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Das Grundgesetz wird 75!

Aus diesem Anlass erklärt der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB):

Für Migrant*innen ist noch viel Luft nach oben!

Die Bundesrepublik Deutschland wird am heutigen Tag 75 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 wurde in den von den Westallierten besetzten Teil Deutschlands das Grundgesetz in Kraft gesetzt.

Es gibt also etwas zu feiern!

Auch für die Migrant:innen?

Ja, wir können die Grundrechte, die freie Meinungsäußerung, die Glaubensfreiheit, die Versammlungsfreiheit, kurzum den Rechtsstaat feiern. Wir können ebenfalls die im Vergleich zu vielen anderen Ländern recht stabile Wirtschaft der Bundesrepublik feiern, die der Garant vieler oben gezählten Freiheiten bildet.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass das Grundgesetz an keiner Stelle den unumkehrbaren Tatbestand der Migration in Deutschland berücksichtigt.

Die Gesetze und das Grundgesetz können und sollen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und geändert werden. Was Migration anbetrifft wurde das Grundgesetz mehrmals restriktiv geändert, um das individuelle Asylrecht, das die Gründungsväter und -mütter als historische Verantwortung für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft in das Grundgesetz aufgenommen haben, auszuhöhlen. Eine positive Verankerung der Migration ins Grundgesetz lässt noch auf sich warten.

Auch die Chance während des Wiedervereinigungsprozesses in den Jahren 1989-1990, eine neue Verfassung auszuarbeiten und dort die Migration z.B. mit einem „kommunalen Wahlrecht“ positiv zu würdigen, wurde schmerzlich vertan.

In den letzten Jahren wird das Grundgesetz und die Demokratie in Deutschland massiv bedroht.

Der Erfolg der Abwehr dieser Bedrohung wird nicht unwesentlich davon abhängen, wie das Grundgesetz zu den Grundrechten von etwa 1/3 der Wohnbevölkerung steht.

Und da ist noch viel Luft nach oben.