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ADNB-Pressemitteilung: EuGH-Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Pressemitteilung des Antidiskriminierungsnetzwerks des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB)

Berlin, 29.03.2017


EuGH-Urteil vom 14.03.2017: Arbeitgeber*innen können das Tragen eines Kopftuchs verbieten


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber*innen in einem privaten Unternehmen das Tragen eines Kopftuchs verbieten können, wenn religiöse und weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind. Ein solches Verbot könne zwar eine mittelbare Diskriminierung darstellen, durch ein rechtmäßiges Ziel wie die „Verfolgung einer Politik der politischen, philosophischen und religiösen Neutralität“ könne diese jedoch gerechtfertigt sein.


Wir als ADNB des TBB erachten dieses EuGH-Urteil als höchst problematisch. Das Urteil, das ein Richtmaß für zukünftige Verfahren darstellt, bedeutet für Muslima mit Kopftuch eine potentielle Einschränkung ihrer Religions- und Berufsfreiheit. Mit einer entsprechenden Neutralitätsregel kann danach in einem privaten Unternehmen das Tragen eines Kopftuchs verboten werden. Arbeitgeber*innen könnten sich ermutigt sehen, solch eine Regel in ihrem Unternehmen aufzustellen. Der EuGH hat dabei nicht ausreichend gewürdigt, dass das Tragen des Kopftuchs nach einer breit geteilten Interpretation des Islam für Muslima eine  Pflicht ist und nicht auf ein Symbol reduziert werden darf. Die religiöse Identität ist ein integraler Bestandteil ihres ganzen Lebens, die nicht während der Arbeitszeit abgelegt werden kann. Die Neutralitätsregel stellt deshalb für Muslima mit Kopftuch zumindest eine mittelbare Diskriminierung dar. So auch Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 13.07.2016 in der Rechtssache C‑188/15: „Wenn sie ihren religiösen Überzeugungen treu bleiben wollen, haben sie keine andere Wahl, als gegen die Regelung zu verstoßen und die Konsequenzen zu tragen“.


Anlass für das Urteil ist die Klage der Muslima Samira Achbita, die in Belgien als Rezeptionistin in einem Sicherheitsunternehmen gearbeitet hat. Sie wurde  entlassen wegen ihrer Ankündigung, ihr Kopftuch auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen.  Dies verstieß gegen eine interne Regel,  die sichtbare Zeichen von “politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen” verbot.

Kontakt:
ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328.

Katina Schubert zu Besuch beim TBB

Diesen Dienstag besuchte uns die Landesvorsitzende der Berliner Linken, Katina Schubert. Gesprochen wurde unter anderem über das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und die interkulturelle Öffnung der Berliner Verwaltung. 

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Neuer Stützpunkt für Energieberatung speziell für türkeistämmige Verbraucher*innen in Berlin-Kreuzberg

Verbraucherzentrale Berlin und Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg vertiefen Kooperation

Seit Dezember letzten Jahres bietet die Verbraucherzentrale Berlin ihre Energieberatung auch in den Räumen des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) in der Oranienstraße 53 in Kreuzberg an.

Die Beratungen finden dort jeden ersten Mittwoch im Monat, zwischen 10 und 12 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung unter 030 / 62 32 624 oder per E-Mail energieberatung@tbb-berlin.de statt.

“Wir sind froh, dass wir den türkeistämmigen Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Berlin neben unserem eigenen Beratungsangebot nun auch eine Energieeinsparberatung durch unabhängige Experten in unseren Räumen anbieten können”, freut sich die Vorstandssprecherin des TBB, Ayşe Demir. Auch Dörte Elß, kommissarische Leiterin der Verbraucherzentrale Berlin, ist zufrieden: “In Berlin leben viele Menschen, die ihre Wurzeln in der Türkei haben. Wir sind sicher, mit dem TBB einen starken Partner gefunden zu haben, um speziell diese Verbrauchergruppe in Zukunft noch besser zu erreichen.”

