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Zur Besetzung und Aufnahme der Arbeit der Ombudsstelle nach §14 Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) mit Doris Liebscher

PRESSEMITTEILUNG des Türkischen Bund in Berlin Brandenburg e.V. (TBB) und desAntidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB) – zur Besetzung und Aufnahme der Arbeit der Ombudsstelle nach §14 Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) mit Doris Liebscher

Im Rahmen der Verabschiedung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) nimmt am morgigen 8. Oktober die Ombudsstelle unter der Leitung von Doris Liebscher ihre Arbeit auf. 

Der TBB und das ADNB freuen sich außerordentlich über die Besetzung der Ombudsstelle mit Doris Liebscher, einer renommierten und sehr kompetenten Juristin und Expertin im Bereich des Antidiskriminierungsrechts. Zudem greift sie auf eine langjährige Beratungserfahrung mit Betroffenen von Diskriminierung und eine enge Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zurück.

Diese Erfahrungen stellen aus unserer Sicht einen besonders wichtigen Teil ihrer Kompetenzen dar, die Doris Liebscher dazu qualifizieren, die Perspektive der Betroffenen in ihrer Tätigkeit für die Ombudsstelle mitzudenken. Auch fördert und stärkt dieser biographische Hintergrund das unerlässliche Vertrauen der Zivilgesellschaft in die Arbeit der Ombudsstelle.

„Als Antidiskriminierungsberatungsstelle freuen wir uns auf eine enge Zusammenarbeit mit Doris Liebscher“, so Shemi Shabat, Leiter des ADNB. „Wir erwarten vom Berliner Senat, dass alles Mögliche dafür getan wird, damit Frau Liebscher ihre Funktion und Rolle als Ombudsstelle reibungslos erfüllen kann und hoffen auf eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufklärung von Diskriminierungsfällen im Rahmen des LADG,“ so Shabat weiter.

Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Ombudsstelle sind im §14 LADG klar geregelt und eröffnen für Betroffene die bisher fehlende und wichtige rechtliche Möglichkeit gegen Diskriminierung durch staatliches Handeln vorzugehen.

Dabei ist die Ombudsstelle berechtigt, Stellungnahmen und Akteneinsicht zu fordern, Sachverständige hinzuzuziehen, Beanstandungsverfahren durchzuführen, Handlungsempfehlungen auszusprechen und auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken.

Die Reichweite dieser Befugnisse und insbesondere die Weisungsunabhängigkeit der Ombudsstelle sind unabdingbare Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Gesetzes im Sinne einer nachhaltigen Arbeit gegen Diskriminierung und müssen auch für die Zukunft fest verankert werden.

„Wir sichern Doris Liebscher unsere volle Unterstützung zu und wünschen ihr einen guten Start als Ombudsfrau im Rahmen des LADG“, so Safter Çınar, Sprecher des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB).