Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg kritisierte Überlegungen und Äußerungen, wegen dem „Fall Kaplan“ rechtsstaatliche Verfahren zu verkürzen bzw. zu umgehen.
Metin Kaplan propagiere Vorstellungen zum Islam, die mit dem Islam und mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar seien. Zudem sei er wegen Aufrufs zum Mord verurteilt.
Das könne aber nicht bedeuten, dass ihm die Grund- und Menschenrechte nicht zustünden.
Das Oberverwaltungsgericht Münster habe zwar Kaplans Abschiebung für zulässig erklärt, aber eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Das Abschiebeverfahren gegen ihn sei somit nicht rechtskräftig beendet.
Es sei besonders bedenklich, dass ihm nunmehr, wie öfters geschehen, auch die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln vorgehalten werde.
Vorläufiger Höhepunkt dieser Stammtischpolitik sei die Ankündigung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, zur Erleichterung der Abschiebung in die Türkei der Ehefrau und der jüngsten Tochter des Islamistenführers die Aufenthaltsgenehmigung entziehen zu wollen. „Noch gilt die persönliche Schuld und keine Sippenhaft“, sagte der Sprecher des TBB, Safter Ç?nar.
„Für diejenigen, die rechtsstaatliche Garantien infrage stellen, das Ausländerrecht noch weiter verschärfen und ein modernes Zuwanderungsgesetz verhindern wollen, kommt Herrn Kaplan wie gerufen“, so Ç?nar weiter.
Safter Ç?nar forderte insbesondere SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf, diesen populistischen Verlockungen zu widerstehen und wegen einem Herrn Kaplan nicht den Rechtsstaat zu beschädigen.