Der Türkische Bund Berlin Brandenburg e.V. (TBB) ist mit sofortiger Wirkung als verbandsklageberechtigter Antidiskriminierungsverband im Sinne von §10 Absatz 1 Satz 2 Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) anerkannt. Mit dieser Anerkennung stehen dem TBB gemäß §10 Absatz 1 Satz 3 LADG die Befugnisse nach §9 LADG (Antidiskriminierungsrechtliche Verbandsklage) zu.
Eine Verbandsklageberechtigung ermöglicht es dem TBB, die Rechte der Betroffenen, die im Rahmen von staatlichem Handeln diskriminiert wurden, vor Gericht geltend zu machen, sofern eine über die individuelle Betroffenheit hinausgehende Bedeutung vorliegt.
„Aus der jahrelangen Beratungserfahrung des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des TBB (ADNB des TBB), wissen wir, dass diskriminierte Personen sich in vielen Fällen aufgrund der hohen emotionalen und finanziellen Belastungen durch ein Gerichtsverfahren gegen den Rechtsweg entscheiden bzw. diese nicht betreten können“ sagte Shemi Shabat, Leiter des Antidiskriminierungsnetzwerks des TBB. „Damit war die Möglichkeit, gegen institutionelle Diskriminierungen effektiv vorzugehen und Gleichbehandlung zu fordern, stark eingeschränkt“.
Mit der Einführung einer Verbandsklage im §9 LADG wird eine der drängendsten Forderungen von Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit umgesetzt. Die Verbandsklage, die aus der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie bekannt ist und in Rechtgebieten wie Verbraucherschutz schon Anwendung findet, ist ein wichtiges Instrument, um insbesondere strukturelle bzw. institutionelle Diskriminierung rechtlich anzugreifen und kollektiven Rechtschutz zu etablieren.
Der TBB begrüße die Entscheidung und nehme diese Verantwortung gern an, sagte TBB-Sprecher Zülfukar Çetin. „Wir fordern die Bundespolitik auf, dem Berliner Beispiel zu folgen und eine Verbandsklageberechtigung auch im bundesweit geltenden Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzuführen, damit Diskriminierungen in den Bereichen Arbeit und Güter und Dienstleistungen rechtlich besser bekämpft werden können“, so Çetin weiter.
„Auch bei Diskriminierung im Wohnbereich kann die Verbandsklage eine wichtige Rolle spielen“, ergänzt Remzi Uyguner aus dem Arbeitsbereich Beratung + Begleitung der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt (Fair Mieten Fair Wohnen), zumal die Betroffenen oft struktureller Diskriminierung ausgesetzt sind.
Der TBB machte allerdings auch auf nachfolgende Problemlage aufmerksam: Obwohl dies für Verbände mit fachlichen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen verbunden ist (Erstellung eines rechtlichen Gutachtens, Rechtsanwalts- und Prozesskosten), ist die Finanzierung von Verbandsklagen weder gesetzlich geregelt noch öffentlich gefördert. Die Fragen nach den Kosten einer Klage und der ausreichenden Finanzierung der Verbände dürften mit darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang diese tatsächlich die ihnen im LADG eingeräumten Rechte zur Prozessstandschaft und Verbandsklage nutzen werden. „Wir fordern die Politik auf, Nägel mit Köpfen zu machen und Mittel (zum Beispiel durch Einrichtung eines Rechtfonds) dafür zur Verfügung zu stellen, damit dieses wichtige Instrument auch verwendbar wird“, sagte Zülfukar Çetin.