TBB trifft den Landessportbund Berlin

Am 17.10.2019 hat ein Treffen mit Thomas Härtel, Präsident des Landessportbundes und Claudia Zinke, Vizepräsidentin des Landessportbundes stattgefunden. Themen wie Vielfalt im Sport sowie im Landessportbund und Stärkung von ehrenamtlichen Strukturen wurden besprochen. Am Gespräch hat auch Haris Şahin, Vorsitzender des TBB-Mitgliedvereins BSV Al -Dersimspor teilgenommen.

„DUVARLAR – MAUERN – WALLS“ ein Dokumentarfilm von Can Candan / Berlin Duvarı’na Türkiyeli göçmen bakışı

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30. Oktober 2019 um 19:00 Uhr – 30 Ekim 2019 saat 19:00 da

Türkische Perspektiven auf den Mauerfall

„Duvarlar – Mauern – Walls“ – ein Dokumentarfilm vonCan Candan (1991, 84 Min)
Filmvorführung und Diskussion mit dem Regisseur

1991, dreißig Jahre nach dem Anwerbeabkommen der Türkei mit der BundesrepublikDeutschland, reist der türkische Regisseur
Can Candan nach Berlin, um sich in der türkischstämmigen Community umzuhören.Wie stehen Türk*innen, die bisher im Schatten der Mauer lebten, zum wiedervereinigten Deutschland? Wie wirken sich die gestiegenenrassistisch motivierten Gewalttaten auf ihr Leben aus? Und wie stellen sie sich ihre Zukunft vor? Im Anschluss an den Film kommt derRegisseur mit zwei der Portraitierten von damals ins Gespräch.

Begrüßung: Prof. Dr. Axel Klausmeier(Direktor Stiftung Berliner Mauer),
Ayse Demir(Sprecherin des Vorstandes des Türkischen Bund Berlin-Brandenburg)
Es diskutieren: Can Candan(Regisseur und Filmemacher), Sanem Kleff (Aktion Courage e.V.)
und Safter Çınar(Türkischer Bund Berlin-Brandenburg)
Moderation: Zülfukar Çetin (TürkischerBund Berlin-Brandenburg)

 

Berlin Duvarına Türkiyeiyeli göçmen bakısı

„Duvarlar – Mauern – Walls“– Bir Can Candan Belgeseli
Film gösterimi ve rejisör ile söylesi

Berlin Duvarı´nın yıkımından ve Türkiye ile iki Almanya arasındaki is göçüanlasmasından 30 yıl sonra Türkiyeli rejisör Can Candan
Berlin´e Türkiye asıllı göçmenler ile temasa ve diyaloga girmek amacıyla gelir:Türkiyeli göçmenler özellikle iki Alman devletinin yeniden
birlesmesinden sonra özelikkle Berlin-Kreuzberg´te ve duvarın gölgesinde hangideneyimlerde bulunuyorlar? Artan ırkçı temelli siddet
hayatlarını nasıl etkiliyor? Onlar Almanya´daki geleceklerini nasıl hayalediyorlar? Film gösteriminden hemen sonra rejisör filmde yer alan kisiliklerden ikisi ile yeniden bir söyleside bulunacak.

Selamlama: Prof. Dr. Axel Klausmeier(Direktör Stiftung Berliner Mauer),
Ayse Demir(Türkiye Berlin-Brandenburg Toplumu yönetim kurulu sözcüsü)
Konusmacılar: Can Candan(Rejisör ve film yapımcısı), Sanem Kleff (Aktion Courage e.V.)
ve Safter Çınar (TürkiyeBerlin-Brandenburg Toplumu)
Moderasyon: Zülfukar Çetin(Türkiye Berlin-Brandenburg Toplumu)

Gedenkstätte Berliner Mauer Besucherzentrum
Bernauer Straße 119
13355 Berlin

Eintritt ist frei
Anmeldung ist nicht erforderlich

Weitere Informationen zum Film:
http://duvarlarmauernwalls.blogspot.com/

Download:
Einladungskarte Duvarlar-Mauern-Walls 

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Sprachliche Verrohung im 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses im Bundestag

Während einer Anhörung im 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses hat der Jurist Norbert Dippel als Zeuge unter anderemvon einer “getürkten Vergabe im Millionenwert” gesprochen(Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 1067, Fr., 27. September 2019,Redaktionsschluss: 10.45 Uhr). 