Der gemeinsam betriebene Beratungsstützpunkt fügt sich ein in das wachsende Engagement des TBB im Bereich Verbraucherschutz: Seit Frühjahr 2016 ist die Organisation Mitglied bei der Verbraucherzentrale Berlin, im November wurde ihr Geschäftsführer Fuat Şengül in den Verwaltungsrat gewählt. “Bei Migrantinnen und Migranten sind die Institution Verbraucherzentrale und ihre Angebote oftmals noch nicht bekannt”, so Şengül. “Die Partnerschaft zwischen TBB und Verbraucherzentrale Berlin ist ein wichtiger Beitrag, um das Thema Verbraucherschutz für Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt stärker in den Fokus zu rücken.”


Verbraucherzentrale Energieberatung

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote entgeltbefreit.  Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder telefonisch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB)

Der TBB ist ein überparteilicher, überkonfessioneller, demokratischer Dachverband von Migrantenorganisationen und vornehmlich türkeistämmiger Einzelpersonen aus Berlin und Brandenburg. Er versteht sich primär als Interessenvertretung, ist aber zugleich sozialer Träger, mit spezifischen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.  Weitere Informationen zum TBB finden Sie auf www.tbb-berlin.de  oder der Telefonnummer 030 – 623 26 24.

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ADNB des TBB: Berliner Neutralitätsgesetz weiter auf dem Prüfstand

Berliner Neutralitätsgesetz weiter auf dem Prüfstand
Die Klage der muslimischen Lehrerin geht in die zweite Instanz

Seit 2015 begleiten das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) eine muslimische Lehrerin, die für ihr Recht kämpft, mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten zu dürfen.


In der ersten Instanz hat das Arbeitsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass das Neutralitätsgesetz, das das Tragen religiöser Symbole durch Lehrer*innen generell verbietet, im Kontext Berlin aufgrund eines angeblich erhöhten Konfliktpotentials gerechtfertigt sei. Diese Meinung des Gerichts teilen wir nicht und wenden uns gegen die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden. Vielmehr erachten wir diesen Schluss als Resultat stereotyper Zuschreibungen.


Die Klägerin hat sich dafür entschieden, in zweiter Instanz weiter für ihr Recht auf Religions- und Berufsfreiheit zu kämpfen, das durch das Berliner Neutralitätsgesetz unterbunden wird.


Diesen Donnerstag, 09.02.2017, findet das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt. Die Klägerin wird auch dieses Mal von Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani verteidigt.


Wie wird das richterliche Urteil ausfallen? Wird der Klage stattgegeben und damit ein wichtiges Zeichen gegen die pauschale Diskriminierung und Kriminalisierung von Muslim*innen gesetzt? Wird die Klage abgelehnt und mittelbare Diskriminierung von Muslima mit Kopftuch somit institutionell untermauert? Oder wird der Fall dem Bundesverfassungsgericht übertragen, das seinerseits bereits in zwei Fällen gegen Neutralitätsgesetze geurteilt hat?

Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung werden wir weiter über den Verlauf des Prozesses informieren.

Kontakt:
ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328.
Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), Zeynep Ҫetin, antidiskriminierung@inssan.de, 030/20619639.

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ADNB des TBB: Appell an die Kritische Tradition der Goethe Universität Frankfurt a.M.

Infolge eines Antirassismus-Workshops an der Goethe Universität in Frankfurt a.M., wurden die beiden Dozenten Tahir Della (ISD) und Timo Kiesel durch die Jugendorganisation der AfD diffamiert, während sie eine kritische Perspektive auf Racial Profiling nahelegten.

Racial Profiling erachten wir als eine diskriminierende und menschenfeindliche Praxis. Wir unterstützen die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) in ihrem Engagement zu dessen Abbau. 

Ebenso begrüßen wir das Vorhaben des Berliner Senats bezüglich einer gesetzlichen Klarstellung zum Verbot der Praxis des Racial Profiling und die angestrebte Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Klarstellung im Bundespolizeigesetz.

Gerade heute angesichts zunehmender rechter Gewalt sowie des Rechtsrucks in Gesellschaft und Politik steht Universitäten die verantwortungsvolle Aufgabe zu, demokratiefeindlichen Tendenzen entgegenzutreten. Es ist bedauerlich, dass sich die Goethe Universität von der rassistischen Hetze der AfD-Gruppierung instrumentalisieren lässt. Dies ist in keinster Weise vereinbar mit dem Vermächtnis von Johann Wolfgang von Goethe und der Kritischen Tradition der Frankfurter Schule.

