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CDU auf Wähler:innenfang am rechten Rand

Zum CDU-Entschließungsantrag Drucksache 18/3317 „Migrantenquote-unnötig, unsinnig, schädlich, verfassungswidrig

Am vergangenen Donnerstag wurde im Abgeordnetenhaus dieser CDU-Antrag diskutiert und an die Ausschüsse überwiesen.

In einer Stellungnehme kritisierte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) die Diktion des CDU-Antrages.

Im Antrag ginge es weniger um die in einer Demokratie legitimen Diskussion um die Einführung einer Migrant:innen-Quote im öffentlichen Dienst, sondern wohl eher um die Wähler:innen-Stimmen einer leider im Abgeordnetenhaus vertretenen Partei, so der TBB.

Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz von 2010 sei ein Meilenstein in der Partizipations- und Gleichstellungspolitik, dem dann 2012 Nordrhein-Westfalen und 2015 Baden-Württemberg gefolgt seien.

„Offensichtlich sieht der neue CDU-Bundesvorsitzende das entsprechende Gesetz in NRW wohl nicht als so ‚unnötig, wie es im Antrag formuliert ist, denn er hat es nicht abgeschafft, sondern wendet es weiterhin an,“ so TBB-Sprecher Safter Çınar.

Die CDU-Behauptung, dass der Anteil der Beamt:innen in Berlin bei 38 % liege, sei auch nicht nachvollziehbar, diese liege bei ca. 10 %, das zeige eben den großen Handlungsbedarf, erklärte der TBB.

In ihrem Bemühen um Stimmen am rechten Rand schrecke die CDU offensichtlich auch vor Fakenews nicht zurück, indem sie suggeriert, durch die Quotenregelung würden Menschen mit Migrationshintergrund auch dann eingestellt werden, wenn sie nicht die notwendige Eignung, Befähigung und fachliche Leistung aufweisen, kritisierte der TBB.

Niemand fordere die Einstellung von Personen die für eine gewisse Stelle nicht geeignet sind, weder bei Personen mit Migrationshintergrund, noch bei Frauen. Quote bedeute, dass nur bei gleicher Eignung Personen mit Migrationshintergrund eingestellt werden, so wie bei der Frauenquote, so der TBB.

„Der Kampf um die Gleichstellung von Frauen hat gezeigt, dass strukturelle, auf Vorurteile beruhende Diskriminierung nur durch Quotenregelungen angegangen werden kann“, so Çınar weiter.

Der TBB machte auch darauf aufmerksam, dass es hierbei nicht nur um die Einstellung im öffentlichen Dienst geht, sondern auch um die Beförderung in Leitungspositionen. Auch hier gäbe es großen Nachholbedarf.

„Wir hoffen, dass die Koalition sich nicht beirren lässt und den Gesetzentwurf zur Novellierung des Partizipations- und Integrationsgesetzes zügig vornimmt“, so Çınar abschließend.