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat in einem Schreiben an denVorsitzenden, Wolfgang Hellmich/SPD, seine Verwunderung und Empörung über diesediskriminierende Wortwahl zum Ausdruck gebracht und gefragt, ob daraufhin derVorsitzende interveniert habe.

Zugleich hat der TBB in einem Schreiben die Redaktion des HiB angeschriebenund dagegen protestiert, dass die Redaktion – wenn auch als Zitat- dieseWortwahl übernommen hat.

„Mittlerweile macht wohl die sprachliche Verrohung auch nicht vor Juristenhalt. Falls während der Sitzung nicht interveniert wurde, fordern wir denVorsitzenden auf, hierzu nachträglich Stellung zu beziehen,” soTBB-Sprecher Safter Çınar.

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Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat die geplante Einrichtung eines „Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus“ durch die Senatsjustizverwaltung begrüßt.

„Mit der Einsetzung eines Antisemitismusbeauftragten, der Einrichtung des ‚Gemeinsamen Informations- und Bewertungszentrum Rechtsextremismus (GIBZ)‘ sowie dem Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes und dem geplanten Kompetenzzentrum zeigt der Berliner Senat, dass es ihm ernst ist, jegliche Form von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus zu bekämpfen“ sagte TBB-Sprecher Safter Çınar.

Nach zahlreichen Morden, Brandstiftungen und anderen Gewalttaten von rechts, habe die Politik nunmehr eingesehen, woher die größte Gefahr zu verorten ist. Es sei zu hoffen, dass diese Einrichtungen gemeinsam den Kampf gegen rechts erfolgreich führen werden, so der TBB.

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Erschreckende Halbjahresbilanz rassistischer Angriffe

Das Bundesinnenministerium hat erschreckende Zahlen bezüglich rassistischer Angriffe auf Geflüchtete im ersten Halbjahr 2019 vorgelegt:
Im ersten Halbjahr hat es 609 Angriffe gegeben, 3,3 Angriffe pro Tag. Diese Angriffe reichen von Beleidigung und Volksverhetzung bis hin zu Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung, hinzukommen 60 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte sowie 42 Attacken gegen Hilfsorganisationen oder ehrenamtliche Helfer. Dabei wurden 102 Menschen verletzt, darunter sieben Kinder.

Dies sei nur die Spitze des Eisbergs, denn es würden nicht alle Angriffe und Beleidigungen angezeigt, insbesondere Hassmails und Einträge in Sozialmedien, so der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) in einer Pressemitteilung. Zudem seien diese rassistischen Angriffe fast zum akzeptierten Alltag geworden.
Die Erstarkung von Parteien, die gegen Muslime, Geflüchtete und Eingewanderte Stimmung machen, würden die rechtsextremen und faschistischen Kreise ermuntern.

Die gesellschaftliche Verantwortung trügen allerdings die Politiker*innen, die jahrelang die rechtsextreme Gefahr verharmlost oder den tatsächlichen Hintergrund solcher Taten nicht wahrhaben wollten. Politiker*innen der „demokratischen“ Parteien sollten in ihren Äußerungen endlich damit aufhören, den Wähler*innen einer gewissen Partei Avancen zu machen und stattdessen sich Gedanken über wirksame Strategien – ggf. auch Gesetzesänderungen – machen.

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Die Vorgänge um die Schulleiterin der Johanna-Eck-Schule in Tempelhof müssen vorbehaltlos veröffentlicht werden!

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat die Senatsbildungsverwaltung in einem Schreiben aufgefordert, die Vorgänge um die Schulleiterin der Johanna-Eck-Schule in Tempelhof vorbehaltlos aufzuklären.
 
Seit Monaten würden die Vorgänge an der Johanne-Eck-Schule und zuletzt die Absetzung der Schulleiterin die Öffentlichkeit beschäftigen, ohne dass die Öffentlichkeit ausreichend informiert worden sei, heißt es in einer Pressemitteilung des TBB.
 
Somit seien die Schule und die Schulleiterin in Verruf geraten.
 