Wir zeigen uns solidarisch mit den Referent*innen und unterstützen die Forderungen der ISD, nämlich, dass:[1]

  • Die Stimmen der restlichen Teilnehmenden gehört werden, um sich ein abschließendes Bild über den Workshop zu erlauben.
  • Die Aussagen des AfD Mitglieds und Junge Alternative Aktivisten Jonas B. als das verstanden werden müssen, was sie sind: Gezielte medien-politische Hetze und Provokation.
  • Die Goethe Universität sich nicht von den Jungen Alternativen einschüchtern lässt, ihre Handlungen nicht allein auf die Aussagen eines einzigen Teilnehmers stützt und sich stattdessen weiterhin mit Rassismus in Gesellschaft und Universität auseinandersetzt.
  • Dass die Universität ihre Entscheidung, nicht mehr mit „glokal e.V.“ zusammenzuarbeiten, zurücknimmt und dies öffentlich bekundet.

 
Kontakt: ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030-61 30 53 28

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Türkischer Bund ab sofort Energieberatungsstützpunkt der Verbraucherzentrale / Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu Berlin (TBB) de Tüketici Koruma Merkezinin Enerji Danışma hizmetleri sunulmaktadır

TBB und Verbraucherzentrale Berlin Energieberatung

Türkischer Bund ab sofort Energieberatungsstützpunkt der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Berlin führt ab dem 07. Dezember monatlich beim Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) Energieberatungen für Verbraucher*innen durch.

Das Beratungsangebot umfasst alle Fragen des privaten Energieverbrauchs, u.a.

  • Stromsparen
  • Heizen und Lüften
  • Wechsel des Energieversorgers
  • Heizungs- und Regelungstechnik
  • Erneuerbare Energien

Detaillierte Informationen zu den Beratungsthemen können Sie hier einsehen.   

DIE ENERGIEBERATUNG FINDET JEWEILS AM 1. MITTWOCH DES MONATS IN DER ZEIT VON 10-12 UHR STATT.

BERATUNGEN SIND NUR NACH VORHERIGER ANMELDUNG MÖGLICH! KONTAKTIEREN SIE UNS BITTE TELEFONISCH UNTER 62 32 62 4, ODER PER E-MAIL: ENERGIEBERATUNG@TBB-BERLIN.DE

FÜR DIE 30MINÜTIGE ENERGIEBERATUNG WIRD EINE KOSTENBETEILIGUNG IN HÖHE VON 5 EURO ERHOBEN. (Von der Kostenbeteiligung befreit sind Empfänger*innen von BaFöG-, Wohngeld-, ALG II- und Grundsicherungsleistungen.)

Weitere Informationen zum Engagement des TBB im Bereich des Verbraucherschutzes können Sie hier erhalten.

Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu Berlin (TBB) de Tüketici Koruma Merkezinin Enerji Danışma hizmetleri sunulmaktadır

Berlin Tüketici Koruma Merkezi 7 Aralık günü başlamak üzere Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu (TBB) merkez bürosunda ayda bir kez enerji danışmanlığı hizmeti sunacaktır.

Danışma kişilerin özel yaşamlarıda enerji kullanımı/tüketimi konusunda karşılaşabilecekleri sorunları kapsamaktadır:örneğin:

  • Elektrik enerjisi tasarrufu
  • Isıtma ve havalandırma
  • Enerji şirketini (elektrik, gaz) değiştirme
  • Kalorifer tekniği
  • Yenilenebilir enerjiler

Danışma konularına ilişkin ayrıntılı bilgiler için tıklayınız.

ENERJİ DANIŞMANLIĞI HER AYIN İLK ÇARŞAMBA GÜNÜ SAAT 10 – 12 ARASINDADIR.

DANIŞMA İÇİN ÖNCEDEN RANDEVU ALINMASI GEKERLİDİR.
LÜTFEN 623 26 24 NUMARALI TELEFONDAN VEYA ELEKTRONİK POSTA İLE RANDEVU ALINIZ: ENERGIEBERATUNG@TBB-BERLIN.DE


30 DAKİKALIK ENERJİ DANIŞMANLIĞI İÇİN 5,– € KATILIM PAYI ÖDENMEKTEDİR.
ANCAK: Eğitim Yardımı (BaFöG), Kira yardımı (Wohngeld), ALG II (Hartz IV) ve temel geçim yardımı (Grundsicherung) alanlar bu ödentiden MUAFTIRLAR.


