut beraten, dem Einhalt zu gebieten.

Die vergangenen Landtagswahlen haben gezeigt, dass Avancen an die AfD der Union keine Stimmen bringen, sondern die AfD stärken.

Besuch von Menschrechtsorganisationen aus Südostasien

Zehn Vertreter*innen von Menschrechtsorganisationen aus Thailand, Philippinen, Sri Lanka, Bangladesch und Myanmar, die als Gäste des Auswärtigen Amtes in Berlin sind, besuchten den TBB. Sie informierten sich über die Migrations- und Integrationspolitik sowie die Menschrechtssituation in der Bundesrepublik.

Besuch von Menschrechtsorganisationen aus Südostasien

TBB-Vorstand Safter Çınar informierte über die Entwicklung der Einwanderung in die Bundesrepublik und die Migrantenorganisationen.

Anschließend fand eine rege Diskussion über Staatsbürgerschaft, politische Beteiligung und die Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund statt.

Fortbildung des TBB – „Einfluss von Strafverfahren auf das Aufenthaltsrecht“

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg berät Sie in vielen sozialrechtlichen Fragen und Lebenslagen.

Zukünftig möchten wir unser Beratungs- und Aufklärungsangebot ausweiten. Hierzu bieten wir eine Reihe von Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen an.

Das Fortbildungsseminar findet am Freitag, den 30. September in der Zeit von 09 – 15 Uhr zum
Thema Einfluss von Strafverfahren auf das Aufenthaltsrecht“ statt.

Strafverfahren und insbesondere strafrechtliche Verurteilungen können einen erheblichen Einfluss auf den Aufenthaltsstatus der Betroffenen haben. So können solche Verurteilungen dazu führen, dass Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder die Staatsangehörigkei abgelehnt werden. Darüber hinaus kann auf Grundlage einer strafrechtlichen Verurteilung eine Ausweisung erfolgen.

In diesem Seminar sollen daher nach einer kurzen Einführung in den Ablauf eines Strafverfahrens, die Auswirkungen von Strafverfahren auf das Aufenthaltsrechts dargestellt werden. Da die Vorschriften zum Ausweisungsrecht grundsätzlich verändert wurden, soll insbesondere in deren neue gesetzliche Systematik eingeführt werden.

Referent ist der auf aufenthaltsrechtliche Fragen spezialisierte Berliner Anwalt Carsten Ilius.

Das Seminar findet in den Räumlichkeiten von Çorum-Der e.V., in der Lindowerstr. 15, 13347 Berlin
statt.

Die Workshops richten sich an alle Interessierten und Betroffenen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldungen unter anmeldung@tbb-berlin.de erbeten.

ADNB Praxisreflexionsseminar

Das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB bietet ein Praxisreflexionsseminar für Ehrenamtliche im Bereich der Unterstützung von geflüchteten Menschen an.

Ehrenamtliche im Bereich der Unterstützung von geflüchteten Menschen leisten wertvolle Arbeit. Angesichts strukturellem Rassismus und Diskriminierung sind die Rahmenbedingungen oftmals schwierig. Eine solche Unterstützungsarbeit kann häufig als sehr belastend, frustrierend und entmutigend erlebt werden. So können Unsicherheiten und Fragen auftauchen, wie z.B.:

Wie gehe ich angemessen mit meinen Privilegien um?

Was kann ich tun angesichts dem von geflüchteten Menschen erlebten (massiven) Alltagsrassismus und struktureller Gewalt?

Wie kann ich mich als Schwarze Person oder Person of Color solidarisch zeigen, auch wenn die selbst erlebten und die von geflüchteten Menschen erlebten Rassismus-erfahrungen ganz verschieden sind?

Wie kann ich überhaupt mit bestehenden unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionierungen solidarische Unterstützungsarbeit leisten?

Und: Wie kann ich in einer Arbeit, die sehr belastend sein kann, gut für mich selbst sorgen?

An diesen oder weiteren Fragen setzt unser Praxisreflexionsseminar an. Wir bieten einen machtreflexiven, differenzsensiblen und achtsamen Raum, solche offenen Fragen bzw. erlebte schwierige Situationen in der eigenen Praxis zu reflektieren. Durch die Supervision in der Seminargruppe erweitern sich die Perspektiven und eigene Ressourcen werden aktiviert. Ziel ist es neue Handlungswege und Lösungsansätze zu finden.

Unser Vorgehen ist entschleunigend, wertschätzend, lösungs- und prozessorientiert. Das Seminar lebt von den Praxisbeispielen der Teilnehmer*innen, die wir mit einem Fundus an kreativen, systemischen Methoden bearbeiten. Uns liegt dabei viel an einer wohlwollenden und humorvollen Atmosphäre. Als Team unterstützen wir zudem die Schaffung von geschützten und getrennten Settings, konkret PoC-Empowerment-Räume, kritisch weißen sowie Queeren Räumen.

Das Seminar wendet sich gezielt an Ehrenamtliche, da diese in der Regel weniger Möglichkeiten für professionell angeleitete Reflexionsräume oder auch Supervision haben.

Seminarleitung:

Toan Quoc Nguyen,

Diplom-Pädagoge, politischer Bildungsreferent, systemischer Coach.

Mitja Lück-Nnakee,

Diplom-Pädagogin, Referentin für politische Bildung, Supervisorin DGSv.

Wann:

Freitag, 18.11.2016,  15:00 – 20:00 Uhr

Samstag, 19.11.2016, 10:00-18:00 Uhr

Ort:

ADNB des TBB, Oranienstrasse 53, 10969 Berlin

Anmeldung (s. Flyer im Anhang):

Per Post, Fax oder E-Mail bis 3. November 2016 an

Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB c/o
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg

Oranienstr.53, 10969 Berlin

Tel.: 030/ 61 30 53 28

Fax: 030/ 61 30 43 10

E-Mail: adnb@tbb-berlin.de