Die Tatsache, dass es neben Kritik aus einem Teil des Kollegiums auch starke Unterstützung aus Kollegium, Elternschaft und Schüler*innenschaft gäbe, würde Spekulationen nähren, es gehe womöglich um die Herkunft der Schulleiterin.
 
„In einer Demokratie hat die Senatsverwaltung für Bildung die Pflicht, solche Spekulationen zu beseitigen und alle Fakten, die zu diesem Konflikt und der Absetzung geführt haben, der Öffentlichkeit mitzuteilen,“ sagte TBB-Sprecher Safter Çınar.

Kontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: 030 623 26 24

TBB besucht Katarina Niewiedzial

Am 4. September hat der TBB Katarina Niewiedzial – neue Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration – besucht.
Es wurde ein intensives und konstruktives Gespräch über die Weiterentwicklung der Partizipationspolitik sowie über die weitere Zusammenarbeit mit ihrer Behörde geführt.

Foto (v.l.): Carmen Heurich (TBB-Geschäftsführerin), Ayşe Demir (TBB-Vorstandssprecherin), Katarina Niewiedzial (Integrationsbeauftragte von Berlin), Safter Çınar (TBB-Vorstandssprecher), Doğa Akyürek (TBB-Vorstandsmitglied) und Yemliha Koç (TBB-Vorstandsmitglied)

 ©TBB
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Nichts als Populismus – Verschiedene Polizeiverbände haben sich gegen das geplante LADG gewandt.

Verschiedene Polizeiverbände haben sich gegen das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gewandt. Dazu sagte der Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg, Safter Çınar: „Da steht so viel Falsches drin, dass nicht mal das Gegenteil richtig ist.“

  • Artikel 3, Abs. 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
  • Bei Diskriminierungssituationen ist kein Diskriminierungswillen notwendig – auch wenn aufgrund unbewusster Vorurteile gehandelt wird, ist es eine Diskriminierung.
  • Der Gesetzesentwurf ist kein Hobbyprojekt des Justizsenators Dr. Behrendt, sondern ein Entwurf des Berliner Senats, der auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung erstellt worden ist.
  • Die Rechtsgrundlage für ein Antidiskriminierungsrecht bilden drei Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, die für alle Mitgliedsstaaten bindend sind, auf dieser Grundlage wurde auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene verabschiedet.
  • Beweislasterleichterung ist europäischer Standard und gilt schon im AGG. Beweiserleichterung bedeutet: Öffentliches Handeln muss rational begründet und nachvollziehbar gemacht werden können.
  • Die Unschuldsvermutung ist im Strafrecht verankert und nicht Verwaltungsrecht. 
  • Gipfel des Populismus sei die Behauptung, das Gesetz würde die Verfolgung von Drogendealern im Görlitzer Park erschweren.

„Selbstverständlich ist Drogenhandel zu bekämpfen, aber nach unserem Grundgesetz haben auch Strafverdächtige einen Anspruch auf anständige Behandlung“, sagte Çınar.
Allgemeine Kontrollen müssten unterschiedslos und nicht diskriminierend vonstattengehen! Bei begründetem Verdacht und gewissen Kriterien von Personen, nach denen in einer konkreten Angelegenheit gesucht wird, ist es keine Diskriminierung.

Der TBB forderte die Polizeivertreter*innen auf, sachlich zu bleiben und nicht populistisch zu argumentieren. Hier ginge es nicht darum, Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst zu stigmatisieren, sondern möglichen Diskriminierungen im Verwaltungshandeln vorzubeugen bzw. diese zu ahnden.
„Das Abgeordnetenhaus sollte sich durch solche unsachlichen Gegenpositionen nicht beirren lassen und das LADG zügig verabschieden“, sagte Çınar abschließend.

Kontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: 030 623 26 24

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Demonstration für besser finanzierte Freiwilligendienste

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Über 100 hauptamtliche Mitarbeitende von 23 Verbänden aus unterschiedlichen Bundesländern haben am 27.08.2019 in Berlin gegen Mittelkürzungen in den Freiwilligendiensten demonstriert. Die Kolleg*innen aus dem FSJ-Team des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg waren lautstark mit dabei. 