Enerji danışmaları gereğinde kişinin konutunu ziyaret edip yerinde incelemekte ve enerji tasarrufu konusunda bilgiler vermektedirler.
Bu ziyaretlerin katılım payı konuya göre değişmekte olup, yukarda anılan kişiler burada da ödentiden muaf tutulmaktadır.

TBBnin tüketici haklarının korunması konusundaki diğer hizmetlerini öğrenmek için lütfen tıklayınız.

Çınar-Mezari-Demir-Rast

Im Foto von li.n.re.: Safter Çınar (TBB), Nino Mezari (Energieberater), Ayşe Demir (TBB) u. Bastian Rast (TBB).

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TBB-Geschäftsführer Şengül in den Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Berlin gewählt

Portraitfoto Fuat Sengül

Mit der gestrigen Wahl in den Verwaltungsrat der Berliner Verbrauchschutzzentrale erreicht das Engagement des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (TBB) im Verbraucherschutz einen vorläufigen Höhepunkt.

Seitdem Frühjahr ist der TBB Mitglied bei der Verbraucherzentrale Berlin. In eine im Sommer dieses Jahres freigewordene Position im Verwaltungsrat wurde am gestrigen Abend (16.11.2016) TBB-Geschäftsführer Fuat Şengül gewählt.

“Wir sind bestrebt die Interesse von Verbraucher*innen mit Migrationsgeschichte stärker in den Fokus der Berliner Verbraucherzentrale zu rücken und sind daher sehr erfreut über die Wahl von unserem Geschäftsführer Fuat Şengül”, erklärte Ayşe Demir, TBB-Vorstandssprecherin.

„Häufig bestehe noch grundsätzliche Unkenntnis über die Institution und deren Angebote bei Migrant*innen”, ergänzte Fuat Şengül. Auf beiden Seiten bestehe daher noch Aufklärungs- und Sensibilisierungsbedarf. „Aus diesem Grund möchten wir uns herzlich für die Unterstützung meiner Kandidatur und das ausgesprochene Vertrauen bedanken“, so Fuat Şengül.

Vor zwei Jahren durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz beauftragt, erstellte der TBB eine Studie zur Analyse von Verbraucherschutzbedürfnissen von türkeistämmigen Berlinerinnen und Berliner. Seither führte und führt der Türkische Bund unterschiedliche Projekte zum Verbraucherschutz in Berlin durch. Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an Oberschulen zur Nutzung digitaler Medien zählen ebenso zu den Aktivitäten, wie Beratungsangebote zum Rentenbezug.

Auch im Rahmen der vorgelegten Wahlprüfsteine im Hinblick auf die Berliner Abgeordnetenhauswahlen im September hatte der TBB Positionen zum verbesserten Verbraucherschutz von Migrant*innen erarbeitet und hofft, durch das Mitwirken im Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Berlin, diese aktiv einbringen zu können.

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SAWA Berlin – Selbsthilfe und Anlaufstelle Wohnungssuche LSBT*QI* Asyl Berlin Kooperationsprojekt von TBB und Gladt

Logo TBB SAWA GLADT

Ein neues Modell- und Kooperationsprojekt vom Türkischen Bund Berlin Brandenburg und GLADT

In Zeiten eines Berliner Wohnungsmarkt, der sich durch zu hohe Mieten, einem massiven Rückgang von Sozialwohnungen, Gentrifizierung und Diskriminierung auszeichnet, ist es für LSBT*QI* Geflüchtete besonders schwer ein langfristiges, sicheres und bezahlbares zu Hause in Berlin zu finden. Zumal homo- und transfeindliche Strukturen bei der Wohnungssuche hinzu kommen. Mit SAWA wollen wir LSBT*QI* Geflüchtete dabei unterstützen einen leichteren Weg in die Wohnungssuche zu finden. SAWA Berlin ist:

Anlaufstelle, Selbsthilfe, Antidiskriminierungsarbeit, Empowerment-, Unterstützungs- und Informationsnetzwerk im Themenfeld Wohnungssuche.

