Einladung zur Fortbildung „Automatischer Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Türkei“

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen und Freund*innen,


der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg berät Sie in vielen sozialrechtlichen Fragen und Lebenslagen. Aufgrund der Pandemie versuchen wir wegen der präventiven Maßnahmen neue Methoden anzuwenden. Hierzu bieten wir im Rahmen unseres Projektes KoPa – Berliner Zentrum für Kooperation und Partizipation eine Reihe von Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen in Form von Online-Seminaren an.

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„Automatischer Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Türkei“

Referent: Taylan Yıldız

Internationale Steuerhinterziehung kann wirksam nur durch globale Zusammenarbeit bekämpft werden. Der automatische Informationsaustausch zu Finanzkonten stellt daher einen Meilenstein dar. Im Jahr 2014 verabschiedeten die OECD und die G-20 Staaten den gemeinsamen Meldestandart CRS (Common Reporting Standard), der Grundlage für den jährlichen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ist. Mittlerweile haben sich über 136 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandart einzuführen. Die Türkei hat diesbezügliche Übereinkunft für den Austausch von Steuerinformationen am 31.12.2019 ratifiziert und nimmt auch am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzungen/Steuerhinterziehung teil.

Betroffen sind unter anderem Kontodaten von natürlichen und juristischen Personen, die einen Bezug zu Deutschland haben. Durch den Informationsaustausch über die jeweiligen Kontodaten erhalten die deutschen Finanzbehörden die Gelegenheit einen Abgleich von Steuerklärungen zu führen.

Zurzeit ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, wann tatsächlich mit dem automatischen Datenaustausch begonnen wird. Außerdem bleibt die Frage auch offen, ob ein Datenaustausch für die vorigen Kalenderjahre stattfinden würde. Laut dem Bundesministerium für Finanzen soll der Datenaustausch mit der Türkei erstmalig zum 31.12.2020 starten.

Ziel des Seminars ist es, einen systematischen Überblick über die Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch zu geben. Dabei werden der Hintergrund, der Umfang und die Grundzüge des Common Reporting Standard – Systems bzw. der internationalen Übereinkunft erläutert. 

Viele Fragen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen sind noch unklar. Dazu werden in der Öffentlichkeit häufig gestellte Fragen zur Anwendung des gemeinsamen Meldestandards ausführlich beantwortet.

Zum Schluss werden über die möglichen Folgen und Auswirkungen des automatischen Informationsaustausches diskutiert. Ferner wird darauf eingegangen, welche rechtlichen Optionen die davon betroffenen Bürger haben.
Es wird ausreichend Raum für Ihre Fragen und Fallbeispiele geben.


Das Seminar findet am Freitag, den 11.12.2020 in der Zeit von 10:00-14:00 Uhr in digitaler Form statt.

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Das Seminar richtet sich an alle Interessierten und Betroffenen. Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Effizienz des Seminars können max. 15 Personen an dem Seminar teilnehmen. Wir bitten bis 10.12.2020 um Anmeldung unter anmeldung@tbb-berlin.de .


Nach der Anmeldung wird Ihnen/Euch der Link zum Digitalportal Zoom per Mail mitgeteilt.


Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TBB

Das Vorhaben wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.