Die vom Integrations- und Migrationsbeauftragten Piening in Auftrag gegebene Studie zeigt erneut, wie wichtig das Engagement des Senats für die Bekämpfung von demokratiegefährdenden Tendenzen, für den Opferschutz und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen ist.
Die Studie macht deutlich, dass Rassismus fester „Bestandteil der Alltagskultur“ in den drei Bezirken ist und sich sowohl im Alltag als auch in den vorherrschenden Strukturen bemerkbar macht.
Beobachtungen aus der Beratungstätigkeit der „Beratungsstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des TBB bestätigen diese Phänomene. Insbesondere die subtile und indirekte Form der Diskriminierung, sowie ein aggressives, rassistisches Vorgehen in Form von körperlicher Gewaltanwendung werden beobachtet.
Die Unterstützung für Opfer von Diskriminierung und rassistischer Gewalt bedarf neben einer professionellen Beratung und psychosozialen Betreuung, eine spezialisierte, psychologische Begleitung. Angebote an psychologischen Kriseninterventionen und traumatherapeutischer Begleitung müssen deshalb weiter ausgebaut werden.
Die Studie verdeutlicht ferner, dass gesellschaftlich getragene Abwehrmechanismen gegenüber Rassismus und Diskriminierung existieren und eine Auseinandersetzung oftmals nicht zulassen. Das ADNB begrüßt das Engagement der Bezirke, welche durch kommunale Aktionspläne und Beteiligungen an runden Tischen sich diesen Phänomenen stellen.
Diskriminierungspraktiken sind jedoch nicht nur Bestandteil der Mehrheitsgesellschaft. Die Studie macht auch auf Formen von Diskriminierungen in den Migranten-Communities aufmerksam. Vorurteile und daraus entstehende diskriminierende Verhaltensweisen sind Bestandteile einer jeden Gesellschaft. Das ADNB warnt jedoch vor einer Ethnisierung bestimmter Diskriminierungspraktiken.