Wir starten in diesem Jahr mit einer Schulung für LSBT*QI* Geflüchtete und Supporter_innen gemeinsam. In der Fragen wie:

  • Welche Rechte und Pflichten haben Mieter_innen?
  • Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
  • Welche Dokumente benötige ich?
  • Was ist ein Mieterverein?
  • Was sind Genossenschaften?
  • Wo finde ich weitere Beratung und Unterstützung?
  • Wie gebe ich mein Wissen an andere LSBT*QI* Geflüchtete weiter?
  • Wie funktioniert der bürokratische Weg zur Kostenübernahme am LAF und anderen Ämtern?
  • … und vieles mehr, werden beantwortet!

Zum Anschluss der Schulung bilden sich Teams des Supports, aus mindestens einer Wohnungssuchenden geflüchteten Person und mindestens einer Begleitperson, gemeinsam machen sie sich auf dem Weg mit dem Ziel eine Wohnung für die LSBT*QI* Geflüchtete Person zu finden. Während des Begleitungsprozesses stehen den LSBT*QI* Geflüchteten Gladt und TBB Berater_innen für Feedback Gespräche zur Verfügung, um noch offene Fragen
zu beantworten, um Kontakte zu Wohnungsanbeter_innen, Wohnungs-baugesellschaften und Anbieter_innen zu vermitteln.

Darüber hinaus werden im Rahmen des Projektes Sensibilisierungstrainings für
Migrant*innenorganisationen zum Thema LSBT*QI* durchgeführt.

Ferner stellt das Projekt SAWA den Auftakt der TBB-Kampagne gegen Homo- und
Trans*feindlichkeit in der türkeistämmigen Community dar.

SAWA Berlin ist ein Modell- und Kooperationsprojekt zwischen GLADT und dem Türkischen Bund Berlin Brandenburg und wird durch MSO inklusiv (MRBB) gefördert.

Homepage:
www.sawaberlin.wordpress.com

Kontakt:
Tel.: 030 / 623 26 24
eMail: sawa@GLADT.de

Besucher- und Postadresse:
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg
Berlin-Brandenburg Türkiye Toplumu
Oranienstr. 53, 10969 Berlin

ADNB Praxisreflexionsseminar

Das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB bietet ein Praxisreflexionsseminar für Ehrenamtliche im Bereich der Unterstützung von geflüchteten Menschen an.

Ehrenamtliche im Bereich der Unterstützung von geflüchteten Menschen leisten wertvolle Arbeit. Angesichts strukturellem Rassismus und Diskriminierung sind die Rahmenbedingungen oftmals schwierig. Eine solche Unterstützungsarbeit kann häufig als sehr belastend, frustrierend und entmutigend erlebt werden. So können Unsicherheiten und Fragen auftauchen, wie z.B.:

Wie gehe ich angemessen mit meinen Privilegien um?

Was kann ich tun angesichts dem von geflüchteten Menschen erlebten (massiven) Alltagsrassismus und struktureller Gewalt?

Wie kann ich mich als Schwarze Person oder Person of Color solidarisch zeigen, auch wenn die selbst erlebten und die von geflüchteten Menschen erlebten Rassismus-erfahrungen ganz verschieden sind?

Wie kann ich überhaupt mit bestehenden unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionierungen solidarische Unterstützungsarbeit leisten?

Und: Wie kann ich in einer Arbeit, die sehr belastend sein kann, gut für mich selbst sorgen?

An diesen oder weiteren Fragen setzt unser Praxisreflexionsseminar an. Wir bieten einen machtreflexiven, differenzsensiblen und achtsamen Raum, solche offenen Fragen bzw. erlebte schwierige Situationen in der eigenen Praxis zu reflektieren. Durch die Supervision in der Seminargruppe erweitern sich die Perspektiven und eigene Ressourcen werden aktiviert. Ziel ist es neue Handlungswege und Lösungsansätze zu finden.

