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Der Begriff „Rasse“ muss aus der Berliner Verfassung gestrichen werden

Auf der Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten,

Verbraucherschutz und Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses am 04.03.2015 findet eine Anhörung zu einem verfassungsändernden Antrag statt.

In einer Pressemitteilung begrüßte Vorstandsmitglied des TBB, Ayşe Demir, den Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion.

„Der Begriff ‚Rasse‘ in der Berliner Verfassung suggeriert, dass es Rassen unter den Menschen gäbe. Diese Auffassung ist wissenschaftlich widerlegt und sollte deshalb gestrichen werden.“

Richtig sei dagegen, die Begrifflichkeit „aus rassistischen Gründen“ zu benutzen, da viele Angriffe auf Menschen aufgrund einer „zugeschriebenen Rasse“ stattfinden würden.

Ayşe Demir appellierte an die SPD und die CDU, die Abstimmungen im Ausschuss und im Plenum freizugeben.

„In einer solch wichtigen Frage darf es keinen Koalitionszwang geben“, so Frau Demir.

Ayşe Demir äußerte ihr Befremden darüber, dass die Linksfraktion sich in dieser Frage offensichtlich noch nicht positioniert habe.

Änderungsvorschlag:

Art. 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, aus rassistischen Gründen, wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Aktuelle Fassung
Art. 10 Abs. 2:
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“