Neben Aktionen vor dem Bundesministerium für Finanzen sowie dem Bundeskanzleramt lag der Höhepunkt in der Übergabe eines Forderungspapiers an die Staatssekretärin Juliane Seifert im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Zentrales Ziel ist die Erhöhung und Verstetigung der Bundesförderung in den (Jugend-)Freiwilligendiensten. 
Mehr zum FSJ des TBB unter: www.fsj-bfd-berlin.de

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Guter Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Pressemitteilung: Guter Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Am Donnerstag den 15. August findet im Berliner Abgeordnetenhaus die erste Lesung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes statt.

Hierzu erklärte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) in einer Presseerklärung:

„Der TBB begrüßt den vom Senat dem Abgeordnetenhaus vorgelegten Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Hiermit setzt die SPD-Linke-Grüne-Koalition ein wichtiges Vorhaben um.“

Zu einigen ausgesuchten Bestimmungen heißt es in der Presseerklärung:

Ombudsstelle gegen Diskriminierung

  • Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und ausreichender Befugnisse empfehlen wir eine Orientierung an dem Regelungsmodell der*des Berliner Datenschutzbeauftragten.
  • Eine Ombudsstelle mit 1,5 Stellen kann keine wirksame und niedrigschwellige Anlaufstelle gegen Diskriminierung sein. Hier ist mehr Personal notwendig.

Verbandsklage

  • Der TBB begrüßt die Einführung von Klagemöglichkeiten für Verbände. Die Erfahrung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zeigen, dass die Hürden für Betroffene, gegen Diskriminierung gerichtlich vorzugehen, hoch sind.

Effektive strukturelle Maßnahmen zur Prävention von Diskriminierung

  • Der TBB hält es für notwendig, dass das Gesetz eine Verpflichtung für Behörden einführt, Gleichbehandlungsmaßnahmen durchzuführen.
  • Berichte über Maßnahmen des Senats, wie in § 13 alle 5 Jahre vorgesehen, sollten alle 2 Jahre präsentiert werden müssen, um zeitnahe Information der interessierten Stellen und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Diskriminierungsverbot

  • Der TBB begrüßt die Formulierung „rassistische Zuschreibung“, denn damit werden wissenschaftlich widerlegte und rassistische Vorstellungen von menschlichen „Rassen“ vermieden.
  • Der TBB begrüßt ausdrücklich, dass die Diskriminierungsmerkmale „Sprache“ und „sozialer Status“ ins Gesetz aufgenommen worden sind.

Geltungsbereich

  • Wir begrüßen die Verpflichtung des Landes Berlins, bei Jobcentern und juristischen Personen des Privatrechts, an denen das Land Berlin Beteiligungen hält, auf Diskriminierungsfreiheit hinzuwirken. Bezüglich privatrechtlichen Organisationen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlins halten wir die aktuelle Ausgestaltung dieser Verpflichtung jedoch für zu schwach. Regelungsvorbild könnte § 1 a Landesgleichstellungsgesetz sein.

Vermutungsregelung

  • Eine Beweislasterleichterung ist für ein effektives Antidiskriminierungsgesetz unverzichtbar. Die konkrete Ausgestaltung des § 7 LADG-Entwurf scheint konsequent und gelungen und berücksichtigt Erfahrungen, welche mit der Beweisregelung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gewonnen wurden.

Schadensersatzpflicht; Rechtsweg

  • Aus der Erfahrung mit Urteilen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regen wir an, dass zur Höhe der Entschädigung in § 8 eingefügt wird, dass diese „wirksam, abschreckend und verhältnismäßig“ sein sollte.


„Der TBB fordert den Haushaltsgesetzgeber auf, im kommenden Doppelthaushalt 2020/2021 ausreichend Mittel zur effektiven Umsetzung des LADG bereitzustellen,“ sagte der Sprecher des TBB, Safter Çınar.

Insbesondere müssten die finanziellen Voraussetzungen zur Durchsetzung der Antidiskriminierungsrechtlichen Verbandsklage (§ 9) und zur Wahrnehmung von Rechten Einzelner durch verbandsklageberechtigten Antidiskriminierungsverbände (§ 10) geschaffen werden.

„Wir hoffen, dass der Entwurf ohne Abstriche und mit den angeregten Erweiterungen noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wird“, so Çınar abschließend.