Unser Vorgehen ist entschleunigend, wertschätzend, lösungs- und prozessorientiert. Das Seminar lebt von den Praxisbeispielen der Teilnehmer*innen, die wir mit einem Fundus an kreativen, systemischen Methoden bearbeiten. Uns liegt dabei viel an einer wohlwollenden und humorvollen Atmosphäre. Als Team unterstützen wir zudem die Schaffung von geschützten und getrennten Settings, konkret PoC-Empowerment-Räume, kritisch weißen sowie Queeren Räumen.

Das Seminar wendet sich gezielt an Ehrenamtliche, da diese in der Regel weniger Möglichkeiten für professionell angeleitete Reflexionsräume oder auch Supervision haben.

Seminarleitung:

Toan Quoc Nguyen,

Diplom-Pädagoge, politischer Bildungsreferent, systemischer Coach.

Mitja Lück-Nnakee,

Diplom-Pädagogin, Referentin für politische Bildung, Supervisorin DGSv.

Wann:

Freitag, 18.11.2016,  15:00 – 20:00 Uhr

Samstag, 19.11.2016, 10:00-18:00 Uhr

Ort:

ADNB des TBB, Oranienstrasse 53, 10969 Berlin

Anmeldung (s. Flyer im Anhang):

Per Post, Fax oder E-Mail bis 3. November 2016 an

Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB c/o
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg

Oranienstr.53, 10969 Berlin

Tel.: 030/ 61 30 53 28

Fax: 030/ 61 30 43 10

E-Mail: adnb@tbb-berlin.de

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Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB stellt neuen Bericht vor

Diskriminierung in Berlin ist Alltag für viele Menschen

Das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB) veröffentlicht seinen neuen Antidiskriminierungsreport 2014 – 2015.  Neben den Auswertungen der Diskriminierungsmeldungen der letzten Jahre, werden Fallbeispiele vorgestellt, die die Diskriminierungserfahrungen von Berliner und Berlinerinnen sichtbar machen. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.8.2016 blickt das Projekt zudem auf die Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit dem Gesetz  und macht auch anhand von Praxisbeispielen deutlich, dass das AGG im Sinne der Betroffenen verbessert werden muss.

Die Auswertungen der Diskriminierungsmeldungen 2014 bis 2015 der Beratungsstelle des ADNB des TBB zeigen ein unverändert erschreckendes Bild von Fällen von Alltagsrassismus und Diskriminierungen in Berlin: Menschen werden aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Namens, ihrer Religion und/oder anderer Merkmale, die Auslöser von Zuschreibungen als „anders“ und „fremd“ sind, ausgegrenzt, beleidigt und benachteiligt.
Nach wie vor eklatant ist die Diskriminierung von Muslima, die ein Kopftuch tragen. Zum Beispiel wiederholen sich die Fälle, in denen Arbeitgeber*innen ganz offen sagen, dass eine muslimische Bewerberin wegen ihres Kopftuches keinen Praktikumsplatz oder Job erhalte. Argumentiert wird dann direkt oder indirekt mit dem sogenannten „Neutralitätsgesetz“, das das Tragen religiöser Zeichen durch Lehrkräfte an Berliner Schulen verbietet, oder mit der kulturellen Unvereinbarkeit von Islam und Deutschland.

Die Beratungserfahrungen zeigen insbesondere auch, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um Betroffenen von Diskriminierung zu schützen.  Insbesondere muss es Nachbesserungen im AGG geben und darüber hinaus ein Landesantidiskriminierungsgesetz geschaffen werden, so wie die Oppositionsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus es im letzten Jahre beantragt haben unter anderem mit nachfolgenden Regelungen:

  • Diskriminierung im Verwaltungshandeln müssen einbezogen werden
  • Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) muss weisungsunabhängig handeln und Akteneinsicht erhalten
  • Es muss für Antidiskriminierungsverbände eine Prozessstandschaft und ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, so dass Verbände Prozesse für Betroffene führen können
  • Die Klagefrist für Betroffene muss von 2 auf 6 Monate erweitert werden
  • Es müssen unabhängige Beschwerdestellen im Bildungswesen und bei der Polizei eingerichtet werden

Den Antidiskriminierungsreport 2014-2015 können Sie hier einsehen.

Die TBB-Stellungnahme zu “10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wirkungsvolles Gesetz mit Verbesserungsbedarf” können Sie hier einsehen.

Flyer Antidiskriminierungsreport des ADNB