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Diskriminierung bei der Wohnungssuche wird nicht geduldet

Der Türkische Bund in Berlin und Brandenburg (TBB) begrüßt das Urteil des AG Charlottenburg gegen Deutsche Wohnen.
Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte in seinem Urteil vom 14.01.2020 (GZ: 203 C 31/19) das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen aufgrund der Diskriminierung eines türkeistämmigen Bürgers zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 €. 

In zwei Fällen wurde der Kläger – ein türkeistämmiger deutscher Staatsbürger – aufgrund seines türkisch klingenden Namens nicht zur Besichtigung von zwei Wohnungen eingeladen, während eine von ihm durch die einfache Übersetzung seines Namens in die deutsche Sprache kreierte fiktive Person sofort eingeladen wurde. Deutsche Wohnen konnte vor dem Gericht mit dem Argument „die Auswahl sei durch Zufall getroffen“ den Vorwurf der Diskriminierung nicht entkräften. 

Der TBB hat als ein Träger des Projektes „Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ den Kläger beraten und während des Verfahrens begleitet. Dem TBB ist bewusst, dass nur wenige Diskriminierungsfälle öffentlich bekannt werden und juristisch verfolgt werden können. Umso wichtiger ist es, dass sich die Betroffenen Rat holen und die Fälle sichtbar machen. Dieses Urteil haben wir einem selbstbewussten Bürger zu verdanken, der sich mit der Diskriminierung nicht abgefunden hat und sich auch nicht auf Vergleichsangebote eingelassen hat.  

Aus dem Anlass des Urteils fordert Remzi Uyguner, Vorstandsmitglied des TBB und Mitarbeiter der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt alle Vermietende der Stadt auf, jegliche diskriminierende Praktiken zu unterlassen und allen Bevölkerungsgruppen einen fairen Zugang zum Wohnraum zu ermöglichen.  

Presseanfragen unter 623 26 24 oder info@tbb-berlin.de 
Hier ist der Link zur Presseerklärung der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt:

https://fairmieten-fairwohnen.de/aktuelles/pressemitteilungen/