Die Landesregierung Schleswig-Holsteins setzt aus humanitären Gründen vorübergehend Abschiebungen nach Afghanistan aus. Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) begrüßt dieses Vorgehen und forderte das Berliner Abgeordnetenhaus auf, sich an dem Vorbild zu orientieren und eine entsprechende Regelung in die Wege zu leiten.
Begründet wurde die Entscheidung von Innenminister Stefan Studt (SPD) mit Verweis auf das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, welches in seinem jüngsten Bericht (Dezember 2016) zu der Einschätzung kommt, dass Afghanistan in seiner Gesamtheit von einem bewaffneten Konflikt betroffen ist und es nicht möglich sei, sichere Gebiete im Land zu benennen. Weiter heißt es in dem Bericht, dass in 2016 so viele Zivilisten in Afghanistan getötet wurden, wie seit 2009 nicht mehr. Diese Bewertungen und Angaben stehen im Widerspruch zu dem von der Bundesregierung mit Afghanistan im Oktober beschlossenen Rückführungsabkommen.
Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die Sicherheitslage in Afghanistan innerstaatliche Fluchtalternativen zulasse. Entsprechend folgte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der aktuellen Bitte Studts nicht, die Auffassung zu revidieren.
Es stehe den einzelnen Bundesländern jedoch frei für ihren Hoheitsbereich ein Abschiebestopp von bis zu drei Monaten zu veranlassen, so Ayşe Demir, Vorstandssprecherin des TBB, und weiter führte sie aus: “Die Regierung in Berlin soll sich ein Beispiel an ihren Amtskollegen in Schleswig-Holstein nehmen.”